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Dezember 29, 2023

Ukraine-Soli – Vorschlag einer Wirtschaftsexpertin

Ein Ukraine-Soli soll wen retten? – Die Ukraine oder den bundesdeutschen Haushalt? Was ist von dem Vorschlag zu halten?

Wirtschaftsweise Schnitzer schlägt Ukraine-Soli vor

Ein Ukraine-Soli als Aufschlag auf die Einkommensteuer wäre eine mögliche Antwort auf die Herausforderung, der Ukraine militärisch zu helfen – behauptet die „Wirtschaftsweise“ Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schnitzer.

In Wikipedia wird sie beschrieben als „eine deutsche Wirtschaftswissenschaftlerin und Hochschullehrerin. Seit 1996 ist sie Inhaberin des Lehrstuhls für Komparative Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.“ Seit 2022 ist sie gar Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Wenn Frau Schnitzer der Ukraine militärisch helfen will, bedeutet das wohl ihrer Aussage nach wie bisher vor allem Waffenlieferungen an die Ukraine. Denn die humanitäre Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland wäre ja keine Hilfe für die Ukraine, sondern für Deutschland – oder? Und über welche Kompetenz verfügt Frau Schnitzer für eine militärische Hilfe?

Inwiefern eignet sich für die militärische Hilfe ein Ukraine-Soli?

Steuern sichern Einnahmen

Steuern sind gem. Abgabenordnung (AO) § 3 Geldleistungen ohne besondere Gegenleistung. Sie dienen der Einnahmeerzielung öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen. Das gilt auch für Ergänzungsabgaben – beispielsweise einen Solidaritätszuschlag.

Damit wird die steuerliche Leistungspflicht zwar an einen konkreten Tatbestand geknüpft – nicht jedoch die Verwendung der eingenommenen Steuern. Steuern wie auch Ergänzungsabgaben landen im großen Steuertopf und werden völlig unabhängig vom Tatbestand der Leistungspflicht verwendet.

Wer Biersteuer zahlt, hat keinen Anspruch auf mehr oder besseres Bier. Wer Einkommensteuer zahlt, hat keinen Anspruch auf Einkommen – umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wer steuerpflichtiges Einkommen hat, hat die Steuern dafür zu zahlen.

Kennt die promovierte „Wirtschaftsweise“ Schnitzer diesen Sachverhalt nicht, dass der Tatbestand der Leistungspflicht nichts mit der Verwendung von Steuern zu tun hat?

Dann spräche das wohl für Inkompetenz – zumindest im Steuerrecht. Wenn sie mit diesen Wissenslücken Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist, welche Kompetenz kann man dann von unserer wirtschaftswissenschaftlichen Elite insgesamt erwarten?

Wenn sie aber diesen Sachverhalt kennt und den Bürgern nahelegen will, mit einem Ukraine-Soli würde das Geld direkt in die Ukraine-Hilfe fließen, dann wäre das zumindest Irreführung. Daran ändert auch der Appell an „Solidarität“ mit dem Staat Ukraine, oder den Ukrainern, oder… nichts.

Zwar sitzt ein Großteil der Bundesbürger einer ähnlichen Irreführung schon seit fast 30 Jahren auf, wenn immer noch daran geglaubt wird, der Solidaritätszuschlag würde als Solidarabgabe für die „neuen Bundesländer“ verwendet.

Ergänzungsabgabe dient der Einnahmeerzielung des Bundes

Im Jahr 2011 stellten Abgeordnete der „LINKEN“ eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie wollten u. a. wissen, wie hoch das Aufkommen des Solidaritätszuschlages war und wofür das Geld verwendet wurde.

Hier auszugsweise die Antworten der Bundesregierung:

Frage: „4. Worin drückt sich die Solidarität (so die Namensgebung) bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags aus, und inwiefern ist damit eine Zweckbindung angedeutet oder verbunden (bitte mit Begründung)?
Falls keine Zweckbindung mit dem Aufkommen des Solidaritätszuschlags
verbunden ist, warum nicht?“

Antwort: „Unter dem verfassungsrechtlichen Begriff der Steuer sind Geldleistungen zu
verstehen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und die von einem öffentlichen Gemeinwesen (insbesondere Bund und Länder) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip nach § 8 der Bundeshaushaltsordnung dienen grundsätzlich alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Dies gilt auch für den Solidaritätszuschlag.“

Frage: „6. Welche Ziele hinsichtlich der Haushaltsführung und der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben konnten und können durch Einführung des Solidaritätszuschlags verbessert wahrgenommen werden (bitte mit Begründung)?“

Antwort: „Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Das Aufkommen des Solidaritätszuschlags fließt in den Bundeshaushalt ein.“

Frage: „18. Sieht die Bundesregierung die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Mittel zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung an (bitte mit Begründung)?“

Antwort: „Das Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag dient ebenso wie das Aufkommen aus anderen Steuern der Finanzierung des Bundeshaushalts.“

Ein Ukraine-Soli wäre also keineswegs an den unmittelbaren Zweck der Verwendung für eine militärische Hilfe für die Ukraine gebunden, sondern würde der Finanzierung des Bundeshaushalts dienen.

Verwendung der Steuern

Wenn Steuern – gleich auf Grund welchen Tatbestandes – in einen großen Topf fließen, wieviel würde dann davon in der „Hilfe für die Ukraine“ landen?

Der Bund nahm an Steuern im Jahr 2022 rund 337,2 Mrd. Euro und im Jahr 2023 bis November rund 306,7 Mrd. Euro ein. An Solidaritätszuschlag betrugen die Einnahmen in der gleichen Zeit

12 + 10,1 = 22,1 Mrd. Euro = 3,4 %

Aus dem Bundeshaushalt wurden seit Februar 2022 rund 28 Mrd. für humanitäre Unterstützung, direkte Zahlungen oder in Form von Waffen aufgewendet.

28/(337,2 + 306,7) = 4,34 %

In den Jahren 2022 und 2023 entnahm der Bund also rund 4,3 % der Steuereinnahmen für die Ukraine. Unter der Voraussetzung, dass der Bund in 2024 lt. Steuerschätzung mit Einnahmen in Höhe von 381,2 Mrd. Euro rechnet und die Militärhilfe im Bundesetat 2024 von vier auf acht Milliarden Euro sogar verdoppelt wird, flössen also rund 2 % der Einnahmen in die Ukraine-Hilfe.

Doch der BR war hinsichtlich der Verwendung des Militärhilfeetats deutlicher:

„Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verdopplung der Ukraine-Hilfe, sondern es geht um eine Verdopplung des Zusatzbudgets im Bundeshaushalt des kommenden Jahres. Dieses Budget soll anteilig zwar auch für direkte Ukraine-Hilfen genutzt werden, vor allem aber Waffen, Ausrüstung und Munition der Bundeswehr ersetzen, die bislang der Ukraine zur Verfügung gestellt wurden.“

Es würde also nur ein Teil des Geldes in der Ukraine landen – und der andere?

Ukraine-Soli – Enteignung der Steuerzahler

Die Hoffnung, die Ukraine lässt sich mit einem Ukraine-Soli retten, wenn damit der Krieg fortgesetzt werden soll, ist eine Illusion. Diese Meinung vertritt nicht nur Larry C. Johnson:

„Die Ukraine hat 50 % ihrer Bevölkerung durch Auswanderung und Kriegsopfer verloren. Sie hat den Donbas verloren, eine Region, die reich an natürlichen Ressourcen und industriellen Kapazitäten ist. Die Ukraine hat keinen Weg in die Zukunft als lebensfähiges, starkes Land…

Dieser Krieg wird sich so lange hinziehen, bis die Ukraine zerschlagen ist und der Westen gezwungen ist, diese Realität zu akzeptieren.“

Daran ändert auch ein Ukraine-Soli nichts. Seine einzige Wirkung: Enteignung der Steuerzahler zugunsten einiger Profiteure in der Rüstungsindustrie und im „Flüchtlingsgeschäft“

Siehe u.a. auch:

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Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze

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