Auffrischungsimpfungen („Booster“) sollen den Durchbruch für den Schutz gegen Corona bringen – sogar ohne Zulassung?
Auffrischungsimpfung von Bundesregierung empfohlen
Auf der Webseite der Bundesregierung (letzter Zugriff 10.11.2021, 19:23 Uhr) heißt es, dass eine Auffrischungsimpfung den Impfschutz wieder deutlich erhöhen kann.
„Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.“
Auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) war dazu unter dem Datum vom 10.09.2021 über die Zulassung einer Booster-Impfung nachzulesen:
„Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency) hat am 06.09.2021 mit der Prüfung des Antrags auf Variation der Zulassung des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech) begonnen. Gegenstand der zu bewertenden Variation ist die Verabreichung einer Auffrischungsdosis mit dem COVID-19-Impfstoff Comirnaty (BioNTech). Gemäß Antrag soll die Auffrischungsimpfung frühestens sechs Monate nach Gabe der zweiten Dosis bei Personen ab 16 Jahren erfolgen.“
Zulassung „gentechnologisch hergestellter Antigene“
Über ein solches Zulassungsverfahren wird unter anderem im „Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 4•2002“ erläutert:
„Für Impfstoffe bedeutet dies insbesondere, dass alle Präparate, die ein oder mehrere gentechnologisch hergestellte Antigene enthalten, in jedem Fall einer zentralen Zulassung durch die EMEA unterliegen.“
Nachdem die EMA also offiziell am 06.09.2021 zu prüfen begann, ob eine Auffrischungsimpfung mit dem Covid-19-Impfstoff Comirnaty von BioNTech (für alle Geimpften?) zugelassen wird, berichtete die Tagesschau bereits am 13.09.2021 (letzter Zugriff 10.11.2021 19:37):
„Während mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung noch ungeimpft ist, bekommen die ersten Bürgerinnen und Bürger bereits ihre dritte Spritze gegen Corona. Seit September haben in Berlin, Hessen, Sachsen und Thüringen Auffrischimpfungen für Menschen in Pflegeheimen sowie für über 80-Jährige begonnen, die bereits Anfang dieses Jahres geimpft wurden.“
PEI-„Sicherheitsbericht“ zu Auffrischungsimpfung und „Nebenwirkungen“
Im seinem „Sicherheitsbericht“ listet das PEI vom 26.10.2021 unter anderem auf, wieviel Auffrischungsimpfungen bis zum 30.09.2021 mit welchen Impfstoffen offiziell gemeldet wurden:
Quelle: PEI-„Sicherheitsbericht“ S. 11
In eben diesem „Sicherheitsbericht“ heißt es dazu auf S. 9:
„Comirnaty ist seit dem 04.10.2021 zusätzlich als Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) zugelassen…Die Auswertung der gemeldeten Verdachtsfälle einer Nebenwirkung bis zum 30.09.2021 nach Auffrischungsimpfung haben kein zusätzliches Risikosignal ergeben.“
Dass die Auffrischungsimpfung von der EMA für einen beschränkten Personenkreis („Personen mit starker Immunschwäche„) zugelassen wurde berichtete auch die Pharmazeutische Zeitung brandaktuell am 04.10.2021:
„Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat entschieden, dass Personen mit starker Immunschwäche eine zusätzliche Dosis mRNA-Impfstoff innerhalb ihrer Grundimmunisierung gegen Covid-19 erhalten sollen. Das teilte die EMA heute mit. Diese dritte Dosis der Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax soll mindestens 28 Tage nach der zweiten Dosis verabreicht werden.“
Heißt das, dass zumindest die fast 800.000 Auffrischungsimpfungen bis 30.09.2021 gesetzeswidrig ohne Zulassung, sogar ohne bedingte Zulassung injiziert wurden? Oder waren unter den Geimpften keine „Personen mit starker Immunschwäche“? Und wie wurden bei den Auffrischungsimpfungen die Geimpften aufgeklärt?
Nachtrag vom 11.10.2022
„Die Richter werden feststellen, dass die Naturgesetze auch am Paul-Ehrlich-Institut gelten.“