Arbeitsrecht in Deutschland gilt vielen als Ausdruck der Demokratie. Doch es hat ganz andere, als demokratische Wurzeln.
Faschismus im Arbeitsrecht
Dr. Rolf Geffken (1949 – 2023) war Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Sitz in Hamburg. In diesem Beitrag erläutert er die Quellen des bundesdeutschen Arbeitsrechts. Wer diese kennt, kann möglicherweise besser die Probleme einordnen, mit denen er in seinem Arbeitsverhältnis oder als Betriebsrat konfrontiert wird.
Insbesondere geht es um „Treuepflicht“, Verbot politischer Betätigung im Betrieb, „Betriebsgemeinschaft“, vertrauensvolle „Zusammenarbeit“, Friedenspflicht, oder das in den „Arbeitnehmer“ gesetzte „Vertrauen“ bei sog. Verdachtskündigungen:
„Die Spuren faschistischer Ideologie sind allgegenwärtig.“
„Umgang mit dem Arbeitsrecht“
Im Jahr 1979 veröffentlichte Rolf Geffken das Buch „Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht“. 40 Jahre später brachte er nun eine völllig veränderte Neuauflage heraus. Darin erläutert er auch, wie das Arbeitsrecht in dieser Zeit zum Nachteil der lohnabhängig Beschäftigten verändert wurde.
So wurde zunächst das Kündigungsschutzgesetz aufgeweicht. Heute hoffen viele, dass ihnen im Fall einer Entlassung zumindest eine Abfindung zusteht. Einen echten Kündigungsschutz gibt es noch noch für einen Teil der Angestellten im Fall einer „sozial ungerechtfertigten Kündigung“.
Beispiel Arbeitszeitgesetz: Mit der sogenannten „Flexibilisierung“ wurde der Vergütungsanspruch gem. § 615 BGB derjenigen, die ihre Arbeitskraft verkaufen“, stark eingeschränkt.
Mit befristeten Arbeitsverhältnissen, mit Teilzeitbeschäftigung, geringfügiger Beschäftigung und anderen Regelungen sehen sich immer mehr Menschen damit konfrontiert, dass sie von ihrer Arbeit nicht mehr leben.
Leider haben vielfach die Gewerkschaften diesen Abbau der Arbeitsrechten nicht nur nicht abgewehrt, sondern gar begünstigt.
Leser des Buches erhalten zahlreiche alternative Anregungen zu anderen arbeitsrechtlichen Ratgebern, vor allem Materialien, die üblicherweise in Arbeitsrechts- und Betriebsratsschulungen verwendet werden. Der Autor verdeutlicht darüber hinaus, dass es in arbeitsrechtlichen Streitfällen zunächst zwar um individualrechtliche Beziehungen geht. Von Jahr zu Jahr folgt der „Gesetzgeber“ jedoch immer stärker neoliberalen Kräften, das Arbeitsrecht zum Nachteil der der lohnabhängig Beschäftigten umzubauen.
Hilfe finden die Leser auch für Einzelfälle im Arbeitsrecht in dem 400 Seiten umfassenden Buch und zahlreichen Bebilderungen und Skizzen.