Südafrika hat vor dem Internationalen Gerichtsshof in den Den Haag Israel angeklagt, an den Palästinensern Völkermord zu begehen.
Völkermord Israels bisher nicht juristisch verfolgt
Israel hat auf die Angriffe der Hamas am 07. 10. 2023 mit seiner gesamten militärischen Stärke reagiert. Angesichts der Opfer, liegt schön lange der Vorwurf eines Völkermords in der Luft.
Craig Murray hatte bereits am 07. Dezember 2023 beklagt, dass bisher kein Staat Israel des Völkermord angeklagt habe.
„Jeder einzelne Staat der Welt hat die Pflicht, jetzt einzugreifen, um den Völkermord in Gaza zu verhindern, und nicht erst, wenn ein Gericht den Völkermord festgestellt hat. Dies wird in Randnummer 431 des Urteils des Internationalen Gerichtshofs in der Rechtssache Bosnien gegen Serbien kristallklar dargelegt“.
Am 29. Dezember 2023 reichte Südafrika, ein Vertragsstaat der Völkermordkonvention, beim Internationalen Gerichtshof (IGH oder Weltgerichtshof) einen 84-seitigen Antrag ein. Darin wird behauptet und dokumentiert, dass Israel in Gaza Völkermord begehe.
Israel und die Vereinigten Staaten, sind sich des Ausmaßes des Antrags Südafrikas auf den Internationalen Gerichtshof bewusst und wehren sich vehement gegen den Antrag. Dies erläutert Marjori Cohn in einem Artikel vom 09. 01. 2024 ausführlich:
„Urteile über die Begründetheit, die der IGH in Streitigkeiten zwischen Parteien fällt, sind für die beteiligten Parteien bindend. Artikel 94 der Charta der Vereinten Nationen besagt: ‚Jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet sich, die Entscheidung [des Gerichtshofs] in jedem Fall zu befolgen, in dem es Vertragspartei ist.‘ Die Urteile des Gerichts sind endgültig; es gibt keine Berufung.“
Darüber hinaus könnten mit der Entscheidung des IGH die Weichen für die Verfolgung weiterer ähnlicher Verbrechen gestellt werden.
Südafrikas Klage gegen Israel
Südafrikas Justizminister Lamola verweis zu Begin des Prozesses auf
„75 Jahre Apartheid, 56 Jahre Besatzung, 13 Jahre Blockade“
Südafrika klagt Israel des Völkermords gemäß „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ vom 09. Dezember 1948 an:
„Artikel II
In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
- Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
- gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“
Bundesregierung mit „Urheberrechtsklage“
Die Bundesregierung stellt sich in dem Völkermord-Verfahren zum Gaza-Krieg klar hinter Israel. Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin:
„Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück“.
Die Bundesregierung beabsichtige auch vor Gericht entsprechend Stellung zu beziehen, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt.
„Die Bundesregierung intendiert, in der Hauptverhandlung als Drittpartei zu intervenieren“.
(Nachtrag vom 21. 01. 2024: Bundesregierung will Lieferung von 10.000 Schuss Munition an Israel genehmigen. Deutsche Unterstützung für Israel im Genozidverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wird im Globalen Süden scharf kritisiert.)
Der ehemalige britische Botschafter Craig Murray äußerte sich dazu sehr sarkastisch:
„Während das Gericht tagte, kündigte Deutschland an, dass es in dem wichtigen Fall intervenieren wird, um Israel zu unterstützen. Sie argumentieren ausdrücklich, dass sie als größter Völkermörder der Welt in einer einzigartigen Position sind, um zu urteilen. Es handelt sich im Grunde um eine Urheberrechtsklage. Sie schützen Deutschlands geistiges Eigentum an der Kunst des Völkermordes. Vielleicht werden sie in Zukunft Lizenzen für Völkermord vergeben oder Israel erlauben, den Völkermord auf Franchise-Basis fortzusetzen.“
Craig Murray berichtete über Tag 1 und Tag 2.
Nachtrag vom 24. 01. 2024:
In einem Beitrag auf consortiumnews.com vom 23. 01. 2024 stellen Mischa Geracoulis und Heidi Boghosian klar, dass der Begriff „Völkermord“ wie er von seinem Urheber Raphael Lemkin eingebracht wurde, keinesfalls nur auf den Völkermord an Juden bezogen werden darf:
„Der Völkermord an den Armeniern veranlasste Lemkin zum Handeln. Ohne diesen historischen Kontext untermauert der Artikel die unlogische Behauptung der israelischen Regierung, das jüdische Volk sei das einzige Opfer eines Völkermordes. Der Vorwurf Südafrikas an die israelische Regierung, einen Völkermord zu begehen, spiegelt Lemkins Engagement für die Anprangerung des Verbrechens ungeachtet der ethnischen Zugehörigkeit wider.“
- Gareth Porter: Was Israel in Den Haag erwartet, (consortiumnews.com, 10. 01. 2024)
- Joe Lauria: Südafrikas leidenschaftliche Appel, Israels Völkermord zu stoppen, (consortiumnews.com, 11. 01. 2024)
- Joe Lauria: Israel weist Völkermordabsichten als „zufällige Behauptungen“ zurück, (consortiumnews.com, 12. 01. 2024)
- Julia Conley: Völkermordexperten lehnen israelische Rechtsargumente ab, (consortiumnews.com, 12. 01. 2024)
- Chris Hedges: The Case for Genocid (scheerpost.com, 12. 01. 2024)