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Oktober 28, 2023

Lastenausgleichsgesetz Änderung 2024

Das Lastenausgleichsgesetz und seine Änderung mit Wirkung ab 2024 verunsichert vor allem vermögende Immobilieneigentümer. Berechtigt?

Lastenausgleichsgesetz – was bedeutet das?

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es infolge der Kriegsschäden und der Zuflucht vieler Flüchtlinge suchte die Bundesrepublik nach Möglichkeiten, jenen eine finanzielle Entschädigung zu gewähren, die Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten.

Deshalb beschloss der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates am 14. 08.1952 das „Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz – LAG)“. Laut Präambel zielte das Gesetz auf die:

„…Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe“.

Mit diesem Gesetz wurden Ausgleichsleistungen in Form von Hauptentschädigung, Eingliederungsdarlehen, Kriegsschadenrenten, Hausratentschädigung, Wohnraumhilfe u.a.m. gewährt.

Die Ausgleichsabgabe betrug 50 % des berechneten Vermögenswertes. In bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre sollte die Abgabe an die Finanzbehörden fließen. Die Abgabe umfasste

  1. eine einmalige Vermögensabgabe (Vermögensabgabe),
  2. eine Sonderabgabe auf Gewinne aus Schulden, für die Grundpfandrechte bestellt worden sind (Hypothekengewinnabgabe) und
  3. eine Sonderabgabe auf Schuldnergewinne gewerblicher Betriebe (Kreditgewinnabgabe).

Einen ausführlichen „Überblick über den Lastenausgleich“ gab Henning Bartels, Vizepräsident des Bundesausgleichsamt, in einem Beitrag auf der Konferenz „Kriegsfolgenarchivgut“ in Bayreuth am 14. 10. 2019.

Droht ein neuer Lastenausgleich ab 2024?

Zwar hatte sich damit vor rund 30 Jahren der Lastenausgleich erledigt, wurde am 12. 12. 2019 eine Änderung im Lastenausgleichsgesetz von 1952 beschlossen. Diese Änderung ist auf den ersten Blick nur schwer als solche zu erkennen. Denn sie findet sich in Artikel 21 des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG)“. Die Änderung soll ab 01. 01. 2024 in Kraft treten.

In offiziellen Erklärungen und verschiedenen Medien wird versucht, die Bedeutung dieser Änderung abzuschwächen und Ängste vor einer erneuten Vermögensabgabe zu zerstreuen. Es gibt jedoch nicht nur eine Reihe von Experten, die das anders sehen, sondern auch gewichtige Argumente: wachsende Staatsschulden, das EU-weite „Vermögensregister“, die Grundsteuerreform.

Solange weitergehende Gesetzesgrundlagen zum Lastenausgleichsgesetz fehlen, lassen sich die Befürchtungen nach einer entsprechenden Abgabe weder eindeutig bestätigen noch klar widerlegen. Oder was halten Sie von der Argumentation von beispielsweise Dr. Marcus Krall:

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Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze

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