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April 18, 2022

Radikalenerlass – Neuauflage

Der Corona-Radikalenerlass

Wir leben wieder in Zeiten, in denen unverblümte Meinungsäußerungen den eigenen Arbeitsplatz gefährden können. Exklusivabdruck aus „Zensur“.

von Hannes Hofbauer

Unter dem Stichwort „Radikalenerlass“ wurden in den 70er-Jahren vor allem Linke als „Staatsfeinde“ aus ihrem Job entfernt. Lange Zeit gab es in Deutschland dergleichen nicht mehr. Man hakte es als Kinderkrankheit der noch jungen Republik ab, die vor gar nicht so langer Zeit den Schatten des Nationalsozialismus mehr schlecht als recht abgeschüttelt hatte. Heute gehören Berufsverbote wieder zum Alltag, und dies unter dem unablässigen Kopfnicken der meisten Medien und der Mehrheitsgesellschaft. Die neuen „Radikalen“ sind schlicht Menschen, die sich am Grundgesetz orientieren und um Mäßigung bei der Anwendung von Impfung und Maskenpflicht bitten. Oft handelt es sich um Ärzte und Pflegekräfte, die schlicht auf ihrem Recht auf körperliche Selbstbestimmung bestehen oder das gängige Narrativ zu Corona öffentlich hinterfragen. Schon jetzt stehen deutlich mehr Menschen deshalb vor den Trümmern ihrer beruflichen Existenz als 1972.

Mit dem Radikalenerlass des Jahres 1972 legte die damalige Regierung in Bonn die Grundlage dafür, Menschen mit tatsächlicher oder unterstellter Nähe zu kommunistischem Gedankengut aus dem Staatsdienst entlassen zu können. Neuanstellungen von Lehrern und anderen Staatsdienern wurden daraufhin penibel durchleuchtet ; das Innenministerium stellte fast eine halbe Million Anfragen zur Staatstreue von Beamten und sprach zwischen 1973 und 1975 über tausend Berufsverbote aus. Im offiziellen Kündigungsschreiben war darin von der „mangelnden Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ die Rede (1).

50 Jahre sind seither vergangen, in denen Deutschland, Österreich und die Schweiz ohne eine solche grundrechtseinschränkende Repressionspraxis ausgekommen sind. Mit dem Corona-Regime der beginnenden 2020er-Jahre kam es nicht nur, wie beschrieben, zum Anziehen der Zensurschraube, sondern auch zu serienweisen Berufsverboten für Maßnahmenkritiker und Kritikerinnen.

Zu Redaktionsschluss dieses Buches Anfang 2022 ist das Ausmaß der „gesundheitspolitisch“ motivierten Kündigungen noch gar nicht überschaubar. Eines steht aber bereits fest : Mit der Sprachführung der herrschenden Gesundheitsdiktatur, insbesondere dem Impfzwang, stehen um ein Vielfaches mehr an Menschen vor den Trümmern ihrer beruflichen Existenz als in den 1970er-Jahren. Und das nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch in Österreich.

Der Radikalenerlass aus 1972 traf in aller Regel als „Staatsfeinde“ identifizierte Linke. Im Zuge des Corona-Regimes mit seinen Impfpflichten und Zugangsbeschränkungen sind potenziell Hunderttausende Verweigerer des Nadelstichs betroffen.

Dazu gehören : Krankenschwestern, die sich nicht impfen lassen ; Ärzte, die Impfstoffe als unsicher bezeichnen ; Angestellte, die die sogenannte 2G-Regel (nach der ein Zugang nur für Geimpfte und Genesene erlaubt ist) am Arbeitsplatz nicht beachten ; Beamte, die öffentlich gegen Zwangsmaßnahmen Stellung nehmen ; Gewerbetreibende, die ihr Geschäft trotz Lockdown offen halten ; KünstlerInnen, denen durch 1G-, 2G- oder 2G-Plus-Verordnungen der Kontakt zum Publikum verunmöglicht wird und viele andere mehr. Ein Berufsverbot kann potenziell jede und jeden treffen, die oder der sich nicht an sich ständig ändernde Maßnahmen hält ; von den offensiven Kritikern des Regimes ganz zu schweigen.

Österreich nimmt bezüglich Strafen und Berufsverboten für Maßnahmenkritiker eine Vorreiterrolle in EU-Europa ein. Mit der am 20. Januar 2022 im Parlament mehrheitlich beschlossenen Impfpflicht für alle in Österreich gemeldeten Personen über 18 Jahre macht sich ab Anfang Februar jeder strafbar, der kein gültiges Impfzertifikat (beziehungsweise keine Genesungsbestätigung) vorweisen kann. Dies ist freilich noch kein Berufsverbot.

Wer sich allerdings gegen die Nadel für alle ausspricht, riskiert seinen Job, wenn er beispielsweise an entsprechend gesundheitspolitisch heikler Stelle arbeitet.

So ist es bereits vor der Einführung der allgemeinen Impfpflicht mehreren Ärzten ergangen, die in einem offenen Brief an den Präsidenten der österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, ihren Unmut über dessen Anweisung ausgedrückt haben. Szekeres versandte Anfang Dezember 2021 in Vorbereitung auf den allgemeinen Impfzwang ein Rundschreiben an die gesamte Ärzteschaft, in dem er jeden einzelnen Mediziner dazu verpflichtet, Patienten im Sinne der Impfpflicht auf den Stich mit dem mRNA-Stoff — ein anderer war in Österreich nicht mehr zu bekommen — vorzubereiten. Im Originaltext liest sich das folgendermaßen :

„Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten“ (2).

Mediziner, die das anders sehen und die Empfehlung des nationalen Impfgremiums ignorieren, droht Szekeres mit einem Disziplinarverfahren (3). Anders gesagt : wenn jemand in der Ordination wegen des Impfstoffs nachfragt, ist zu antworten : Augen zu und Nadel rein. Und : Kritik am Impfen ist schädlich, vor allem für den Kritiker.

200 Ärzte und Ärztinnen aus ganz Österreich und aus den unterschiedlichsten Fachbereichen wollten sich diese Bevormundung ihres Standesoberen nicht gefallen lassen und antworteten in einem offenen Schreiben. Szekeres, so ihr Tenor, greife in die medizinische Behandlungsfreiheit ein, womit er dem Selbstverständnis und der Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft schade ; er sei als Chef der Kammer nicht mehr tragbar und solle zurücktreten. „Sie haben“, so steht es im Protestschreiben der 200 ÄrztInnen, „(mit Ihrem Brief) gegen die Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin und der ärztlichen Behandlungsfreiheit verstoßen und gewissenhaft arbeitenden Kolleginnen und Kollegen pauschal Disziplinarstrafen angedroht. Sie haben festgelegt, wie Ihrer Meinung nach ärztliche Berufspflicht zu definieren ist.

Wenn ein Ärztekammerpräsident so agiert, verlieren wir bei unseren Patientinnen und Patienten unsere Glaub- und Vertrauenswürdigkeit. (…) Weiters geben wir bekannt, dass wir uns weder durch Sie noch durch andere Kammerfunktionäre mit ähnlicher Gesinnung einschüchtern lassen. Wir werden unter Berufung auf das Genfer Gelöbnis  (4) und die ärztliche Behandlungsfreiheit unsere Patientinnen und Patienten auch zukünftig nach bestem Wissen und Gewissen behandeln und für jede Patientin und jeden Patienten auch unter Berücksichtigung psychiatrischer Kontraindikationen individuell gemeinsam mit dieser/diesem entscheiden, ob eine Impfung gegen Covid-19 sinnvoll ist oder nicht“ (5).

Für den Verfasser des Protestschreibens und mehrere unterzeichnete AmtsärztInnen hagelte es Kündigungen.

Andreas Sönnichsen, Leiter der Abteilung für Allgemein- und Familienmedizin am Zentrum für Public Health an der Medizinischen Universität Wien, der im Briefkopf aufscheint und die Liste der UnterzeichnerInnen anführt, verlor zwei Tage später seinen Job. Er hätte, so die fadenscheinige, sichtbar vorgeschobene Begründung, „CoV-Vorgaben nicht eingehalten“  (6).

Auch eine Schulärztin aus Kärnten, Doris Koschier, die ebenfalls den offenen Brief an den Ärztekammer-Präsidenten unterschrieben hatte, erhielt vier Tage danach einen Brief von ihrem Arbeitgeber, dass ihr Dienstverhältnis aufgelöst sei (7).

Die gleiche Erfahrung mit dem Berufsverbot machte eine weitere Amtsärztin aus dem Wiener Bezirk Donaustadt, Gabriela G., ebenfalls eine Kritikerin der Impfpflicht (8). Gegen sechs weitere UnterzeichnerInnen des Briefes an den Ärztekammerpräsidenten wurden dienstrechtliche Verfahren eingeleitet. Ihnen gemeinsam ist ihr öffentliches Amt als Schulärztinnen, mithin eine Anstellung beim Bund (für die höheren Schulen) oder beim jeweiligen Land (für die Pflichtschulen). Die öffentlichen Dienststellen spielen Vorreiter bei den Berufsverboten.

Bereits Anfang September 2020 verlor die Medizinerin Konstantina Rösch ihre Stelle am Landeskrankenhaus Graz. Die „Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft“ kündigte ihr fristlos. Sie hatte sich gegen Corona-Maßnahmen ausgesprochen und die Maskenpflicht als „Zeichen des Gehorsams“ bezeichnet. Nachdem sie nach dem Rausschmiss eine eigene Praxis aufgebaut hatte, ihre Kritik an der Regierungspolitik aber über Videos und öffentliche Auftritte weiter pflegte, untersagte ihr die Ärztekammer am 22. Februar 2021 die Ausübung des ärztlichen Berufes (9). Mitte Dezember wurde die Widerspenstige auf einer Demonstration gegen die Einführung der allgemeinen Impfpflicht festgenommen (10).

Einen besonders eklatanten Fall von Entlassung musste eine andere Grazer Medizinerin, die Notfallärztin B., über sich ergehen lassen. Seit 14 Jahren war sie mit Rettungswägen in der steirischen Hauptstadt unterwegs, als sie Mitte Mai 2021 in eine betriebliche Impfstraße gerufen wurde. Dort waren innerhalb von wenigen Minuten zwei lebensbedrohliche Impfnotfälle zu behandeln.

Eine eben mit einer mRNA-Spritze bedachte Frau zeigte neurologische Ausfälle, eine zweite litt an Gefühlsstörungen im Gesicht und im Hals. „Der doppelte Notfall wegen der Covid-Impfung emotionalisierte mich sehr“, gab die Ärztin später zu Protokoll. In ihrer Aufregung forderte sie die Mitarbeiter der Impfstraße auf, sofort mit dem Spritzen aufzuhören (11). „Verimpft den Dreck nicht“, rief sie. Dieser Sager kostete sie den Arbeitsplatz. Die beiden Patientinnen konnten gerettet werden.

600 österreichische PolizistInnen sprachen sich Anfang Januar 2022 in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Diskriminierung ungeimpfter KollegInnen aus, die offensichtlich in den Dienststellen gang und gäbe ist. „Aufforderung zur Rücknahme der Impfpflicht und Beendigung der Spaltung der Gesellschaft“ lautet die Überschrift der Initiative „Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte“ (12). Die allermeisten von ihnen taten dies aus Angst vor Repressalien anonym.

Sogleich nach Bekanntwerden des Protestschreibens trat der Verfassungsschutz auf den Plan. „Wir beobachten das mit großer Sorge“, vermeldete der Chef der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst, Omar Haijawi-Pirchner (13).

Parallel dazu verhängte das Innenministerium Disziplinarmaßnahmen gegen jene Kollegen, die in Verdacht standen, sich kritisch zum Impfzwang geäußert zu haben. Den Wortführer des Protestbriefes, Diakon Uwe Eglau, seines Zeichens Polizeiseelsorger bei der Landespolizeidirektion Wien, feuerte der Wiener Erzbischof Christoph Schönborn am 23. Januar 2022 mit den Worten :

„Deine öffentlichen Meinungsäußerungen hinsichtlich der Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie in Form eines Offenen Briefes an den Herrn Bundesminister (…) sind geeignet, dass deine Privatmeinung als offizielle Position der kath. Kirch missverstanden werden kann“  (14).

Zusätzlich zum rasch ausgesprochenen Berufsverbot für Kritiker des Corona-Regimes ruft uns der bischöfliche Brief in Erinnerung, wie eng die Verzahnung von Staat und Kirche in Österreich ist und dass das Konkordat — der Staatsvertrag — zwischen dem Vatikan und Österreich noch immer in Kraft ist. Im austrofaschistischen Jahr 1933 war es unterfertigt worden und räumt der Kirche unter anderem weitgehende Rechte im Bildungswesen ein, im gegebenen Fall bei der Personalentscheidung für Polizeiseelsorger.

Österreich ist keine Insel des Unseligen. Berufsverbote gegen Kritiker der Corona-Politik stehen Anfang 2022 auch in Deutschland auf der Tagesordnung.

Kündigung – Entlassung – Abfindung

Nur einen knappen Monat nach ihrer Amtseinführung forderte die deutsche Ministerin des Innern, für Bau und Heimat — welch seltsame Mischung — ein härteres Durchgreifen gegen „Verfassungsfeinde“. Damit dockt Nancy Faeser (SPD) an die Zeit des Radikalenerlasses aus den 1970er-Jahren an. Und sie argumentiert sogar mit demselben Begriff. Dabei geht es ihr nicht bloß um den bei jeder Gelegenheit geäußerten Kampf gegen den Rechtsextremismus. Immer häufiger nimmt sie auch zu den Coronaprotesten Stellung. Am 4. Januar 2022 reagiert sie auf die vielen „Spaziergänge“ gegen die drohende Impfpflicht mit folgendem Tweet :

„Man muss Kritik und andere Meinungen immer erst nehmen. Das gehört in einer Demokratie dazu. Wenn Menschen radikal werden, dann ist eine Grenze erreicht. Dann muss der Rechtsstaat durchgreifen“ (15).

Für einen des Deutschen Mächtigen ist das eine ungeheuerliche Drohung. Denn „radikal“ bedeutet an die Wurzel gehend, oder laut Duden in erster Linie „vollständig, gründlich“. Dass damit auch gemeint sein kann, eine „extreme politische, ideologische, weltanschauliche Richtung“  (16) zu vertreten, veranlasst die Innenministerin zum staatlichen Durchgriffsrecht. „Verfassungsfeinde“, so Faeser, müssten schnell und konsequent aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden (17). In Zeiten von Corona kann das jeden betreffen, der sich kritisch zum Impf- und Testregime äußert oder auf einer der Hunderten Demonstrationen auftaucht.

Die Masse derer, die wegen der Corona-Politik der Regierung ihre Arbeit nicht mehr ausüben dürfen, sind Menschen aus Gesundheitsberufen, die sich nicht impfen lassen wollen. Die Pflicht zur Nadel kommt für sie einem Berufsverbot gleich. 200.000 sind, so der MDR Mitte Januar 2022, allein in Mitteldeutschland davon betroffen (18).

Daneben verlieren Woche für Woche Menschen aus so gut wie allen Berufsgruppen ihre Arbeit, weil sie sich kritisch zur Impfung oder anderen Regierungsmaßnahmen äußern. Diese Berufsverbote — in Form von Kündigungen, Dienstfreistellungen oder Mobbing — kommen über eine kurze Nennung in Regionalblättern meist nicht hinaus, oft werden auch keine Namen genannt. Ihre Schicksale sollten dennoch nicht vergessen werden : der Bielefelder Berufsschullehrer, der Münsteraner Pfleger, die Münchner Universitätsangestellte, der Leipziger Arzt, mehrere Linzer Altenheim-Mitarbeiterinnen, der Luzerner Arzt, der Darmstädter Lehrer, die oberösterreichische Polizistin und viele, viele andere mehr.

Doch auch die Zahl von prominenten Regimekritikern, die ihre Arbeit verlieren, nimmt täglich zu und geht nach zwei Jahren Ausnahmezustand in die Hunderte. Hier seien nur wenige kursorisch genannt : SWR-Mitarbeiter Ole Skambraks verliert wegen „falscher Tatsachenbehauptungen“ seinen Job ; Virologe Alexander Kekulé fliegt wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen von der Universität Halle ; den Usedomer Chefarzt Jens Wildberg kostet eine Äußerung gegen den Impfstoff seinen Klinikjob ; die Schauspielerin Eva Herzig darf nicht mehr an den Filmset, weil sie sich nicht impfen lassen will.

Der Fall des Weimarer Richters, der am 8. April 2021 auf Antrag einer Mutter für zwei Schüler — einer acht Jahre, der andere 14 Jahre alt — das Tragen von Masken während des Unterrichts aussetzt, nahm in der Folge polizeistaatliche Dimensionen an, die in den großen Medien üblicherweise nur über Dissidenten aus Belarus oder dem Iran erzählt werden.

In seiner Begründung für die Aussetzung der Maskenpflicht stellt Amtsrichter Christian Dettmar den physischen, psychischen und pädagogischen Schaden dem Nutzen für die Kinder gegenüber und kommt zum Schluss, dass die Schäden größer als der Nutzen seien. Staat und Maskenhersteller sahen damit die Tragepflicht des weißen Plastik-Textilgeflechts an Schulen insgesamt gefährdet.

Entsprechend rabiat gebärdeten sich die Behörden. Erst wurden verfahrensrechtliche Zweifel vorgeschoben, dann die Zuständigkeit des Familiengerichts bestritten, Rechtsbeugung vermutet et cetera. Als Nächstes folgten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen mit dem vorgeblichen Ziel, die Unrechtmäßigkeit des Gerichtsspruchs beweisen zu können.

Tatsächlich dienten die wiederholten Durchsuchungen von Wohnungen, Amtsräumen und Privatautos der Abschreckung ; ähnliche Urteile durften keine gefällt werden. Neben Richter Dettmar fanden Hausdurchsuchungen bei seinem Kollegen Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, dem Psychologen Christof Kuhbandner, der Mutter der beiden Kinder, der Wissenschaftlerin an der Uniklinik Würzburg Ulrike Kämmerer, einer weiteren Medizinerin namens Ines Kappstein sowie Uli Masuth statt.

Mehrere Einsatzkommandos untersuchten gleichzeitig acht Wohnungen (19). Da wurde volles Programm zur Einschüchterung eines Richters gefahren, der die vielen Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Masken für Kinder im Unterricht in einen Urteilsspruch gegossen hatte. Der Richterspruch wurde übrigens kassiert, die Repression gegen Christian Dettmar dauert bis zu Redaktionsschluss dieses Buches an.Zensur

„Zensur: Publikationsverbote im Spiegel der Geschichte. Vom kirchlichen Index zur YouTube-Löschung“ von Hannes Hofbauer

Quellen und Anmerkungen:

(1) Hans-Gerd Jaschke, Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit. Grundlagen, Praxis und Kritik. Opladen 1991, Seite 164.
(2) Rundschreiben Nummer 325/2021 des österreichischen Ärztekammerpräsidenten Thomas Szekeres vom 2. Dezember 2021.
(3) https://www.diepresse.com/6071386/aerztekammer-schickt-warnschreiben-an-niedergelassene-aerzte, 22. Januar 2022.
(4) Das „Genfer Gelöbnis“ ist eine Deklaration des Weltärztebundes aus 1948, die eine moderne, nicht-religiöse Version des Hippokratischen Eides darstellt. Eines seiner elf Gelöbnisse lautet : „Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.“ Siehe : https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Deklaration_des_Welt%C3%A4rztebundes, aufgerufen am 25. Januar 2022.
(5) Offener Brief an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammern Thomas Szekeres vom 14. Dezember 2021, siehe hier : https://www.kleinezeitung.at/images/downloads/2/d/c/offener_brief_prasidenten_aerztekammer20211216172940.pdf, aufgerufen am 22. Januar 2022.
(6) https://wien.orf.at/stories/3134790/, aufgerufen am 21. Januar 2022.
(7) https://exxpress.at/video-protokoll-schulaerztin-wegen-kritischer-einstellung-zur-impfung-gefeuert/, aufgerufen am 22. Januar 2022.
(8) Heute vom 22. Dezember 2021.
(9) https://www.dr-roesch.at/, aufgerufen am 25. Januar 2022.
(10) https://www.krone.at/2582347, aufgerufen am 22. Januar 2022.
(11) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210518_OTS0019/zwei-schwere-allergische-impfreaktionen-waehrend-einer-impfaktion, aufgerufen am 25. Januar 2022.
(12) https://kurier.at/chronik/oesterreich/impfung-offener-brief-von-polizisten-loest-heftige-reaktionen-aus/401867672
(13) https://www.derstandard.at/story/2000132468349/teilnahme-von-polizisten-an-corona-protesten-bereitet-verfassungsschutzchef-grosse-sorge, aufgerufen am 22. Januar 2022.
(14) Brief von Christoph Schönborn an den „lieben Mitbruder“ Uwe Eglau, zitiert in : https://www.heute.at/s/kardinal-feuert-polizeiseelsorger-nach-demo-auftritt-100185831, aufgerufen am 22. Januar 2022.
(15) https://twitter.com/BMI_Bund/status/1478445496087756802?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1478445496087756802%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fde.rt.com%2Finland%2F129826-innenministerin-verfassungsfeinde-schneller-konsequenter-aus%2F, aufgerufen am 22. Januar 2022.
(16) https://www.duden.de/rechtschreibung/radikal, aufgerufen am 21. Januar 2022.
(17) https://de.rt.com/inland/129826-innenministerin-verfassungsfeinde-schneller-konsequenter-aus/, aufgerufen am 21. Januar 2022.
(18) https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/corona-kuendigung-impfpflicht-arbeitslosengeld-100.html, aufgerufen am 25. Januar 2022.
(19) Siehe dazu : https://2020news.de/staatsanwaltschaft-erfurt-macht-selbst-vor-bundestagskandidaten-nicht-halt-sechs-hausdurchsuchungen-gleichzeitig-wegen-sensationsurteil/ sowie https://aktuelle-nachrichten.app/hausdurchsuchung-bei-richter-christian-dettmar-richter-matthias-guericke-dem-verfahrensbeistand-der-kinder-der-mutter-der-fraglichen-kinder-prof-dr-ulrike-kaemmerer-prof-dr-christian-kuhbandn/, aufgerufen am 25. Januar 2022.


Dieser Artikel erschien auf Rubikon am 14.04.2022 und ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.

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