Neben der Gefahr der Steuerhinterziehung drohen bei Unachtsamkeit empfindliche finanzielle Sanktionen durch steuerliche Nebenleistungen.
Fristen und Nebenleistungen – Achtung: finanzielle Sanktionen
Steuerliche Nebenleistungen sind gem. Abgabenordnung (AO) § 3 (4) unter anderem:
- Verspätungszuschläge gem. AO § 152 für nicht oder nicht fristgemäß abgegeben Steuererklärungen oder -anmeldungen;
- Zinsen für Steuernachforderungen (oder -erstattungen), Steuerstundungen, hinterzogene Steuern, Prozesszinsen und Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung gem. AO § 233 – 237;
- Säumniszuschläge gem. AO § 240 für verspätete Steuerzahlungen;
- Zwangsgelder gem. AO § 329.
Wie steht das genau im Gesetz?
„(4) Steuerliche Nebenleistungen sind
Abgabenordnung (AO) § 3 Abs. 4
- …
- 2. Verspätungszuschläge nach § 152,
- …
- 4. Zinsen nach den §§ 233 bis 237 sowie Zinsen nach den Steuergesetzen, auf die die §§ 238 und 239 anzuwenden sind, sowie Zinsen, die über die §§ 233 bis 237 und die Steuergesetze hinaus nach dem Recht der Europäischen Union auf zu erstattende Steuern zu leisten sind,
- 5. Säumniszuschläge nach § 240,
- 6. Zwangsgelder nach § 329…“
Welche Vorteile können Sie aus Ihrem „Steuer“-Wissen ziehen?
Viele Führungskräfte unterschätzen die Brisanz nicht fristgerechter oder ungenauer Angaben in der Steuererklärung.
Neben der Gefahr, dass diese Versäumnisse von den Finanzbehörden als leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gewertet werden können, drohen bei Unachtsamkeit empfindliche finanzielle Sanktionen durch steuerliche Nebenleistungen.
So ist beispielsweise seit dem Veranlagungszeitraum 2019 ist die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kein Ermessen des Finanzamts mehr, sondern verpflichtend.
Was sollten Sie beachten, um keinen Schaden zu erleiden?
Wer Fristen ignoriert, zahlt drauf. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent des Nachzahlungsbetrags pro angefangenem Monat, mindestens jedoch 25 Euro. Bei hohen Steuernachzahlungen, wie sie im Executive-Bereich häufig vorkommen, summiert sich das schnell. Hinzu kommen Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat bei verspäteter Zahlung der Steuerschuld.
Um diese unnötigen Kosten und Risiken zu vermeiden, ist ein striktes Fristenmanagement unerlässlich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Termine für das Steuerjahr 2025.
| Steuerliche Pflicht | Termin/Frist | Bemerkung |
| ESt-Erklärung 2025 (ohne Steuerberater) | 31. Juli 2026 | Gesetzliche Abgabefrist bei Pflichtveranlagung |
| ESt-Erklärung 2025 (mit Steuerberater) | 30. April 2027 | Verlängerte Frist bei Beauftragung eines Profis |
| ESt-Erklärung 2025 (freiwillig) | 31. Dezember 2029 | Frist für die Antragsveranlagung |
| ESt-Vorauszahlung Q1 | 10. März | |
| ESt-Vorauszahlung Q2 | 10. Juni | |
| ESt-Vorauszahlung Q3 | 10. September | |
| ESt-Vorauszahlung Q4 | 10. Dezember |
Für alle Fristen gilt gem. AO § 108 (3): Fällt das Ende einer Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist am nächstfolgenden Werktag.
Wie denken andere über „Steuern“?
Thomas von Aquin: „Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub.“
Benjamin Franklin: „Nichts in dieser Welt ist sicher außer dem Tod und den Steuern.“ (Briefe an Leroy, 1789)
Adam Smith: „Keine Kunst lernt eine Regierung schneller als die, Geld aus den Taschen der Leute zu ziehen.“ (The Wealth of Nations, Book V)
Weiterführende Links?
- Kleine Helfer für Ihre Steuererklärung im Steuershop.
- Netzwerk Friedenssteuer
- Steuerverwendungsrechner 2025

