Quarantäne – wie gut hilft ein strenger „Lockdown“ vor Infektionen mit SARS-CoV2. Ein Test in der US-Marine bringt mehr Fragen als Antworten.
Quarantäne schützt vor Corona?
The NEW ENGLAND JOURNAL of MEDICINE enthält im Dezember 2020 einen Bericht unter dem Titel „SARS-CoV-2-Übertragung bei Rekruten der Marine während der Quarantäne„.
Darin wird über einen Versuch berichtet, der im Campus des Marine Corps Recruit Depot Parris Island in Beaufort, South Carolina stattfand. An dem Versuch nahmen insgesamt 3.143 Rekruten der US-Marines teil.
Etwas mehr als die Hälfte, 1.848 Rekruten, stimmten zu, an einer Studie zur Übertragung von SARS-CoV-2 teilzunehmen. Die restlichen dienten als Kontrollgruppe.
Alle Teilnehmer ließen sich zuvor für einen Zeitraum von 14 Tagen zu Hause isolieren. Außerdem mussten sie einen negativen PCR-Test vorweisen, bevor sie an der „Test-Quarantäne“ teilnehmen konnten.
Beim Test wurden die in vielen Ländern praktizierten Quarantäne-Maßnahmen konsequent durchgesetzt. Alle Teilnehmer trugen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume jederzeit doppellagige Stoffmasken. Diese durften sie nur beim Schlafen oder beim Essen abnehmen. Die Testteilnehmer mussten einen Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einhalten. Auch durften sie den Campus nicht verlassen. Ebenfalls hatten sie keinen Zugang zu persönlichen elektronischen Geräten und anderen Gegenständen, die zu einer Übertragung über Berührungen der Oberfläche beitragen könnten. Weiterhin wuschen sie sich regelmäßig die Hände. Dasselbe galt für die Ausbilder. Den Probanden war auch untersagt, mit dem Küchenpersonal oder dem Hausmeister zu interagieren.
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kam es jedoch zu Ansteckungen:
- Von den Rekruten in Quarantäne wurden insgesamt 51 positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
- In der Kontrollgruppe waren es nur 26 von 1.556 Personen, bei denen der Test positiv war.
Doch dass die Soldaten sich trotz strenger Auflagen dieses Virus vom Stamm SARS-CoV-2 einfingen, ist nicht notwendigerweise beunruhigend: Nur 5 der 51 Fälle zeigten danach für SARS-CoV-2 typische Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber und Kopfschmerzen. Schwere Fälle kamen bei den jungen und körperlich fitten Rekruten nicht vor.
Ärztliche Sichtweise in Deutschland
Deutsche Politiker und Medien begründen ihre Quarantäne-Entscheidungen damit, dass sie sich auf einen sehr beschränkten Kompetenzkreis beziehen – allen voran das Robert-Koch-Institut (RKI). Auf dessen Webseite heißt es am 08.01.2021:
„Um Infektionen zu vermeiden, bleiben Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und die AHA+A+L-Regeln – Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App nutzen und Lüften – jedoch weiter essentiell.“
Doch selbst der Gesundheitsminister, einer der eifrigsten Verfechter des Lockdowns, bevorzugt als Gesundheitsschutz die Stärkung des Immunsystems mit altbewährten Mitteln.
Könnte es sein, das Kritiker der üblichen Coronamaßnahmen wie der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, und weitere Ärzte und Virologen, der deutsche Infektiologe Matthias Schrappe, Gerd Reuther, Prof. Dr. Reiss und Prof. Dr. Bhakdi und viele andere anscheinend richtig liegen? Ein Lockdown sei kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung der Corona-Krise. Es müsse vor allem darum gehen, die Risikogruppe effektiver zu schützen.
Quarantäne mit dem Grundgesetz vereinbar?
Unter juristischen Experten gibt es inzwischen sehr starke Kritik an den noch immer mehr einschränkenden Quarantäne-Regeln. Beispielhaft sei hier nur verwiesen auf:
- den Gastbeitrag in der Augsburger Allgemeinen „Was das Grundgesetz von der Corona-Politik verlangt“
- „Umgang mit der Corona-Pandemie: Verfassungsrechtliche Perspektiven“
- den Brief der Rechtsanwältin Ivett Kaminski an die Bundestagsabgeordneten,
- an den Offenen Brief der Anwälte für Aufklärung vom 05.11.2020,
- Corona-Ausschuss dokumentiert Grundrechteverletzung.
Vergleiche auch: „Schwedens Staatsvirologe Tegnell: ‚Wir würden einige Sachen vielleicht etwas anders machen‘“ (rnd.de, 12.08.2020)