Der WHO-Pandemievertrag sei eine notwendige Konsequenz aus den Erfahrungen mit der „Corona-Pandemie“ – oder Mittel zur Gesundheitsdiktatur?
WHO-Pandemievertrag – welche Folgen für die Bürger?
Vom 21. bis 30. 05. 2023 beriet die Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf zwei internationale Gesundheitsabkommen: die Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR) und den sogenannten Pandemievertrag (International Treaty on Pandemic, Prevention, Preparedness and Response).
Die WHO, der Rat der Europäischen Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen in diesen Abkommen offiziell notwendige Konsequenz aus der „Corona-Pandemie“. Demgegenüber äußern sich zahlreiche Experten kritisch, weil sie ebenfalls aus den Erfahrungen mit den Einschränkungen der Grundrechte während der „Corona-Pandemie“ eine Verewigung von Pandemien befürchten.
Für Kritik an den Plänen sorgen insbesondere die mangelnde demokratischen Legitimation. Abhängigkeit der WHO von privaten Geldgebern. Beides bestätigten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages am 14. 03. 2019. „Die WHO wird vor allem aus freiwilligen Beiträgen finanziert“, berichtete auch die Neue Zürcher Zeitung am 22. 05. 2023.
Die Anwälte für Aufklärung stellten für das jahr 2022 zur Finanzierung der WHO fest, dass 84 % der WHO-Finanzierung aus „freiwilligen Beiträgen“ von Spendern stammen, die zugleich über die Verwenung ihrer Spenden bestimmen:
„Aktuell wurden im Jahre 2022 insgesamt 4,32 Milliarden US-Dollar an die WHO gezahlt. Davon waren 84 % sog. freiwillige Beiträge, bei denen die Spender die Verwendung der Gelder bestimmen und nicht die WHO.
Die größten freiwilligen Geber waren die USA mit 740 Millionen $, Deutschland mit 597 Millionen $, die Gates-Foundation mit 390 Millionen $ und Gavi mit 203 Millionen $. An vierter Stelle liegt die EU-Kommission. An Pflichtbeiträgen wurden 700 Millionen US-Dollar von 194 Mitgliedsländern gezahlt.“
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sehen bisher in den Verhandlungen zum WHO-Pandemievertrag kaum Nachteile für die Bürger und keine Einschränkung der Rechte des Staates wie auch der Bürger. Siehe u. a.:
- Kurzinformation – Zum Entwurf eines Pandemievertrages WD 2 – 3000 – 048/23 (19. Juli 2023)
- Rechtsfragen zum Pandemievertrag WD 2 – 3000 – 066/23 (10. Oktober 2023)
- Kurzinformation – Literatur zum WHO-Pandemievertrag WD 2 – 3000 – 004/22 (28. Januar 2022)
Auch das Bundesverfassungsgericht hat zumindest derzeit keine rechtlichen Bedenken gegen die Beteiligung der Bundesrepublik an den Verhandlungen der WHO zum Pandemievertrag. Darüber berichtete die ÄrzteZeitung am 27. 09. 2023:
„Karlsruhe. Deutschland kann sich weiterhin an den Verhandlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über einen ‚internationalen Pandemievertrag‘ beteiligen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klargestellt.
Dies sei ‚kein tauglicher Beschwerdegegenstand‘, heißt es in dem aktuell veröffentlichten Beschluss. Die Beschwerdeführerin sei nicht in ihren Rechten verletzt. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind noch über 1.600 ’nahezu identische Verfassungsbeschwerden‘ anhängig.“
CDU/CSU-Fraktion für WHO-Pandemievertrag
In einer Pressemitteilung des Bundestages vom 03. 01. 2024 heißt es:
„Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen über ein Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konsequent für den Präventionsansatz, der umfassenden Vorbeugung von Pandemien, einzutreten. Die WHO müsse durch das Abkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/9737).“
Psychologengesellschaft kritisiert drohende WHO-Machtkonzentration
Ganz ander kritisiert beispielsweise die „Neue Gesellschaft für Psychologie“ besonders den „WHO-Pandemievertrag“. Am 12. 07. 2023 erklärte die Gesellschaft:
„Die Machtkonzentration der WHO – Erklärung der Neuen Gesellschaft für Psychologie zur Verschärfung globaler Gesundheitsregeln durch die WHO…
Die NGfP teilt die Annahme vieler Kritiker, dass die fortgeführte Ermächtigung der WHO ohne eine demokratisch legitimierte Kontrolle dazu genutzt wird, um unter dem Deckmantel der Gesundheitsfürsorge für die Menschen neue Zumutungen verbindlich festzuschreiben, zum Beispiel digitale Gesundheitszertifikate, um überhaupt reisen zu können bis hin zum Zwang, angeordnete Gesundheitsmaßnahmen vornehmen zu lassen. Diese Maßnahmen eröffnen der totalen Überwachung der Bevölkerung Tür und Tor.“
- Der Pandemievertrag: Sinnvolle Vorsorge oder gefährliche Drohung? (NachDenkSeiten, 12. 09. 2021)
- Der neue internationale Gesundheitsvertrag der WHO bahnt den Weg zum Gesundheitsfaschismus … (harald-walach.de, 20. 03. 2023)
- Was steckt hinter dem Pandemievertrag? (multipolar-magazin.de, 23. 05. 2023)
- WHO-Mitglieder beschließen Resolution zur Manipulation der öffentlichen Meinung (norberthaering.de, 31. 05. 2023)
- Der Friede von unten – Gegen die Ratifizierung des WHO-Pandemievertrags (tichyseinblick.de, 23. 07. 2023)
- Analyse des NZZ-Interviews vom 5. Dezember 2023 zwischen Katharina Fontana (NZZ) und Nora Kronig (BAG) „Frau Botschafterin Kronig: Verkaufen Sie uns nicht für dumm!“ (proschweiz.ch, 15. 12. 2023)
- Bekämpfe die Machtergreifung der WHO: Sag Nein zum „Pandemievertrag“ (Petition)