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Oktober 25, 2025

Grundrechte in der „Pandemie“

Was passierte mit den Grundrechten laut Grundgesetz in der Zeit der „Corona-Pandemie“ – eine Kritik der Rechtsanwältin Karolin Ahrens.

„Corona-Pandemie“ – Fazit einer Rechtsanwältin zu Grundrechten

Karina Reiss, Sucharit Bhakdi: Corona unmaskedDie „völlig unerwartet“ über uns hereinstürzende „Corona-Pandemie“ ist vorüber(?) Wer erinnert sich nicht an die vielen staatlich verordneten Verbote und Einschränkungen, um die Gesundheit der Bürger zu schützen (weil die das nicht selbst können). Unbestritten gab es zahlreiche Opfer – jedoch sowohl infolge der Erkrankung als auch der medizinischen, politischen, juristischen und medialen Gegenmaßnahmen.

Mit der Zeit gerät bei vielen auch in Vergessenheit, wie umfangreich die Eingriffe in die laut Grundgesetz. Dabei haben die Grundrechte eine besondere Bedeutung, klärt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Webseite auf:

„Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen.“

Grundrechte – Theorie und Praxis

Die Rechtsanwältin Karolin Ahrens hat sich in einem Youtube-Video und in LinkedIn kritisch zum Verhältnis des Rechtsstaates zu den Grundrechten geäußert und dies rechtlich begründet.


Zur Erinnerung: In der Corona-Zeit wurden nahezu alle zentralen Grundrechte eingeschränkt bzw. aus Kraft gesetzt. Insbesondere:

Art. 1 GG – Menschenwürde:
Isolation alter und pflegebedürftiger Menschen, Sterben ohne Angehörige, entwürdigende Isolationsbedingungen. Maskenpflicht und Testverpflichtungen bei Kindern

Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit:
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Maskenpflicht, Test- und Nachweispflichten

Art. 2 Abs. 2 GG – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit:
Impfpflicht, Testzwang, Maskenpflicht, Quarantäneanordnungen

Art. 3 GG – Gleichheitsgrundsatz:
Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, 2G-/3G-Regeln, Zugangsbeschränkungen

Art. 4 GG – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit:
Gottesdienstverbote, Einschränkungen religiöser Versammlungen

Art. 5 GG – Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit:
Löschung und Zensur kritischer Inhalte, mediale Stigmatisierung abweichender Meinungen

Art. 6 GG – Schutz von Ehe und Familie:
Besuchsverbote, Trennung von Angehörigen, Geburts- und Sterbebegleitungen untersagt

Art. 7 GG – Schulwesen:
Schulschließungen, Unterrichtsausfall, digitale Beschulung ohne soziale Teilhabe

Art. 8 GG – Versammlungsfreiheit:
Demonstrationsverbote, Auflösungen, pauschale Versammlungsverbote im Freien

Art. 9 GG – Vereinigungsfreiheit:
Vereins- und Verbandstreffen untersagt, politische Vereinigungen eingeschränkt

Art. 10 GG – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis:
Digitale Überwachung im Rahmen von Kontaktverfolgungs-Apps (z. B. Luca-App, Corona-Warn-App)

Art. 11 GG – Freizügigkeit:
Reise- und Ausgangsbeschränkungen, innerdeutsche Quarantänepflichten

Art. 12 GG – Berufsfreiheit:
Betriebsschließungen, Berufsverbote (insbesondere für Ungeimpfte), Tätigkeitsverbote im Gesundheitswesen

Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung:
Quarantänekontrollen, Betretungsrechte von Gesundheitsämtern und Polizei

Art. 14 GG – Eigentumsgarantie:
Faktische Enteignungen durch Betriebsschließungen und Verbote, wirtschaftliche Entwertung

Art. 16 GG – Freizügigkeit und Auslieferungsschutz:
Einreisebeschränkungen, Reiseverbote, Ausreiseverbote in einzelne Staaten

Art. 17 GG – Petitionsrecht:
Einschränkung faktisch durch fehlende Bearbeitung oder politische Ignoranz pandemiebezogener Petitionen

Art. 19 Abs. 4 GG – Rechtsweggarantie:
Pauschale Abweisung von Eilanträgen, faktische Aussetzung effektiven Rechtsschutzes

Art. 20 GG – Demokratie-, Rechtsstaats- und Gewaltenteilungsprinzip:

Marcus Klöckner, Jens Wernicke: Verletzte Strukturprinzipien des Grundgesetzes:
Verhältnismäßigkeit und Gesetzesvorbehalt
Gewaltenteilung
Demokratie- und Föderalismusprinzip
Rechtsstaatsprinzip
Bindung der Staatsgewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG)

 

Nachtrag vom 25.10.25:

Petition 187006 – „Mit der Petition wird eine Amnestie für alle Menschen gefordert, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden – einschließlich Ärztinnen und Ärzte, die Atteste ausstellten.“ – Unterstützen Sie diese Petition?

Dossier: „Corona-Pandemie“ und Grundrechte

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Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze

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