Mai 17, 2015

Nachweisgesetz (NachwG)

Was ist das „Nachweisgesetz (NachwG)“?

 

Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde. Mit einem solchen Vertrag bestätigen beide Vertragsparteien die Vertragsbedingungen. Das kann

  • schriftlich,
  • mündlich,
  • oder durch schlüssiges („konkludentes“) Handeln erfolgen.

Mit dem so genannten Nachweisgesetz vom 20. Juli 1995 (Bundesgesetzblatt I 1995, S. 946) wurde die EU-Nachweisrichtlinie (RL 91/533/EWG) in nationales Recht umgesetzt. Damit ist festgelegt, welche Inhalte des Arbeitsvertrages unbedingt nachzuweisen sind und dass der Arbeitgeber für diesen Nachweis haftet.

 

Wie steht das genau im Nachweisgesetz?

 

㤠2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

  1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
  2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
  5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
  7. die vereinbarte Arbeitszeit,
  8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind“.
Nachweisgesetz (NachwG)

 

Welche Vorteile können Sie aus Ihrem Wissen über das „Nachweisgesetz“ ziehen?

Was in einem Arbeitsvertrag vereinbart worden ist, lässt sich immer schwer beweisen, wenn es nicht schriftlich festgehalten wurde. Aufgrund des Nachweisgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche, vom ihm unterzeichnete Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen. (Dies gilt nicht bei Aushilfe von höchstens einem Monat.) Werden die Arbeitsbedingungen geändert, muss der Arbeitnehmer erneut schriftlich unterrichtet werden, so wie ansonsten ein Änderungsvertrag abzuschließen wäre.

 

Was sollten Sie aufgrund des „Nachweisgesetzes“ beachten, um keinen Schaden zu erleiden?

Wenn der Arbeitgeber seinen Nachweispflichten nicht nachkommt, so muss er Schadenersatz leisten, falls einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin daraus ein Schaden entsteht (BAG, 17.04.02, Az 5 AZR 89/01).

 

Wie denken andere über Verträge?

Johann Wolfgang von Goethe: „Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“ (J.W.v.Goehte, Faust I)

Pacta sunt servanda. (Verträge müssen gehalten werden – Altes römisches Rechtsprinzip)

 

Weiterführende Links zum „Nachweisgesetz (NachwG)“

Klaus Wille: Das Nachweisgesetz im Arbeitsrecht

Sie möchten diesen Beitrag jetzt mit Ihren Freunden oder Bekannten teilen?

Ähnliche Beiträge

Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze

Einen Kommentar hinterlassen


Your email address will not be published. Required fields are marked

{"email":"E-Mail-Adresse ist ungültig","url":"Website-Adresse ist ungültig","required":"Erforderliche Felder nicht ausgefüllt"}