Richter, die Urteile gegen „Corona-Maßnahmen“ fällen, sind Kritik und auch massivem politischen und juristischen Druck ausgesetzt.
Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Amtsgerichtsurteil
In einem Urteil vom 11.01.2021 erklärt das Amtsgericht Weimar die im Frühjahr 2020 verhängten Kontaktbeschränkungen für verfassungswidrig und bescheinigt der Politik „katastrophales Versagen“:
„Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.“
Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Familienrichter
„‚Ja, es gab gestern Vormittag eine Durchsuchung. Dabei wurden Beweismittel sichergestellt, die der Beschuldigte freiwillig herausgegeben hat‘, so Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen an diesem Dienstag. Demnach wurden sowohl das Büro des Richters als auch sein Haus sowie sein Auto durchsucht, sein Mobiltelefon sichergestellt. ‚Die Durchsuchung war vom Ermittlungsrichter angeordnet worden‘, so Grünseisen.“
„Im Gespräch mit FOCUS Online kritisierte Gerhard Strate die Ermittlungen gegen den Familienrichter scharf. Er bezeichnete das Verfahren als ‚unzulässig und unbegründet‘, gegen die Durchsuchungsmaßnahmen habe er bereits Beschwerde eingelegt. Strate zu FOCUS Online: ‚Es ist völlig abwegig, eine Rechtsbeugung zu behaupten oder auch nur in den Raum zu stellen. Gegenteilige Auffassungen sind offensichtlich dem Irrsinn zuzuschreiben, der sich in der Corona-Zeit breitzumachen beginnt.'“
Staatsanwaltschaft München gegen Weilheimer Familienrichterin
„‚Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab‘ , so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.“
Rechtsbeugung als Straftatbestand
Rechtsbeugung ist gem. § 339 Strafgesetzbuch„mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren“ zu bestrafen. Diesen Sachverhalt erläutert Rechtsanwalt Florian Gempe auf anwalt.de kurz und allgemeinverständlich.
Unter dem Titel „Aufsatz: Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht – eine ungewöhnliche Entwicklung“ kritisiert das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte aus familienrechtlicher Sicht die oben genannten familiengerichtlichen Entscheidungen und die staatsanwaltlichen Aktivitäten.
In dem Aufsatz wird auch die Kostenentscheidung in Höhe von 18.654 € zur Disposition gestellt, die ein Familienrichter einer alleinerziehende Mutter aus Leipzig auferlegte:
„Ob dieses Vorgehen rechtlich vertretbar ist, erscheint zweifelhaft. Ob die zugrundeliegende Anregung tatsächlich Anlass bot, die Erziehungseignung der Kindesmutter zu überprüfen, ist ebenso wie die Feststellungen der Amtsgerichte Weimar und Weilheim eine Frage, die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden ist, so dass auch insoweit hier eine Bewertung unterbleibt. Das ‚abschreckende‘ Vorgehen in kostenrechtlicher Hinsicht wirft jedoch Fragen auf.“
Vor allem stellt sich angesichts dieser Verfahren wohl erneut die grundlegende Frage: Wie unabhängig sind Richter und Staatsanwälte in Deutschland wirklich?
Nachtrag vom 15.05.2023: