Anwälte bitten die Mitglieder der Leopoldina-Nationale Akademie der Wissenschaften – um eidesstattliche Versicherung.
4. Offener Brief der Anwälte für Aufklärung
„Eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe der Leopoldina – die Nationale Akademie der Wissenschaften – hatte in ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zur Corona-Virus Pandemie erklärt: ‚Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person.‘ Ein wissenschaftlicher Nachweis war dieser Stellungnahme allerdings leider nicht beigefügt.
Da sich die Gerichte – etwa bei der Überprüfung von Quarantäne-Maßnahmen nach positivem PCR-Test – inzwischen auch auf diese Aussage berufen, bitten die Anwälte für Aufklärung diese Professorinnen und Professoren der Leopoldina um eidesstattliche Versicherung der folgenden Aussage: ‚Die seit März 2020 millionenfach durchgeführten PCR-Tests sind imstande, ein vermehrungsfähiges SARS-CoV2-Virus, also einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG und damit eine akute Infektion im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 44a IfSG nachzuweisen.‘
Diese Erklärung ist deshalb notwendig, weil es eine Vielzahl anderer Stimmen gibt, die genau das Gegenteil behaupten, dass nämlich der PCR-Test keine Infektionen nachweisen kann. Einige dieser Zitate können Sie im beigefügten 4. Offenen Brief der Anwälte für Aufklärung nachlesen. Wir Anwälte sind nun verunsichert, wie wir unsere Mandanten beraten sollen. Wir halten es daher für zielführend und sinnvoll, die mitwirkenden Mitglieder der Leopoldina um Unterstützung und schriftliche Bestätigung ihrer Aussage zu bitten.“
4. Offener Brief der Anwälte für Aufklärung an Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften