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Oktober 1, 2020

Fragenkatalog – für medizinische Behandlungen und Tests

Immer mehr Bürger werden auf Corona getestet. Zudem gibt es zahlreiche Befürchtungen vor einer Impflicht. Was können wir tun?

Fragenkatalog – warum?

Fragenkatalog zu Corona-Tests

Die Bevölkerung ist gespalten. Zu welcher Gruppe gehören Sie?

Ein Teil der Bevölkerung hofft, sich mit Corona-Tests und -Impfungen gegen eine Infektion schützen zu können und zu einem schnellen Ende der Einschänkungen des gesellschaftlichen Lebens beizutragen. Ein anderer Teil befürchtet Gefahren für Leib und Leben durch staatliche Zwangsmaßnahmen wie Tests und Impfungen.

Zudem warnt auch das RKI – in Dokumenten, die kaum jemand liest – vor ungezielten Test:

„Von einer ungezielten Testung von asymptomatischen Personen wird aufgrund der unklaren Aussagekraft eines negativen Ergebnisses (lediglich Momentaufnahme) in der Regel abgeraten.“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html#doc13490982bodyText7)

Andererseits werden die Tests maßlos vervielfacht – nur um absolut mehr „Corona-Erkrankungen“ melden zu können, was jedoch an nicht evident nachweisbar ist:

Coronatests KW 50

Quelle: RKI, 16.12.2020.

Zum Vergleich der akuten Atemwegserkrankung (ARE, mit Fieber oder ohne Fieber):

Vergleich der für die Bevölkerung in Deutschland geschätzten ARE-Raten (gesamt, in Prozent) von der 1. bis zur 50. KW der Jahre 2018 bis 2020 sowie die COVID-19-Rate (in Prozent), die aus den Meldedaten nach IfSG berechnet wurde, dargestellt von der 1. KW bis zur 50. KW 2020 (Stand Meldedaten: 16.12.2020). Die graue, senkrechte Linie kennzeichnet den Beginn der erneuten Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie seit der 45. KW 2020 (Beginn 02.11.2020). “

Quelle: grippeweb.rki.de, 50. KW

Dr. Dagmar Lühmann, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschem Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM Netzwerk), schließt aus einer Modellrechnung, dass derzeit auf ein richtig positives Testergebnis etwa 5 falsch positive kommen.  (Anlassloses Testen auf SarS-Cov-2, KHV-Journal 9/2020).

Deshalb kann es hilfreich sein, sich zu gegebener Zeit über seine Rechte als Betroffener zu informieren.

Patientenrechte für jede medizinische Behandlung

Die wesentlichsten Patientenrechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 630a bis h festgeschrieben. Sie betreffen insbesondere:

  • die Informationspflichten § 630c
    „(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.“
  • die Einwilligung § 630d
    „(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt.“
  • die Aufklärungspflicht § 630e
    „(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie.“
  • die Dokumentation § 630f
    „(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.“
  • die Einsichtnahme in die Patientenakte § 630g
    „(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.“
  • die Beweislast § 630h
    „(2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat.“

Nutze Deine Rechte

Wer diese Rechte wahrnehmen will, findet eine hilfreiche Checkliste von Dr. Karin Eisfeld in ihrem Artikel „Mehr Fluch als Segen“. Darin empfiehlt sie:

„Bevor man sich für eine medizinische Behandlung oder Prozedur entscheidet, steht es einem zu, über diese vollständig aufgeklärt worden zu sein. Dies sollte auch vor der Teilnahme an einem PCR-Test passieren, damit jeder für sich entscheiden kann, ob diese Prozedur für ihn sinnvoll ist. Hier folgt nun eine Liste mit Fragen, die vor der Entscheidung angesprochen werden sollten. Bei Massentests an Schulen oder am Arbeitsplatz sollte diese Liste idealerweise auch im Elternbeirat, Lehrerkollegium, Betriebsrat und so weiter diskutiert werden, da ein positives Testergebnis — ob richtig oder falsch — auch für Kontaktpersonen massive Konsequenzen hat.“

Den Fragenkatalog finden Sie in dem Artikel „Mehr Fluch als Segen“.

Beachte:

Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Medizin e. V. „Das deutsche Parlament hat heute den Schutz medizinischer Patientendaten abgeschafft!“, 10.11.2019

Bündnis für Patientendatenschutz – gemeinsame Presseerklärung, 27.02.2020

 

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Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze

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