Die Demonstration am 05.12.2020 in Bremen bleibt verboten. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Demonstration gefährde köperliche Unversehrtheit
Rechtsanwalt Markus Haintz kommentiert den Beschluss des BVerfG. Wie er sagt, kann mit der Beschlussbegründung künftig auch jede Demonstration aufgrund einer saisonalen Grippe verboten werden. Denn dass Gericht nennt als Begründung schlicht „Infektionsgefahr“. Laut dem Gericht sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz nachrangig zu dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz anzusehen.
Ein konkreter Bezug zu Covid-19 wurde vom Gericht nicht hergestellt, sondern lediglich von „Infektionskrankheiten“ gesprochen:
„Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass die Untersagung der Versammlung zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich und daher rechtmäßig war, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter, die ebenfalls von hohem Gewicht sind, betroffen.“
Beschluss des BVerfG vom 05.12.2020
Siehe auch: Klagepaten TV #18: Skandal-Entscheidung aus Karlsruhe! Ralf Ludwig spricht mit Friedemann Däblitz
Zur Gefährlichkeit des Virus und der „Infektionsgefahr“ siehe auch 10. Sitzung des Corona-Ausschusses