Eine Covid-19-Impfpflicht lehnt die Parlamentarische Versammlung des Europarats ab und wendet sich gegen die Diskriminierung sogenannter „Impfverweigerer“.
Covid-19-Impfpflicht lehnt Europarat ab
In einer Resolution vom 27. Januar 2021 lehnt die Parlamentarische Versammlung des Europarats obligatische Impfungen gegen COVID-19 ab und fordert, dass sogenannte „Impfverweigerer“ nicht diskriminiert werden.
Das Dokument mit der Nummer 2361/2021 trägt den Titel „COVID-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Erwägungen„. Es enthält die Positionen der Parlamentarischen Versammlung unter anderem zum Zugang zu den Impfstoffen, zur Verteilung oder Transparenz der Verfahren.
Die Versammlung fordert die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union auf:
„7.3.1. sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“.
Ebenso wendet sich die Parlamentarische Versammlung eindeutig gegen eine Bevorzugung von Geimpften. Sie erteilt Arbeitgebern, Behörden, Reiseanbietern, Restaurants, Kultur- und Freizeitanbietern und dergleichen eine Absage, die eine „Impf-Apartheid“ wünschen oder gar fordern. Deshalb fordert die Parlamentarische Versammlung, dass die Staaten anstelle einer Covid-19-Impfpflicht oder eines Impfzwangs
„7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte“.
Die Parlamentarische Versammlung verurteilt die mögliche Spaltung der Bürger in Geimpfte und Nicht-Geimpfte. Sie vertritt in Punkt 7.5.2 die Position,
„Impfbescheinigungen nur für den vorgesehenen Zweck der Überwachung der Impfstoffwirksamkeit, möglicher Nebenwirkungen und unerwünschter Ereignisse“
zu verwenden.
Zudem fordert die Parlamentarische Versammlung in Punkt 7.1.5 von den Mitgliedstaaten, dass sie
„unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme einrichten, um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen“.
Europarat und Parlamentarische Versammlung
Der Europarat wurde 1949 als eigenständige multinationale Organisation gegründet. Er sieht sich als „Europas führende Organisation für Menschenrechte“ Zu den 47 Mitgliedstaaten gehören neben den 27 Mitgliedern der EU heute auch Andorra, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Moldawien, Norwegen, Russland, San Marino, die Schweiz, die Türkei, die Ukraine sowie die Länder des Balkans und des Kaukasus an.
Das Ministerkomitee des Europarats setzt sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammen. Es kann sogenannte Konventionen beschließen. Die bedeutendste ist sicher die Europäische Menschenrechtskonvention sein.
Völkerrechtlich verbindlich und rechtskräftig werden Konventionen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, wenn die jeweiligen Regierungen die Konventionen unterzeichnen und die nationalen Parlamente sie ratifizieren.
Die Parlamentarische Versammlung als Organs des Europarats kann Resolutionen beschließen. Diese besitzen nicht automatisch Rechtsverbindlichkeit für die Mitgliedsstaaten. Sie können jedoch die Erarbeitung einer Europaratskonvention fördern.
Die Parlamentarische Versammlung setzt sich aus Parlamentariern der Mitgliedsstaaten zusammen.
In einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags (WD 2-3000-087/16) heißt es zur „Bedeutung von Entschließungen der ParlamentarischenVersammlung des Europarats und Konventionen des Europaratsfür die Gesetzgebung in Deutschland„:
„Politischkommt den Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung aber durchaus eine gewisse Bedeutung zu, da die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung letztlich in den Mitgliedsstaaten eine politische Kontrollfunktion über ihre jeweilige Regierung haben und die vom Ministerkomitee ausgehandelten Konventionen ratifizieren müssen.“
Ich habe mal nachgelesen, was eine Resolution des Europarates überhaupt für eine Aussagekraft hat. Sie hat lediglich einen „empfehlenden Charakter“. Somit ist das Schreiben nicht viel wert, wenn es keinen bindenden Charakter hat.