Die EU kritisiert die USA-Sanktionen gegen einige EU-Bürger und bezeichnet diese als „McCarthyismus“. Wie berechtigt ist die Kritik?
McCarthyismus – Verfolgung echter oder vermeintlicher Kommunisten in den USA
Während des II. Weltkriegs fanden viele Bürger unterschiedlicher Weltanschauung, politischer Orientierung oder ethnische Herkunft, die aus Europa vor der Verfolgung durch die Nazis flüchten konnten, Asyl in den USA. Und bekanntlich beteiligten sich die Vereinigten Staaten zusammen mit der Sowjetunion und anderen Staaten als „Alliierte“ an der Zerschlagung Hitler-Deutschlands.
Doch schon zum Ende des „Heißen Krieges“ begann der „Kalte Krieg“ zwischen den Westmächten unter Führung der USA gegen die Sowjetunion und die osteuropäischen Staaten.
Auch innenpolitisch änderten sich in den westeuropäischen Staaten die Verhältnisse deutlich. In den USA begann die „Verfolgung echter oder vermeintlicher Kommunisten und deren Sympathisanten“ 1947 und dauerte bis 1955. Diese Periode wird auch als „McCarthyismus“ bezeichnet – benannt nach Senator Joseph McCarthy. Auch wenn er sich selbst erst 1950 zur „Leitfigur“ der Verfolgung „kommunistischer Unterwanderung“ besonders durch Politiker, Wissenschaftler und Publizisten wurde.
Dass die USA vor kurzem einige Vertreter der Europäischen Union (EU) mit einem US-Visa-Bann belegte, führte bei führenden EU-Vertretern zu dem Vergleich mit dem „McCarthyismus“. Dazu verfasste Eldar Mamedov, Außenpolitik-Experte des Quincy Intituts, einen Beitrag in der Zeitschrift Responsible Statecraft.
Beginn der Übersetzung (Hervorhebungen und Links wie im Original):
Sorry, die EU hat kein Recht, über „McCarthyismus“ zu jammern
Die europäischen Eliten haben ein Problem mit der Konsistenz. Sie drehen durch wegen Donald Trumps Sanktionen gegen ihre digitalen Regeln, schweigen aber bei seiner Bestrafung von Israel-Kritikern.
Eldar Mamedov, 13. Januar 2026
Als die Trump-Administration bekannt gab, dass Thierry Breton, ein ehemaliger EU-Kommissar und französischer Staatsbürger und Mitglied der Partei von Präsident Emmanuel Macron, und vier weitere EU-Bürger wegen Vorwürfen der „extraterritorialen Zensur“ mit einem US-Visa-Bann belegt wurden, reagierte das offizielle Brüssel mit Zorn.
Hohe EU-Beamte verurteilten den Schritt als Angriff auf Europas souveränes Recht, seinen digitalen Raum zu regulieren. Breton selbst bezeichnete das als Ausdruck von McCarthyismus. Die EU gelobte, ihre digitalen Regeln gegen den Druck aus den USA zu schützen.
Unabhängig davon, ob diese US-Entscheidung richtig oder falsch ist, gibt es ein anderes, weitaus folgenreicheres Kapitel, bei dem die EU deutlich zurückhaltender war. Die USA verhängten weit schwerere Sanktionen – nicht nur bei Einreisevisa, sondern auch Sanktionen im finanziellen Bereich – gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), indem sie dessen Chefankläger und Richter wegen der Verfolgung mutmaßlicher israelischer Kriegsverbrechen in Gaza ins Visier nahmen. Aus demselben Grund hat Washington auch die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, sanktioniert.
Diese Maßnahmen sollen darauf abzielen, die Arbeit des IStGH und von Albanese zu lähmen und diejenigen einzuschüchtern, die das Übernehmen von Verantwortung einfordern. Hier jedoch legte die EU, die sich selbst als Hüterin der regelbasierten internationalen Ordnung und des Völkerrechts bezeichnet, keinen Zorn an den Tag, sondern eine entlarvende Rückgratlosigkeit. Jenseits allgemeiner Bekenntnisse der Unterstützung für den IStGH versäumte es die EU, ein mächtiges Rechtsinstrument einzusetzen, das sie in den 1990er-Jahren entworfen hatte, um die extraterritoriale Wirkung solcher Sanktionen von Drittstaaten zu neutralisieren: das „Blocking Statute“ [konsolidierter Text – T.S.].
Dieses Instrument wurde eingeführt, um die EU gegen extraterritoriale Übergriffe zu schützen. Da sich der IStGH in Den Haag in den Niederlanden befindet, ließe es sich in diesem Fall effektiv anwenden. Das Statut verbietet Akteuren der EU, aufgeführten ausländischen Sanktionen Folge zu leisten. Es wurde erstmals 1996 gegen extraterritoriale US-Sanktionen gegen Libyen und Kuba aktiviert und erwies sich als nützlicher Schutzschild für europäische wirtschaftliche und außenpolitische Interessen.
Der Kontrast ist kein Versehen, er ist der Kern des Problems. Er legt das hochselektive Bekenntnis der EU zu Souveränität, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit von ausländischer Nötigung offen. Dieses Bekenntnis wird herangezogen, wenn die europäischen Eliten sich selbst betroffen fühlen, aber fallengelassen, wenn die Verteidigung derselben Prinzipien – wie das Verärgern der US-Regierung – unbequem wird.
Dieser Opportunismus schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit der EU, er ermöglicht es Brüssel, seine Zwangsinstrumente nach innen zu richten, gegen diejenigen, die als Bedrohung für den Mainstream-Konsens gelten. Das Ergebnis ist der Aufbau eines innenpolitischen Zensur-Apparats unter dem Deckmantel der Bekämpfung „ausländischer Einmischung“.
Dies zeigt sich am deutlichsten darin, wie die EU zunehmend den Rahmen ihrer Russland-Sanktionen nutzt – ein inhärent politisches Instrument, das keinen Strafprozess erfordert – um EU-Bürger und Journalisten wegen ihrer abweichenden Ansichten ins Visier zu nehmen. Personen wie der französische Journalist Xavier Moreau und der Schweizer Analyst Jacques Baud sehen ihre Vermögenswerte eingefroren und ihr finanzielles Leben zerstört, nicht wegen eines strafrechtlichen Vergehens, sondern weil sie geopolitische Analysen teilten, die als Russland-freundlich betrachtet werden.
Diese Maßnahmen verwandeln Sanktionen von einem außenpolitischen Werkzeug in einen Mechanismus innenpolitischer Kontrolle, die außerhalb des Rechts steht. Sie schaffen ein paralleles Strafsystem, in dem die Exekutive, handelnd durch den Rat (also die EU-Mitgliedstaaten), sämtliche üblichen rechtsstaatlichen Sicherungen außer Kraft setzen kann: Unschuldsvermutung, Recht auf Verteidigung und Konfrontation mit dem Ankläger, Verhältnismäßigkeit und Akteneinsicht. Und bestraft werden rechtlich geschützte Meinungsäußerungen, wie anstößig sie der Rat und die Bürokraten der Kommission auch finden mögen.
Der einzige Ausweg für die Betroffenen ist ein Berufungsantrag beim Europäischen Gerichtshof, der jedoch nur formale Fehler prüft, nicht die Gerechtigkeit der Sanktion selbst. Das Ergebnis ist ein soziales und wirtschaftliches Todesurteil für Dissens.
Diese willkürliche Praxis existiert nicht im luftleeren Raum. Der Boden wurde bereitet durch ein Rechtfertigungsnarrativ, das von Initiativen wie dem European Democracy Shield der Kommission von Ursula von der Leyen und dessen Ableger im Europäischen Parlament geliefert wurde: dem Sonderausschuss für den European Democracy Shield, selbst eine bürokratische Weiterführung des früheren „Sonderausschusses für ausländische Einmischung“.
Während er als Verteidigungsinstrument gegen ausländische Informationsmanipulation präsentiert wird, dient der Ausschuss, geleitet von der französischen Europaabgeordneten Nathalie Loiseau, einer engen Verbündeten von Präsident Macron, als Instrument zur Marginalisierung und Stigmatisierung breiter Kategorien politischen Dissenses. In einem aufschlussreichen Interview mit der französischen Tageszeitung Le Figaro beschrieb Loiseau ihre Mission überwiegend als Jagd auf „verruchte russische Einflussnahme“.
Ihre Zielscheibe ist jedoch bemerkenswert breit. Sie umfasst nicht nur die „rechtspopulistischen“ Kräfte, die Macrons Macht in Frankreich bedrohen, sondern auch die russischsprachigen Minderheiten im Baltikum, außenpolitische Realisten, die für Diplomatie und Zurückhaltung in der Ukraine eintreten, und sogar jene, die „russische Kultur romantisieren“.
Das ist keine sinnvolle Sicherheitspolitik, das ist politischer McCarthyismus. Es schafft ein bewusstes rhetorisches Umfeld, in dem Skepsis gegenüber dem EU-Konsens über die Ukraine und Russland oder Kritik an den außenpolitischen Entscheidungen der EU reflexartig als Beweis dafür gewertet werden, jemand sei ein de-facto-Agent Moskaus und ein Verräter.
Indem ganze Gemeinschaften und Denkschulen als inhärent verdächtig und anfällig für ausländische Manipulation dargestellt werden, konstruiert die EU einen Zensurkomplex, der darauf ausgelegt ist, Dissens zu überwachen, zu denunzieren, unter Druck zu setzen, zu stigmatisieren und nun letztlich auch zu sanktionieren. Indem die EU am Beispiel von Leuten wie Jacques Baud ein Exempel statuiert, sendet sie eine abschreckende Botschaft: Jeder, der mit dem jeweils herrschenden EU-Konsens des Tages nicht übereinstimmt, könnte Gefahr laufen, seine wirtschaftliche Existenz und seinen Ruf zerstört zu sehen.

Gedankenpolizei ist ein tragisches Symptom der aktuellen europäischen Entwicklung. Es zeugt von einer politischen Elite, die so unsicher in ihren eigenen Entscheidungen und so viel Angst vor Dissens hat, dass sie Debatten kriminalisieren muss. Die groben Werkzeuge wie Sanktionen, ursprünglich gegen ausländische Gegner eingesetzt, werden nun gegen inländische Kritiker angewandt. Und all das, anstatt diejenigen zu schützen, die, wie der IStGH, die Werte verteidigen, die die EU zu vertreten behauptet.
Wenn dieser Kurs anhält, wird die lebendige, diskutierende und freie europäische Öffentlichkeit das tragischste Opfer des „geopolitischen Europa“ sein.
Ende der Übersetzung
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