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Januar 7, 2023

Oligarchie im letzten Gefecht?

Im Falschen leben

Die globale Oligarchie möchte die letzten Bastionen der Freiheit endgültig zu Fall bringen. Teil 1/2.
von Ulrich Falke

Nach dem weltweit synchronisierten Corona-Putsch, um den neuerlichen Zusammenbruch von Großbanken zu vertuschen und den Fast-Leichnam des Monopolkapitalismus ein weiteres Mal künstlich am Leben zu erhalten, schicken die wenigen Familien, die die USA besitzen und regieren, mit Unterstützung ihrer europäischen Vasallen und Nato-Truppen, ihre Tötungsmaschinerie jetzt direkt in die Schlacht gegen das Reich der Freiheit, der Gleichheit und der Brüderlichkeit. Dabei gingen diese Profiteure des alten Systems und dessen Krisen schon mit ihren Gehorsamkeitsübungen 2020 und 2021 — in Deutschland auch noch 2022 — sprichwörtlich über Leichen. Zusätzlich mehr als 100 Millionen Menschen, überwiegend Kinder, sind während ihrer Corona-Inszenierung durch Unterbrechungen bei den Lieferketten grausam an Hunger gestorben. Die Herrschenden versuchen mit aller Gewalt ihre Hegemonialmacht totalitär zu „stabilisieren“. Das trieb sie bisher ständig zu Angriffskriegen. Ihr geschichtlich — so oder so — wahrscheinlich letztes Gefecht führt diese Klasse gegen den freiheitlichen Sozialismus, gegen die Emanzipation und Reifung der Menschheit, jetzt gegen Russland und China. Diese Mechanismen haben Intellektuelle wie Richard Löwenthal (1908 bis 1991) und Rudi Dutschke (1940 bis 1979) bereits vor Jahrzehnten mit ihren Faschismustheorien und politischen Analysen beschrieben. Vor allem die Erkenntnisse des Letzteren will der Autor des folgenden zweiteiligen Beitrags wiedergeben, denn, so seine Einschätzung, dessen Beschreibung der gesellschaftlichen Realität, die sich inzwischen „neoliberal“ noch weiter zugespitzt hat, bietet wertvolle Impulse für die Theorie und Praxis im Streben nach Freiheit und Frieden.

Hinweisschilder zur Maskenpflicht auf der Bergmannstraße verwirren seit rund zwei Jahren die Anwohner und Besucher der beliebten Kreuzberger „Flaniermeile“. Im Oktober 2020 hatte der Berliner Senat die Massenwahn-Verordnung zum Tragen des gesundheitsschädigenden Keimbeutels (1) auch „im Freien“ für insgesamt 33 Berliner Straßen und Plätze beschlossen und durchgesetzt.

Die Mainstream-Medien bejubelten seinerzeit unisono die wieder erkennbare Strenge und freiheitsberaubende Autorität von „Vater Staat“. Der „Berliner Senat zieht in seiner Corona-Politik die Zügel an“, schwärmte beispielsweise der Berliner Kurier vom 28. Oktober 2020 (2). Und die regierungstreue Taz titelte artig:

„Maskenpflicht auf Straßen in Berlin: Ganz ordentlich — Am ersten Tag der verschärften Corona-Auflagen auf Einkaufsstraßen musste die Polizei kaum einschreiten“ (3).

Erst im Juni 2021, nach rund einem Dreivierteljahr Gültigkeit, wurde die Maskenpflicht unter freiem Himmel zur Erniedrigung des Souveräns, zum Erschweren seiner natürlichen Atmung und zum Behindern seiner menschlichen Kommunikation auf den ausgewählten Straßen und Plätzen vom Berliner Senat wieder aufgehoben. Nicht so in Kreuzberg, zumindest wenn man die im „Bergmann-Kiez“ angebrachten „Plastetafeln“ mit dem Maskensymbol und dem Schriftzug „Maskenpflicht“ als staatliche Willensbekundung und offiziellen Verwaltungsakt begreift. Und wie anders sollte man die Beschilderung für das Gebot zur Gesichtsverschleierung durch die für den lokalen öffentlichen Raum verantwortliche Behörde sonst verstehen?

Noch im Juni 2021, nur wenige Tage vor Beendigung dieser Stufe des sich in den Maskentafeln manifestierenden Hygienewahns, hatte die Behörde in Friedrichshain-Kreuzberg ihre neuen Markierungen an Pfählen in dem wahrscheinlich dichtesten Schilderwald der Welt rund um die Bergmannstraße fest installieren lassen. Vorher war die Textilpflicht zum Verhüllen der Körperöffnungen im Gesicht mit Farbe und Schablone provisorisch auf die Gehwege gesprayt.

Die Verantwortung in Friedrichshain-Kreuzberg für den Bereich „Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt“ trägt seit Dezember 2021 die Stadträtin Annika Gerold von der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Bezirksbürgermeisterin ist ihre Parteikollegin Clara Herrmann, die in der Wahlperiode davor als Stadträtin das Ressort „Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung“ leitete.

„Kannste knicken!“

Intransparente Verwaltungsakte und widersprüchliches Handeln staatlicher Organe, die die Bürgerinnen und Bürger bewusst verwirren und gezielt verunsichern, gehören zu den Kennzeichen einer Diktatur. Handelt es sich bei den „Verkehrsschildern“, die seit rund eineinhalb Jahren in Kreuzberg noch immer das menschenverachtende Maskentragen verlangen, um Symbole einer Diktatur, die auf Unvernunft aufbaut und inzwischen bis hinunter in die Bezirksebene reicht?

Oder ist die sich mit ihren Schildern austobende Willkür der Bezirks-Oberinnen in Wirklichkeit weitaus milder zu beurteilen, nämlich „lediglich“ als Akt einer übergriffigen Verwaltung, die fortlaufend gültiges Verwaltungsrecht bricht und der, im Wortsinne, sichtbar das Wissen und das Gespür für die Grundsätze jedes Verwaltungshandeln wie die der Verhältnismäßigkeit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit fehlt (4)?

Für die Bewertung der Lage und möglicherweise heimlicher Wünsche in dem „grün“ dominierten Bezirk eignen sich jedenfalls die Zeilen aus dem vor 100 Jahren (1922) von Kurt Tucholsky (1890 bis 1935) veröffentlichten Lied (5):

„Zurück zur Natur

„(…)

Wir kehren langsam zur Natur zurück.

Man darf schon wieder feste kommandieren,
wenn man Beamter ist.
Der Untertan darf stramm stehen und parieren,
weil er ein Deutscher ist.

(…)“

Viele Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gäste und Touristen scheinen sich mit dem Schildbürgerstreich rund um die Bergmannstraße allerdings arrangiert zu haben. Zumindest interpretieren die meisten die Platten mit dem absurden Gebotssignet vollkommen richtig: „Halten muss man sich sowieso nicht daran.“

Oder setzt die Rathausleitung ihre Straßenschilder gar bewusst emanzipatorisch ein als „paradoxe Intervention“ zum Üben des aufrechten Gangs und von Ungehorsam (6)? Andere hingegen fühlen sich von dem im Bergmann-Kiez zur Schau gestellten Unsinn offenkundig weitaus mehr gestört. So hat die Eine oder der Andere inzwischen das Heft selbst in die Hand genommen nach dem Motto: „Kannste knicken“ — siehe Foto.

Würde jemand bei einer solchen „Umgestaltung“ der aus der Zeit gefallenen Schilder erwischt und später gegebenenfalls sogar vor Gericht gebracht, könnte die Auseinandersetzung mit diesem „Fall“ juristisch durchaus brisant werden. Abzuwägen wäre, ob bei dem „Handanlegen“ eines Souveräns in dem Gebots-Wirrwarr auf der Bergmannstraße bereits Bertold Brechts (1898 bis 1956) Postulat greift, nach dem jeder dort zum Widerstand aufgerufen ist, „wo Recht zu Unrecht wird“. Dann wäre die eigenhändige Demontage des in den Schildern materialisierten Unrechts geradezu Bürgerpflicht.

Es könnten sich in diesem Rahmen auch Fragen nach den Grenzen des Widerstandsrechtes ergeben, wie es in Deutschland, theoretisch, durch Artikel 20 Absatz 4, des Grundgesetzes garantiert ist. Wobei der letzte Nebensatz dieses Freiheitsschutz-Artikels dahingehend einschränkt: „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Gerade diese Kappung scheint jedoch zweifelhaft oder zumindest kaum zu Ende gedacht, denn in einer durch Gleichschaltung gekennzeichneten Diktatur oder in einem zum Unrechtsstaat gewandelten Deutschland würde es einer Opposition kaum möglich sein, vorher noch den dann nicht mehr vorhandenen Rechtsweg zu beschreiten und diesen auszuschöpfen.

Umgekehrt lässt sich fragen: Können oder müssten die politisch Verantwortlichen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für ihre seit eineinhalb Jahren fortgesetzte visuelle Verwirrung der Verkehrsteilnehmer rechtlich belangt werden? Zur Klärung einer solchen Streitfrage wäre zunächst ein Verwaltungsgericht anzurufen.

Die Frage, ob Deutschland, bereits wieder, eine Diktatur ist oder die Bundesrepublik „lediglich“ in einen zunehmend autoritäreren Staat oder in eine Oligarchie beziehungsweise „Parteienoligarchie“, so Karl Jaspers (7), umgewandelt wurde, oder ob es sich bei diesem Staatswesen — weiterhin — sogar um eine Demokratie handelt, kann an dieser Stelle nicht erschöpfend beantwortet werden — und sollte letztlich auch der Beurteilung der Leserinnen und Leser überlassen sein.

Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang jedoch nochmals auf die Forderung des Europarates aus dem Jahr 2009, die Bundesrepublik endlich zu einer vollgültigen Demokratie mit echter Gewaltenteilung zu gestalten. Gefordert wird insbesondere „ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Weisungen zu einigen Fälle geben“ können. Denn, so die Begründung: „Die Unabhängigkeit der Justiz stellt die oberste Verteidigungslinie gegenüber der politischen Beeinflussung dar“ (8). Die politische Kaste anderer ebenfalls 2009 durch den Europarat „angezählter“ Staaten haben die ihnen aufgezeigten „Demokratie-Mängel“ zeitnah abgestellt, die Deutschlands bisher noch immer nicht.

Deutsche Obrigkeits-„Weltspitze“

Kritik an dem Rechtssystem der Bundesrepublik kommt noch von einer anderen Seite. Mit seinem Essay „Ein chancenloser Vorschlag für eine Justizreform“ zielt der frühere Erste Bürgermeister Hamburgs und Rechtsanwalt Peter Schulz (1930 bis 2013) auf die Eindämmung der „Rechtsmittelflut“ sowie auf die Reduzierung der Richterzahl. Deutschland bildet darin die „Weltspitze“. Die Gründe dafür, so Schulz, dass „die Österreicher uns noch am nächsten kommen, wird niemand für einen Zufall halten, der sich das Verhältnis der Bürger zum Obrigkeitsstaat in der Geschichte unserer beiden Länder vergegenwärtigt“. Veröffentlicht sind die Anregungen des SPD-Politikers in dem vom früheren Bundeskanzler und späteren Herausgeber der Zeit Helmut Schmidt (1918 bis 2015) 2001 publizierten Buch „Erkundungen — Beiträge zum Verständnis unserer Welt“ (9).

Die Einschätzung von der in Deutschland, „historisch bedingt“, besonders ausgeprägten Untertanenmentalität korrespondiert mit Ergebnissen der Autoren Friedrich Kießling und Christoph Safferling. 2017 erhielten die beiden Professoren, Historiker der eine, Jurist der andere, den Zuschlag für die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Peter Frank beauftragten Aufarbeitung der Geschichte seines Hauses sowie der Gründungen und Entwicklungen innerhalb des bundesdeutschen Staatsschutzes ab Ende der 1940er- bis in die 1970er-Jahre. Ihre Untersuchung haben die Autoren 2021 unter dem Titel „Staatsschutz im Kalten Krieg — Die Bundesanwaltschaft zwischen NS-Vergangenheit, Spiegel-Affäre und RAF“ veröffentlicht.

Darin führen sie unter anderem aus, dass bis in die 1970er-Jahre hinein die Bundesanwaltschaft und die Nachrichtendienste noch fest im Griff von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP sowie von SA und SS waren, deren Geist bis heute wirken könnte. So lag bei den Bundesanwälten „die höchste Beschäftigungsquote an ehemaligen NSDAP-Mitgliedern entsprechend im Jahr 1966 bei 91 Prozent“. Auch Belege zu frühen „personellen Überschneidungen“ und „Synergien“ mit insbesondere dem US-amerikanischen Geheimdienst CIA finden sich in der Studie. Das Resümee der Autoren lautet:

„Einen Bruch mit der NS-Vergangenheit hat es auch im Fall der Bundesanwaltschaft nicht gegeben. Die Zahlen zeigen vielmehr, wie hoch das Maß an Kontinuität zwischen Reichs- und Bundesjustiz war, und zwar über Jahrzehnte“ (10).

Nationalistisch geformte Rechtsordnung

Nicht zuletzt Erkenntnisse wie diese mögen den ehemaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt zu seiner kritischen Haltung dem Staatsschutz gegenüber geleitet haben. In ihrer Menschenverachtung, so Schmidt seinerzeit, 2007 im Interview mit dem Chefredakteur der Zeit, würden alle Terrorismen nur „übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus“. Und: „Ich traue überhaupt keinem Geheimdienst mehr.“ Er „deformiert die Seelen“, weil Geheimdienste im Verborgen arbeiten (11).

Auch die 2020 veröffentlichte Studie von Ingo Müller „Furchtbare Juristen — Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz“ belegt das „tiefbraune Erbe“, auf dem sich die Ausformung der bundesrepublikanischen Jurisprudenz gründet. Mit seinem Buch beleuchtet der promovierte Rechts- und Politikwissenschaftler unter anderem die juristischen Fakultäten im Nachkriegs-Deutschland.

Demzufolge wurden lediglich „17 Prozent der von den Nazis vertriebenen Ordinarien (…) wieder in ihre Ämter berufen. Außenseiter, die sich während der NS-Zeit im Ausland habilitiert hatten, waren chancenlos“. Zu ihnen zählt der Autor Wolfgang Abendroth und Franz Leopold Neumann, „der eine war als Regimegegner, der andere aus ‚rassistischen‘ Gründen vertrieben“.

Beide wurden sie „an die Politikwissenschaft verwiesen“. Anders sah es bei der Vielzahl von Juristen aus, „die die Nationalistische Rechtsordnung geformt hatten“. Sie behielten ihre Lehrstühle beziehungsweise kehrten nach dem Krieg sukzessive auf ihre „angestammten Posten“ zurück. Diese Professoren, so Müller, „prägten die herrschende Meinung in den Fünfzigerjahren wie schon in den Dreißigern und Vierzigern“.

Einer von ihnen ist Walter Hamel, früher Polizeirechtsexperte im Dritten Reich, später erneut Lehrstuhlinhaber in Marburg. Dieser hatte, so Müller, „stets das ‚Wesen eines politischen Staates (propagiert), der von liberalen Fesseln befreit ist“. Der Lehrbeauftragte (früher) wörtlich: „Die Freiheit eines jeden besteht nur noch als Funktion, als Dienst an Volk und Staat.“ In seiner Schrift von 1957 über „Die Bedeutung der Grundrechte im sozialen Rechtsstaat“ formulierte Hamel die gleiche Gesinnung, jetzt nur umständlicher:

„Die Persönlichkeit ist nach deutscher Auffassung nicht das Individuum der französischen Revolutionsideologie (…, sondern sie steht) im Dienst der Verantwortung für andere, im Dienst sozialer Werte, Werte der gemeinsamen Existenz, die den Vorrang haben (…) und die konkrete Individualität an heteronome Pflichten binden“ (12).

Einsteins Plädoyer für den Sozialismus

Dem sei die emanzipatorische Haltung von Albert Einstein (1879 bis 1955) gegenübergestellt. Für den früheren Hochschullehrer und Physik-Nobelpreisträger von 1921 stand die Bildung, insbesondere die des akademischen Nachwuchses, mit im Zentrum seines Wirkens. Dem Menschenrechtsaktivisten und Sozialisten ging es dabei um individuelle Persönlichkeitsentfaltung, um Kreativität und um Unabhängigkeit in Wissenschaft und Gesellschaft.

Von dem zunehmend totalitären, durch Antisemitismus und Antikommunismus bestimmten Nazideutschland wandte sich Einstein 1933 ab und siedelte in die USA über. Die „Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina“ hatte den prominenten Wissenschaftler zu dem Zeitpunkt bereits als Mitglied aus ihren Matrikelbüchern gestrichen. In Princeton, Bundesstaat New Jersey, erhielt er eine neue Anstellung am Institute for Advanced Studies (13). 1949 hatte Einstein erstmals sein „Plädoyer“ für den Sozialismus in der New Yorker Zeitschrift Monthly Review veröffentlicht. Die UZ Unsere Zeitung, Die Demokratische vom 18. April 2020 hat diesen Beitrag zum Gedenken an dessen Todestag vor, dann, 65 Jahren in seiner deutschen Übersetzung übernommen. Hier ein längerer Auszug:

„Unbegrenzte Konkurrenz führt zu einer riesigen Verschwendung von Arbeit und zu dieser Lähmung des sozialen Bewußtseins von Individuen. (…) Diese Lähmung der Einzelnen halte ich für das größte Übel des Kapitalismus. Unser ganzes Bildungssystem leidet darunter. Dem Studenten wird ein übertriebenes Konkurrenzstreben eingetrichtert und er wird dazu ausgebildet, raffgierigen Erfolg als Vorbereitung für seine zukünftige Karriere anzusehen.

Ich bin davon überzeugt, daß es nur einen Weg gibt, dieses Übel loszuwerden, nämlich den, ein sozialistisches Wirtschaftssystem zu etablieren, begleitet von einem Bildungssystem, das sich an sozialen Zielsetzungen orientiert. In solch einer Wirtschaft gehören die Produktionsmittel der Gesellschaft selbst und ihr Gebrauch wird geplant. Eine Planwirtschaft, die die Produktion auf den Bedarf der Gemeinschaft einstellt (…). Die Bildung hätte zum Ziel, daß die Individuen zusätzlich zur Förderung ihrer eigenen angeborenen Fähigkeiten einen Verantwortungssinn für die Mitmenschen entwickeln anstelle der Verherrlichung von Macht und Erfolg in unserer gegenwärtigen Gesellschaft“ (14).

Beide Bedingungen muss der Sozialismus zwingend erfüllen. Diese bringt Rudi Dutschke (1940 bis 1979, gestorben an den (Spät-)Folgen des auf ihn 1968 verübten Attentates) in seinem Mitte der 1960er-Jahre verfassten Beitrag „Es gibt noch keinen Sozialismus auf der Erde“ auf die Formel: „die Mündigmachung des Menschen und die Aufhebung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“.

Es geht somit nicht nur um die Aufhebung des Grundwiderspruches im Kapitalismus, der in der gesellschaftlichen Produktion und der privaten Aneignung besteht, sondern gerade auch um individuelle Freiheit und persönliche Entwicklung jedes einzelnen Menschen. Diese zweite Bedingung sah Dutschke in der damaligen Sowjetunion noch nicht erfüllt.

Klar war ihm aber auch, dass in der „durch die systematische Entmündigung der Massen“ gekennzeichneten gesellschaftlichen Wirklichkeit der Bundesrepublik „die Begriffe Sozialismus, Kommunismus, Bolschewismus und Stalinismus fast unwidersprochen gleichgesetzt werden“ (15).

Der Staat muss absterben

„Bei Stalin wurde die Diktatur, die zweifellos in Theorie und Praxis ‚nur’ eine Übergangserscheinung sein darf, eine manifeste, kaum vom deutschen Faschismus zu unterscheidende totalitäre Herrschaft“, so Dutschke, der Wladimir I. Lenin (1870 bis 1924) zitiert: „Die Diktatur des Proletariats ist ein zäher Kampf (…) gegen die Mächte und Traditionen der alten Gesellschaft (Lenin, Bd. 31, 1959, S. 29)“, und Leo Trotzki (1879 bis 1940) aus seinem Buch „Die verratene Revolution“: Die Diktatur des Proletariats „bildet die Brücke zwischen der bürgerlichen und der sozialistischen Gesellschaft. Ihrem Wesen nach ist sie somit zeitlich begrenzt (…) Sehr wesentliche Aufgabe des Staates, der die Diktatur ausübt, besteht darin, seine eigene Aufhebung (damit auch die Aufhebung der Diktatur, A.J.) vorzubereiten“ (16).

In der Reifungsphase einer Gesellschaft beim Übergang vom Kapitalismus in die geschichtlich höhere Stufe des Sozialismus werden seine fortschrittlichen Kräfte massiv von der Konterrevolution bedroht, denn die Profiteure des alten Systems wollen mindestens bewahren, was sie darin an Reichtum und Macht erbeuten und anhäufen konnten. In Deutschland der Gegenwart ist es 1 Prozent der Bevölkerung, das sich inzwischen rund 90 Prozent des gesellschaftlich geschaffenen Vermögens „privat“ aneignen konnte, diesen Reichtum als sein „Eigentum“ proklamiert und die ihnen dafür nützliche „Ordnung“ durch die Legislative, die Exekutive und die von letzterer Gewalt abhängige Jurisprudenz schützen lässt. Auf der anderen Seite der Gesellschaft galten bereits vor der „Corona-Krise“ rund 20 Prozent der Deutschen als arm (17).

Den über internationale Netzwerke, über Hedgefondsverwaltungen und Banken mehr und mehr miteinander verwobenen Reichen gelang es über Jahrzehnte in der Bundesrepublik ein zunehmend repressives Staatssystem zu etablieren, das sie davor bewahrt, das zu vergesellschaftlichende Vermögen mit den 99 Prozent der Bevölkerung ohne Produktionsmittel zu teilen (18).

In seinem Beitrag „Besetzt Bonn!“, mit einem Aufruf zum „Go-In“ bei der Lesung der Notstandsgesetze des Bundestages, charakterisiert Dutschke, vor mehr als 50 Jahren, die gesellschaftliche Struktur der Bundesrepublik als ein „System der Interessendemokratie“. Diesem System, so der wohl prominenteste Vertreter der „68er“-Studentenbewegung in Deutschland, ist es gelungen, „durch langjährige funktionale Manipulation die Menschen auf die Reaktionsweise von Lurchen zu regredieren. Wie Pawlowsche Hunde reagieren sie auf die Signale der Mächtigen; in jedem vierten Jahr dürfen sei den Nachweis ihrer geistigen Reduziertheit und Unmündigkeit ablegen“.

„Träger der Manipulation und Anpassung der Menschen“ waren für ihn die Massenmedien, an vorderster Stelle der Springer-Konzern: „Im Interesse der bestehenden Ordnung [betreibt er] eine planmäßige Verhetzung aller Kräfte, die das Freund-Feind-Schema der Meinungsmacher nicht akzeptieren wollen.“ Und, so Dutschke weiter: Der „Feindmythos“ (besteht aus der … ) Lüge von der kommunistischen Subversionstätigkeit in den ‚freien‘ Ländern“, mit der seit Jahrzehnten „unsere Herren an der Spitze“ die Menschen indoktrinieren. Ihre Lüge „dient als Rechtfertigung, um die den Frieden gefährdende, die kapitalistische Wirtschaft aber stabilisierende Rüstungsindustrie und die Bundeswehr aufrechtzuerhalten, dient der Verhüllung der wirklichen Funktion der Notstandsgesetze: innenpolitische Strukturveränderungen a priori auszuschalten“.

Frieden und Krieg

Die Möglichkeit besteht, dass die Menschen aufstehen, um, so Dutschke, die „überflüssige Herrschaft zu beseitigen (… und]) die irrationale Rüstung, die künstliche Bürokratenzucht, die funktionale Kapital- und Gütervernichtung abzuschaffen“ (19). Wobei für den — später — promovierten Politologen kaum anderes so gewiss war wie, dass „jener Frieden, der unerläßlich ist, um über das Alltagsleben die soziale Befreiung zu ermöglichen, eine Illusion (… ist), solange Rüstung keine Abschaffung erfährt“ (20).

Die Hochrüstung der US-amerikanischen Imperialisten, das heißt genauer, so Arend Oetker, der „200 Familien, die Amerika regieren“ (21) und ihrer NATO-Armeen, diente dieser „Elite“ schon immer dazu, die Ablösung des unvernünftigen Kapitalismus durch den reiferen Sozialismus zumindest aufzuhalten. Das Ziel der Verhinderung dieser Umwälzung, dem sich diesem Machtzentrum andienende aktuelle deutsche Bundesaußenministerin Annalena Baerbock verschrieben hat, lautet bei ihr: „Russland ruinieren“ (22).

Auch der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz beeilte sich bereits, an die gleiche Adresse gewandt, untertänigst Vollzug auf diesem Weg zu vermelden. Der Meilenstein des Generierens „eines Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro“ Steuergeld für das — so zu verstehen, von ihm so aber nicht gesagt — ruinöse und todbringende Aufrüsten sei geschafft. „Wir haben“, so Scholz lobheischend, „sogar unser Grundgesetz geändert, damit dieses Vermögen eingerichtet werden kann“ (23).

Unter der Zwischenüberschrift „Ein Wort zum Verhältnis von Frieden und Krieg“ hatte Dutschke im Rahmen der in der Zeitschrift geführten Diskussion einen Beitrag über den Fall des sowjetischen Dissidenten Andrej Sacharow verfasst. Der Beitrag wurde in „das da“ 1976 veröffentlicht unter dem Titel „Sozialistische Tragödien bewältigen!“ Darin zieht er die Erkenntnis von Berthold Brecht heran: „Durch die Rüstung ist das russische Proletariat notwendigerweise schwer zurückgeworfen worden.“ Denn, so Dutschke:

„Sozialistische Produktion und Rüstung stehen sich gegenüber wie Jesus und der Teufel. Wenn der Teufel dominiert, und aus besonders uneinsichtigen Gründen, so bleibt vom Sozialismus schwer was übrig. Oder?“ (24)

Demzufolge wäre die Aufrüstungsspirale der Drahtzieher des „Werte-Westens“ mit seinem obersten Gebot „Du sollst töten!“ (25) ein weiterer Versuch, die Befreiung der Menschheit von dem Joch der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen aufzuhalten.

Wie aber, fragt Dutschke, kann „Demokratisierung, wenn es nicht gerade vom Feudalismus in den Kapitalismus geht, sich ohne historisch fällige und mögliche Sozialisierung vollziehen? Was heißt das schon anderes als die durch Arbeit entstandenen ungeheuer großen Reichtümer in die eigene Hand zu nehmen: ‚Reich der Freiheit‘, die Lebenszeit, die konkrete Individualität und Subjektivität den Bedingungen gemäß lernen zu entfalten und die Arbeitszeit auf das wirklich notwendige Minimum zu reduzieren?“ (26)

Dem stehen seit mehr als 100 Jahren durch „bis an die Zähne bewaffnete“ Kräfte der Konterrevolution entgegen, die einen Kapitalismus verteidigen, „der noch immer sein Ende wiederholt“ (27). Dabei zeigt seine immanente Kapitalvernichtung „die Überfälligkeit des Systems an“ (28), dessen Aufrechterhaltung nur wenigen Profiteuren nützt — und, vermeintlich, je nach Funktion und Wichtigkeit zur „Aufrechterhaltung“ des wackeligen Systems, per ungleicher Honorierung abgestuft, ihren zum falschen Klassenbewusstsein manipulierten Vasallen. Denn, so zitiert Dutschke Marx und Engels, der Kapitalismus „produziert“ nicht nur periodisch ökonomische Krisen, sondern er bedeutet eine „Katastrophe des menschlichen Wesens“, eine „Verkehrung seines Wesens“ (29).


Quellen und Anmerkungen:

(1) Helmut Traindl, „Gutachten zur Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende Auswirkungen“, 20. Oktober 2022, abzurufen unter anderem bei: „Rechtsanwälte für Grundrechte, Rechtsanwälte für Aufklärung“, https://www.afa-zone.at/allgemein/auswirkungen-von-masken-neues-gutachten-ueber-medizinische-psychologische-und-soziologische-vor-und-nachteile/;
vergleiche
Tobias Ulbrich, „Strafanzeige und Strafantrag im Biontech-Komplex im Zuständigkeitsbereich des § 120 GVG (…) An den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof Dr. Peter Frank“, Mönchengladbach, 10. Juni 2021, speziell: „Die Sinnlosigkeit und Gefährlichkeit der Maske“, S. 73 f., https://www.nachrichtenspiegel.de/wp-content/uploads/2021/07/RA-Ulbrich_Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Tobias-Ulbrich.pdf);
vergleiche Harald Walach, „Gesichtsmasken führen zu gefährlich hohem Kohlendioxidniveau in der Einatemluft von Kindern“, 2. Juni 2022, https://harald-walach.de/2022/06/02/gesichtsmasken-fuehren-zu-gefaehrlich-hohem-kohlendioxidniveau-in-der-einatemluft-von-kindern/
(2) „Berliner Senat zieht in seiner Corona-Politik die Zügel an“, Berliner Kurier, 28. Oktober 2020, https://www.berliner-kurier.de/politik-gesellschaft/maskenpflicht-jetzt-auf-33-berliner-strassen-li.114533
(3) „Maskenpflicht auf Straßen in Berlin: Ganz ordentlich — Am ersten Tag der verschärften Corona-Auflagen auf Einkaufsstraßen musste die Polizei kaum einschreiten. Mit der Information hapert es aber noch.“, Taz, 25. Oktober 2020, https://taz.de/Maskenpflicht-auf-Strassen-in-Berlin/!5720671/;
vergleiche Jens Anker, „Müllers Appell kam zur höchsten Zeit“, Berliner Morgenpost, 20. Oktober 2020, https://www.morgenpost.de/meinung/article230719298/Muellers-Appell-kam-zur-hoechsten-Zeit.html
(4) Maximilian Wallerath, „Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Teil, das Verwaltungshandeln“ 2009, S. 10, https://rsf.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/fakultaet/rsf/lehrstuehle/ls-wallerath/buch-allg-verwaltungsrecht/7_Massstaebe_des_Verwaltungshandelns.pdf;
vergleiche Klaus Ludwig Haus, „§ 39 Rechtmäßigkeit des aufgestellten Verkehrszeichens/ B. Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich zu beachten; Ausnahme Nichtigkeit“, Auszug aus „Deutsches Anwalt Office Premium“, https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/39-rechtmaessigkeit-des-aufgestellten-verkehrszeichens-b-beschraenkungen-und-verbote-des-fliessenden-verkehrs-45-abs1-s1-und-abs9-stvo_idesk_PI17574_HI10868215.html
(5) Kurt Tucholsky, „Zurück zur Natur“ von 1922, hier aus: „Kurt Tucholsky, Gedichte“, Axel Ruckaberle, Herausgeber, Frankfurt am Main, 2010, S. 210
(6) Rudi Dutschke, „Geschichte ist machbar — Texte über das herrschende Falsche und die Radikalität des Friedens“, Ausgabe: Berlin, 1981, S. 169;
vergleiche Hannah Arendt, „Was heißt persönliche Verantwortung unter einer Diktatur?“ in: „Nach Auschwitz, Essays & Kommentare 1“, Berlin 1989, S. 92 f.;

(7) Herbert Ludwig, „Der Weg in die Diktatur — Bereits in den 1960er-Jahren beschrieb Karl Jaspers, dass die Bundesrepublik sich lediglich mit einer demokratischen Fassade schmückt“, Rubikon, 28. Juli 2022, https://www.rubikon.news/artikel/der-weg-in-die-diktatur;
vergleiche „Demokratie versus Parteienherrschaft, Wege und Entscheidung zu einer wahren Demokratie“, Gemeinschaft für Frieden und Gerechtigkeit, Hamburg, 2020 https://tredition.de/autoren/gfg-gemeinschaft-fuer-frieden-und-gerechtigkeit-26250/demokratie-versus-parteienherrschaft-hardcover-147112
(8) Udo Hochschild, „Idee und Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Deutschland“, https://www.gewaltenteilung.de, https://www.gewaltenteilung.de/europarat-pressemitteilung;
vergleiche Gregor Gysi, „Kleine Anfrage“ aus der Fraktion „Die Linke“ zu der „Umsetzung der Resolution 1685 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September 2009“ an den Deutschen Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 17/958“ vom 5. März 2010, https://dserver.bundestag.de/btd/17/009/1700958.pdf
(9) Peter Schulz, „Ein chancenloser Vorschlag für eine Justizreform“, Beitrag vom 10. Februar 1989, veröffentlicht in: „Erkundungen — Beiträge zum Verständnis unserer Welt. Protokolle der Freitagsgesellschaft“, Helmut Schmidt, Herausgeber, München 2001, S 215 f.
10) Friedrich Kiessling und Christop Safferling, „Staatsschutz im Kalten Krieg — Die Bundesanwaltschaft zwischen NS-Vergangenheit , Spiegel-Affäre und RAF“, München, 2. Auflage, 2021, S. 186 f.
(11) Giovanni di Lorenzo interviewt Helmut Schmidt, „Deutscher Herbst – „Ich bin in Schuld verstrickt“, Die Zeit, 30. August 2007, https://www.zeit.de/2007/36/Interview-Helmut-Schmidt/komplettansicht (eingeschränkter Zugriff)
(12) Ingo Müller „Furchtbare Juristen — Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz“, Berlin, 2020, S. 298 f.
(13) „Albert Einstein 1879 — 1955“, Lemo lebendiges Museum online, https://www.dhm.de/lemo/biografie/albert-einstein;
vergleiche „Albert Einstein“, Wikipedia, Recherche vom 16. November 2022, https://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Einstein
(14) „Albert Einstein: ‚Warum Sozialismus?‘ — Zum 65. Todestag von Albert Einstein“, UZ Unsere Zeitung, Die Demokratische, 8. April 2020, https://www.unsere-zeitung.at/2020/04/18/albert-einstein-warum-sozialismus/
(15) Rudi Dutschke, „Es gibt noch keinen Sozialismus auf der Erde (Die Rolle der anitkapitalistischen, wenn auch nicht sozialistischen Sowjetunion für die marxistischen Sozialisten der Welt)“, aaO, S. 12 f.
(16) Rudolf Dutschke, aaO, S.16

(17) Bernhard Trautvetter, „Wählen allein reicht nicht“, Ossietzky 20/2021, S. 689, https://www.ossietzky.net/artikel/waehlen-allein-reicht-nicht/;
vergleiche Wolfgang Herzberg, „Aufbruch in die Illusionen“, Ossietzky 1/2022, S. 15 f., https://www.ossietzky.net/artikel/auf bruch-in-die-illusionen/;
vergleiche Georg Rammer, „Happy Birthday, BVerfG“, Ossietzky, 19/2021, S. 655 f., https://www.ossietzky.net/artikel/happy-birthday-bverfg/;
vergleiche Christoph Butterwegge, „Ungleichheit im Coronakapitalismus“, Lunapark 21, Sommer 2021, S. 28 f. ,https://www.lunapark21.net/ungleichheit-im-coronakapitalismus/
vergleiche Franziska Heinisch und andere, „Ihr habt keinen Plan. Darum machen wir einen — 10 Bedingungen für die Rettung unserer Zukunft“, Der Jugendrat der Generationen Stiftung, Claudia Langer, Herausgeber, 2. Auflage, München 2019, S. 69 f. und S. 99 f.
(18) Jens Berger, „BlackRock und Co.: Das globalisierte Finanzkapital“,, NachDenkSeiten, 17. Juni 2014, https://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=22077;
vergleiche Aaron Rosenbaum, „Die Weltherrschaft des Geldes“, Rubikon 28. Nov. 2019, https://www.rubikon.news/artikel/die-weltherrschaft-des-geldes;
vergleiche Thomas Röper, „Covid-19 — Die Netzwerke, die die Pandemie mit erschaffen haben“, apolut.net, 24. September 2021, https://apolut.net/covid-19-die-netzwerke-die-die-pandemie-erschaffen-haben-von-thomas-roeper/;
(19) Rudi Dutschke, aaO, S. 96 f.

(20) Ebd. S.165

(21) Markus Kompa, „Grüne und Linke auf der Atlantik-Brücke.“ Wie glaubwürdig sind TTIP-Kritiker?“, Telepolis — heise online, 20. April 2014, https://www.heise.de/tp/features/Gruene-und-Linke-auf-der-Atlantik-Bruecke-3364927.html;
vergleiche Vereinswiki, Fandom, „Atlantik-Brücke“, Recherche zuletzt vom 22. Dezember 2022, https://vereins.fandom.com/wiki/Atlantik-Brücke#Ziele
vergleiche Michael Parenti, „Demorcacy for the Few“, Second Edition, New York, 1977
(22) Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam, „Baerbock, der Schicksalsschlag unserer Nation — Die personifizierte Unfähigkeit fährt alles in die Grütze, wofür das bessere Nachkriegs-Deutschland einmal stand“, Freidenker, 5. September 2022, https://www.freidenker.org/?p=14152;
vergleiche Arnold Schölzel, „Das Wunder von Delhi“, „Der schwarze Kanal“, junge Welt, 10. Dezember 2022, https://www.jungewelt.de/artikel/440528.das-wunder-von-delhi.html;
(23) Rudolph Bauer, „‚Globale Zeitenwende‘ als Rolle rückwärts — Kanzler Scholz als US-Außenpolitiker“, Demokratischer Widerstand, 10. Dezember 2022, S. 4, https://archiv.demokratischerwiderstand.de/media/W1siZiIsIjIwMjIvMTIvMTAvN3djeXpxdXU5cl8xMTVfV2lkZXJzdGFuZF8yMDIyXzEyXzEwX05pY2h0T2huZVVucy5kZS5wZGYiXV0/115_Widerstand_2022_12_10_NichtOhneUns.de.pdf?sha=52028f7baf7c62ed;
vergleiche „Die globale Zeitenwende — Wie ein neuer Kalter Krieg in einer multipolaren Ära vermieden werden kann — Ein Namensbeitrag von Bundeskanzler Olaf Scholz in Foreign Affairs“, Die Bundesregierung/ G7 Germany, 5. Dezember 2022, http://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-namensartikel-foreign-affairs-2149014

(24) Rudi Dutschke, aaO, S.154
(25) Ulrich Falke, „Die Erlösung vom Bösen“, Rubikon, 29. April 2022, https://www.rubikon.news/artikel/die-erlosung-vom-bosen
(26) Rudi Dutschke, aaO, S. 164 f.
(27) Ebd. S. 146
(28) Ebd. S. 110
(29) Ebd. S. 48


Dieser Artikel erschien auf Rubikon am 07.01.2023 und ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.

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Thomas Schulze


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