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Dezember 30, 2021

Verfassungsrechtlicher Schutz der Gesundheit und Menschenwürde

KRiStA, das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat am 17.12.2021 eine mögliche allgemeinen Impfpflicht aus verfassungsrechtlicher Sicht beurteilt.

„Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

Hannah Arendt auf dem 1. Kulturkritikerkongress, Barbara Niggl Radloff, FM-2019-1-5-9-16Ausgangspunkt für die Beurteilung von KRiStA ist eine Aussage von Hannah Arendt:

„Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

Die Kritischen Richter und Staatsanwälte stellen diesen Verlust auch in der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht fest, wenn beispielsweise der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers in der ZEIT vom 24.11.2021 zitiert wird: Er halte eine Impfpflicht für grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig, der Staat müsse

„dafür aber (neben anderen Voraussetzungen) darlegen…, dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten seien, die statistisch relevant gewesen seien. Möllers erklärt in dem Interview weiter, dass wir ‚mit der Impfung eine Maßnahme haben, die sicher und effektiv‘ sei und schließlich, dass ‚wir es mit einem Eingriff zu tun (haben), von dem wir wissen, dass er keine körperlichen Schäden bei den Geimpften hinterlässt‘ … Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!)…“

Schon hieran erkennen die Autoren des Dokuments, dass offensichtlich bei einigen Verfassungsrechtlern ein „Verlust an Wirklichkeit“ festzustellen sei. Schließlich zeugen ihre Aussagen von einer „spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen„,

„denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts, der den Zeitraum vom 27.12.2020 bis 30.09.2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe. Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt.“

Die Folge einer solchen Sichtweise sind nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch ethisch:

„Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.“

Die Kritischen Richter und Staatsanwälte verweisen in dem Zusammenhang darauf, dass in dem „berühmten Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02.2006 (Az. 1 BvR 357/05)“ das Gericht damals klar feststellte:

„‚Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.‘ (aaO, juris, Rn. 122)“

Gegenüber Argumentationen, dass ja die gesundheitlichen Nebenwirkung und gar die Todesfolge im Verhältnis zur Gesamtzahl der Impfungen keinen hohen Prozentsatz ausmachen, argumentieren die Richter und Staatsanwälte:

„Da der Tod von unschuldigen Menschen zwangsläufige Folge einer Impfpflicht sein wird, sollte verfassungsrechtlich danach an sich Einigkeit bestehen, dass die Impfpflicht gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie verstößt. Und selbst wenn es zu keinen Todesfällen käme, sondern ’nur‘ zu schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen, die ausweislich des  Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Instituts in erheblicher Zahl auftreten, ließe sich mit guten Gründen eine Verletzung der Menschenwürde der betroffenen Menschen vertreten, denn auch wenn Menschen ’nur‘ schwerwiegende gesundheitliche Schäden zugefügt werden, um andere vor Erkrankung oder Tod zu schützen, werden sie zu Objekten staatlichen Handelns gemacht.

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung.“

Die Kritischen Richter und Staatsanwälte schließen ihre Stellungnahme mit der Hoffnung – aber auch Warnung:

„Bleibt die dringende Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entscheiden wird, an der Realität der schweren Impfnebenwirkungen und Impftodesfälle nicht vorbeikommen wird, wie es in der bisherigen Diskussion der Verfassungsrechtler vielen noch gelungen ist. Ansonsten ist prinzipiell alles möglich.“

Die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt allerdings Zweifel aufkommen, ob das Gericht in gebotener Sachlichkeit die Wirklichkeit anerkennt. Für viele Bürger waren diese Zweifel Anlass für Proteste und sind es weiterhin.


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Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

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