Deutschland wurde nach 1945 in mehreren Schritten geteilt. Die Teilung wurde erst 1990 durch den Beitritt der DDR zur BRD beendet.
Deutschlands Teilung nach 1945
Konferenz von Jalta (Krimkonferenz) 3. bis 11. Februar 1945
„Der Premierminister von Grossbritannien, Winston S. Churchill, der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Franklin D. Roosevelt, und der Vorsitzende des Rats der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Marschall J. V. Stalin, haben in den letzten acht Tagen, zusammen mit ihren Aussenministern, den Stabschefs und anderen Ratgebern, in der Krim eine Konferenz abgehalten.
Die drei Regierungchefs geben folgende Erklärung über die Ergebnisse der Konferenz in der Krim ab:
…
Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und das deutsche Nazitum auszurotten und dafür zu sorgen, dass Deutschland nie wieder in der Lage sein wird, den Frieden der Welt zu stören. Wir sind entschlossen, alle bewaffneten Verbände Deutschlands zu entwaffnen und aufzulösen; den deutschen Generalstab ein für allemal zu zerschlagen, den Generalstab, der immer wieder Mittel und Wege zur Wiedererstarkung des deutschen Militarismus gefunden hat; alles deutsche Militärgerät zu entfernen oder zu zerstören; jede deutsche Industrie, die für militärische Produktion verwendet werden könnte, auszumerzen oder zu überwachen; alle Kriegsverbrecher gerechter und schneller Bestrafung zuzuführen und für alle von den Deutschen verursachten Zerstörungen Wiedergutmachung in entsprechenden Leistungen zu erzwingen; die Nazipartei, die Nazigesetze, Organisationen und Einrichtungen sowie jeden nationalsozialistischen oder militaristischen Einfluss in öffentlichen Ämtern und im kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes auszumerzen; und im Einvernehmen miteinander jede andere Massnahme in Deutschland durchzuführen, die für den künftigen Frieden und die Sicherheit der Welt notwendig erscheint.
Es ist nicht unser Ziel, das deutsche Volk zu vernichten„.
Potsdamer Protokoll – VIII. Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin 2. August 1945
„9. Die Verwaltung Deutschlands muss in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke:
(I) Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt.
(II) In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen.
(III) Der Grundsatz der Wahlvertretung soll in die Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- und Landesverwaltungen, so schnell wie es durch erfolgreiche Anwendung dieser Grundsätze in der örtlichen Selbstverwaltung gerechtfertigt werden kann, eingeführt werden.
(IV) Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Transportwesens, des Verkehrswesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein.“
Dokumente zur künftigen politischen Entwicklung Deutschlands [„Frankfurter Dokumente“], Frankfurt, 1. Juli 1948
„Dokument NO 1
In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierungen autorisieren die Militär-Gouverneure der Amerikanischen, Britischen und Französischen Besatzungszone in Deutschland die Minister-Präsidenten der Länder ihrer Zonen, eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte.“
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1949
„Artikel 23
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
„Artikel 146
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, 7. Oktober 1949
„Art. 1. Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.“
Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands -Einigungsvertrag- vom 31. August 1990
„Kapitel I
Wirkung des BeitrittsArtikel 1. Länder. (1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“