Was sind steuerfreie Leistungen für Arbeitslose? – Arbeitslosengeld
„Steuerfreie“ Leistungen für Arbeitslose sind Geldzahlungen nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches oder dem Arbeitsförderungsgesetz und entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, die als steuerfrei anerkannt werden.
Wie steht das genau im Gesetz?
Steuerfrei sind
„das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das Übergangsgeld, das Unterhaltsgeld, die Eingliederungshilfe, das Überbrückungsgeld, der Gründungszuschuss, der Existenzgründungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz sowie das aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld und die aus Landesmitteln ergänzten Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds zur Aufstockung des Überbrückungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz und die übrigen Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden …“
Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 2
Welche Vorteile können Sie aus Ihrem Wissen ziehen?
Wenn im Jahr der Entlassung Ihr Arbeitsverhältnis nur einige Monate bestand, dann haben Sie wahrscheinlich mehr Steuern gezahlt, als Sie letztendlich zahlen müssen. Schließlich wird (von anderen steuerpflichtigen Zahlungen abgesehen) von Lohn und Gehalt in jedem Monat 1/12 der voraussichtlichen Jahressteuern abgezogen.
Beispiel:
steuerpflichtiges Monatseinkommen: 5.000 EUR – Lohnsteuer 1.440,50 EUR (Grundtabelle).
Bis zur Entlassung am 31.03. gezahlte Lohnsteuer: 3 x 1.440,50 = 4.321,50 EUR.
Wenn nun bis zum Jahresende beispielsweise nur noch Arbeitslosengeld gezahlt wird, so bleibt das Einkommen der 3 Monate zugleich das steuerpflichtige Jahreseinkommen. Bei einem solchen Jahreseinkommen sind jedoch nur 1.542 EUR Lohnsteuer (Grundtabelle) fällig.
Auch wenn dazu im Fall des Arbeitslosengeldes noch ein Steuer-Aufschlag nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt kommt, können Sie sich auf die Rückerstattung der zuviel gezahlten Lohnsteuer nach dem Steuerbescheid im nächsten Jahr schon freuen.
Persönlich haben Sie vielleicht den Eindruck, dass das Arbeitslosengeld sogar doppelt mit Steuern belastet ist. Schließlich erhalten Sie Arbeitslosengeld ja auf Grund Ihrer Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung aus bereits versteuertem Geld. Denn der Lohnsteuer liegen vor allem folgende Beträge zugrunde:
Die Lohnsteuer wird dann unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen Gem. § 38b EStG ermittelt.
Was sollten Sie beachten, um keinen Schaden zu erleiden?
Falls Sie im Ausland gearbeitet haben und aus dem Ausland Arbeitslosengeld beziehen, ist dies nicht nach EStG § 3 Nr. 2 steuerfrei. Hier können Sie jedoch auf eine günstige Besteuerung nach den sogenannten „Doppelbesteuerungsabkommen“ rechnen.
Wie denken andere über Arbeitslosengeld?
Viktor Frankl: „Das Bedrückende ist nicht die Arbeitslosigkeit an sich, sondern das Sinnlosigkeitsgefühl. Der Mensch lebt nicht von der Arbeitslosenunterstützung allein.“
Werner Müller (1999 als Wirtschaftsminister): „Wenn aber Entlassungen nur aus Gründen der Gewinnsteigerung ausgesprochen werden, dann ist das vielleicht sogar ein Mißbrauch der Arbeitslosenversicherung.“
Spontispruch: „Lieber Gott, mach mich nicht groß, ich werd’ ja doch nur arbeitslos.“
Weiterführende Links
Steuerfreie Einnahmen gem. Einkommensteuergesetz (EStG) § 3
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Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Das wird dem ein oder anderen ganz sicher eine große Hilfe sein und offene Fragen direkt beantworten.
Vielen Dank für Ihren Kommentar, Silvia
Thomas Schulze