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Januar 23, 2021

Urteil bestätigt katastrophales Versagen der Politik

Über ein Urteil des Amtsgerichts Weimar zur Unrechtmäßigkeit eines Lockdowns berichtete Rechtsanwalt Reiner Füllmich am 21.01.2021:

Das lesenswerte Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20.

Wie sehr dieses Urteil eine Ausnahme darstellt, lässt sich anhand des (nicht vollständigen) Überblicks erkennen, die die ETL-Rechtsanwälte zusammengestellt haben. Mit Stand vom 20.01.2021 hieß es auf deren Webseite:

„Es ist auffällig, dass mit zunehmender Zeit die gerichtlichen Entscheidungen zu einer stärkeren Betrachtung des Einzelfalls mahnten und Eilanträge von Bürgern in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich waren.

Inzwischen befindet sich das Land in der „zweiten Welle“. Augenblicklich scheint es so zu sein, dass die Maß­nah­men des Teil-Lock­downs im No­vem­ber 2020 in Eil­ver­fah­ren vor Ge­richt meist Be­stand haben. Nach Angaben des Richterbundes haben in etwa neun von zehn Eil­ver­fah­ren die Ge­rich­te die meist im Wege der Verordnung dem Bürger auferlegten Ein­schrän­kun­gen be­stä­tigt, weil sie den Ge­sund­heits­schutz der Be­völ­ke­rung höher ge­wich­tet hät­ten als die Ein­schrän­kun­gen für die betroffenen Bürger.

Nach dem Stand Mitte November dürften mehr als 5000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz bei den Gerichten eingegangen sein. Und das allein bei den Verwaltungsgerichten.“

Staatsanwaltschaft will neue Entscheidung

Wie zu erwarten, gibt natürlich die Politik nicht klein bei. Dazu bedient sie sich (nicht nur) in dem Fall der Staatsanwaltschaft. Diese ist in Deutschland nicht unabhängig, sondern als weisungsgebundene Behörde Teil der Exekutive:

Gerichtsverfassungsgesetz § 146:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Gerichtsverfassungsgesetz § 147:

„Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;

2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;

3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.“

In der Süddeutschen Zeitung vom 22.01.2021 findet sich dazu die dpa-Information:

„Nachdem das Amtsgericht Weimar die im Frühjahr verhängten Kontaktbeschränkungen für verfassungswidrig erklärt hat, geht die Staatsanwaltschaft Erfurt nun gegen diese Entscheidung vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werde. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden.“

Hauptmedien hoffen ebenfalls auf Korrektur des Urteils

So heißt es im Focus am 23.01.2021:

„Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Beschränkungen verstoßen hatte. FOCUS Online liegt das hochbrisante Urteil vor. Es stuft das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein. Damit stellt es die gesamte deutsche Lockdown-Politik infrage…

Manche Sätze dieses Gerichtsurteils muss man zweimal lesen. Nicht, weil sie juristisch so kompliziert wären, sondern weil sie politisch hochbrisant sind. Sie wirken direkt hinein in die aktuelle Debatte um Rechtmäßigkeit und Sinn staatlicher Schutzmaßnahmen im Kampf gegen Corona.“

 

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Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze

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