Verfassungswidrig – deshalb Verfassungsbeschwerde eines Berliner Richters. WELT interviewte den Richter zu seiner Beschwerde.
Verfassungswidrig – völlig klar
Der Berliner Strafrichter Pieter Schleiter reichte eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Auf samt Anhang knapp 400 Seiten begründet er seine Position. In einem Interview auf welt.de (leider hinter der Bezahlschranke) erläuterter er seine Position und sein Anliegen:
„Durch die Pandemiebekämpfung sind über 80 Prozent aller Grundrechte betroffen. Die müssen alle abgewogen werden, und diese Abwägung sehe ich nicht.“
(Siehe auch das Interview mit Pieter Schleiter auf hauptstadt.tv, 16.02.2021)
Wie bereits andere Kollegen, beispielsweise der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier (unter anderem: faz.de,02.04.2020; welt.de, 01.05.2020; deutsche-wirtschafts-nachrichten.de, 12.03.2021 ) stellt er fest, dass die Parlamente (Legislative) als einzige verfassungsmäßige gesetzgebende Gewalt weitgehend ausgeschaltet sind. Das Machtmonopol liege verfassungswidrig bei der Exekutive:
„Wenn man den grundgesetzlichen Maßstab des Parlamentsvorbehalts anwendet, dann ist völlig klar, dass das, was wir gegenwärtig erleben, verfassungswidrig ist. […] Die Eingriffe sind so flächendeckend und tiefgreifend, dass das nicht einfach der Verordnungsgeber regeln darf, also die Exekutive.“
„Was gerade in Deutschland stattfindet, hat eine Dimension, die man sich eigentlich nur in einer Notstandsverfassung vorstellen kann. […] Die Rechtswirklichkeit ähnelt der einer Notstandsverfassung, aber unter Unterlaufen des gesetzlichen Gefüges.“
Verfassungswidrige Ausschaltung des Föderalismus
Doch es geht ihm nicht nur um die Bundesebene. Mit solcherart Ermächtigungsgesetzen sei auch der Föderalismus ausgeschaltet. Auf die geschichtlichen Erfahrungen eingehend sagt er:
„Wir haben eben keinen zentralistischen Staat – aus gutem Grund, wie das Dritte Reich zeigt. Jetzt erlassen zwar formal die Länder ihre Verordnungen – aber nach einem Abstimmungsprozess in einem Gremium, das im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. […] Es geht nicht, dass die Bundeskanzlerin da einen Entwurf vorlegt und den auch durchzuboxen versucht, und dann heißt es in den Nachrichten: Die Kanzlerin hat sich durchgesetzt. Sie darf gar nicht derart Einfluss nehmen.“
Schleiter sieht die Verfassungswidrigkeit nicht nur aufgrund der Rechtsbeugung, sondern auch vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Fakten zum „Corona-Virus“. Diese würden in der Bund-Länder-Konferenz wohl ganz offensichtlich nicht beachtet:
„Mittlerweile hat man festgestellt: Die Übertragungsrate ist gerade in den Bereichen, die eingeschränkt werden, verschwindend gering – etwa bei den Restaurants und Theatern. Die meisten Übertragungen finden im Altersheim, zu Hause und auf der Arbeit statt. Dann muss man aber begründen, warum Menschen ihr Geschäft schließen müssen, obwohl sie die Abstände einhalten, nur die Hälfte der Leute reinlassen und Masken tragen. Nur was man nachvollziehbar begründen kann, ist verhältnismäßig.“
Aus dieser Sicht seien viele Gesetze und Verordnungen ungenügend begründet.
Nicht der, der die Grundrechte einfordert, habe das zu begründen, sondern derjenige, der sie einschränkt:
„Die Beweislast für die Gefährlichkeit trifft denjenigen, der die Grundrechte einschränken möchte. Eine Verdachtseinschränkung als absolute Ausnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr legitim.“
Geschichtlich einmalig: ärztliche Diagnose ausgehebelt
Eine absolut neuartige Erscheinung in der Geschichte sei die fehlende Konsultation eines Arztes zur Diagnose. Die sogenannten „Infiziertenzahlen“ werden seit einem Jahr täglich ohne ärztliche Diagnose und entgegen der WHO-Empfehlung, allein aufgrund eines PCR-Tests vermeldet:
„Jemanden auf der Grundlage eines PCR-Tests, vielleicht auch nur aufgrund eines Kontakts für zwei Wochen einzusperren, ohne dass ein Richter darüber entscheidet – das geht für meine Begriffe nicht.“
Schleiter wünscht sich von den Richtern am Bundesverfassungsgericht, dass sie feststellen:
„Ja, die Sachverhaltsaufklärung weist durchgreifende Mängel auf, der Parlamentsvorbehalt wurde missachtet, die Bund-Länder-Konferenz ist in dieser Form verfassungswidrig, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde verletzt – wir müssen nachbessern. Wir auferlegen den Beteiligten – das wären dann Bund und Länder – bis zum Soundsovielten, die Rechtslage entsprechend unserer Entscheidung anzupassen.“
Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
Doch Schleiter belässt es nicht bei seiner Verfassungsbeschwerde. Mit anderen Kollegen hat er das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte gegründet. Auf der Webseite des Netzwerkes ist die Beschwerde nachzulesen.
Die Netzwerkteilnehmer teilen ihre berufsethische Überzeugung:
„Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht.“
Zu ähnlichen Netzwerken haben sich auch schon andere Anwälte untereinander oder mit weiteren Verteidigern des Grundgesetzes zusammengeschlossen, wie beispielsweise die Anwälte für Aufklärung und der Corona-Ausschuss.