Wie die Berliner Polizei die Demokratie und das Grundgesetz schützt, zeigt der Einsatz von Teilen der Einsatzkräfte am 21.04.2021.
Berliner Polizei und Bürger für Demokatie – welch ein Unterschied
Während am 21.04.2021 im Reichstag die Bundestagsabgeordneten halbherzig stritten, wie denn eine herbeigetestete Pandemie zu beherrsche sei, schritten Teile der Berliner Polizei dirigiert von Innensenator Andreas Geisel zur Tat. Boris Reitschuster dokumentierte ausführlich den friedlichen Teil der Proteste, aber auch die provozierte Eskalation. Aus seinen Kommentaren:
„Aber was sich die Polizeiführung bzw. Innensenator Andreas Geisel (früher SED, heute SPD) und einzelne Beamte gestern erlaubten, war unfassbar und eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Faustschläge gegen den Kopf von Menschen, die auf dem Boden lagen, Schläge in den Bauch von Menschen, die abgeführt wurden, eine Rentnerin, die man einfach über den Boden zerrte…
Mir wurde – als ausgewiesenem Presse-Vertreter – die Kamera aus der Hand geschlagen, ich wurde umgeschmissen, mir wurde mit Festnahme gedroht – alles, damit ich die brutalen Szenen nicht fotografieren konnte. Aber sehen Sie sich lieber die Szenen selbst an. “ (reitschuster.de, 22.04.2021)
„Für mich war der Tag nicht wegen der Blessuren sehr bedrückend. Das neue Gesetz ist ein Anschlag auf die Freiheit der Bürger und den freiheitlichen Charakter der alten Bundesrepublik. Die wirkt nach 16 Jahren Merkel wie unter einer zentnerschweren Grabplatte begraben. Mit dem Gesetz sind die Mechanismen geschaffen, mit denen die Regierung die Demokratie faktisch aushebeln kann, mit Hilfe der Ausrufung eines „Notstands“ und von Grenzwerten, die die Politik durch die Anzahl und Verfahren der Tests maßgeblich selbst bestimmen kann. Und schwuppsdiwupps sind die Grundrechte in Luft aufgelöst. Die Polizei kann faktisch nach Belieben in Wohnungen eindringen, selbst das Ordnungsamt. Freizügigkeit, Berufsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit waren einmal.“ (reitschuster.de, 21.04.2021)
Senatorengesetz Berlin, § 4 Eidesformel
„Der Regierende Bürgermeister und die von ihm ernannten Mitglieder des Senats leisten vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid:
‚Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen.‘
Der Wortlaut des Eides wird von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses vorgesprochen. Die Mitglieder des Senats leisten sodann den Eid einzeln mit der Schwurformel:
‚Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!
oder
‚Ich schwöre es!'“
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin
„§11 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Ordnungsbehörden und die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
§12 Ermessen, Wahl der Mittel
(1) Die Ordnungsbehörden und die Polizei treffen ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird.“
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