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Januar 9, 2024

Demonstrationsrecht und Demokratie

Das Demonstrationsrecht ist ein grundlegendes Element jeder Demokratie. Kann und soll dieses Recht begrenzt werden?

Demonstrationsrecht im Grundgesetz

Das Demonstrationsrecht gilt als grundlegendes Element einer demokratischen Gesellschaft. Davon ausgehend ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Es ermöglicht den Bürgern, ihre Meinung frei und friedlich kundzutun und auf Dinge und Zustände hinzuweisen, die sie für kritkwürdig halten.

Wenn das Demonstrationsrecht ein grundlegendes Recht in einer demokratischen Gesellschaft sein soll, dann schließt das ein, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung und auch ihre politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Forderungen öffentlich äußern können. Es ist ein wichtiges Instrument, um politische Veränderungen herbeizuführen. Das grundgesetzlich zulässige Demonstrationen die Demokratie gefährden, wirft Fragen zum Demokratieverständnis auf:

„Die Bauern müssen sich entscheiden – wollen sie die Demokratie stärken oder beschädigen?

Rechtsgrundlage im Grundgesetz

Das Demonstrationsrecht ist in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert:

„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Die Ausübung des Demonstrationsrechts setzt also voraus, dass die Demonstration friedlich und ohne Waffen stattfindet. Gewalttätige Aktionen, Aufrufe zur Gewalt und rechtswidriges Verhalten sind nicht vom Schutz des Grundgesetzes gedeckt. Darüber hinaus müssen Demonstrationen in der Regel bei den zuständigen Behörden angemeldet werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass das Demonstrationsrecht besonders hohen Schutz genießt. Es kann nur unter strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden, um eine angemessene Balance zwischen der Ausübung dieses Grundrechts und anderen öffentlichen Interessen zu gewährleisten. Die Gerichte haben in der Vergangenheit oft zugunsten der Demonstranten entschieden und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit aufgehoben.

Bauern, Handwerker, Gewerbetreibende protestieren

In den letzten Wochen haben die Proteste der Bauern, denen sich Handwerker und Gewerbetreibende anschlossen, eine lebhafte Diskussion über die Grenzen des Demonstrationsrechts entfacht.

In einer Pressemitteilung „Landwirtschaft und Transportgewerbe demonstrieren gemeinsam ab 8. Januar“ begründete der Deutsche Bauernverband die Demonstrationen:

„Für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft sind eine Förderung von Agrardiesel sowie die Kfz-Steuerbefreiung unerlässlich. Der Deutsche Bauernverband fordert daher gemeinsam mit den Landesbauernverbänden und LsV Deutschland, die von der Bundesregierung geplanten Steuererhöhungen für die Landwirtschaft zurückzunehmen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. fordert die Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung einer doppelten CO2-Bepreisung bei Maut plus Diesel, eine Verdopplung der Mautharmonisierungsprogramme auf 900 Mio. Euro sowie mehr Geld für intakte Straßen und Brücken, Lkw-Stellplätze und verlässliche Förderprogramme für einen klimafreundlichen Straßengüterverkehr.“

„Der Kampf ums Recht ist nicht gemütlich“

Die aktuellen Proteste werfen wichtige Fragen bezüglich der Auslegung des Demonstrationsrechts auf. Insbesondere in den Leitmedien und von einigen Politikern wird diskutiert, ob die Demonstranten ihre Forderungen auf eine Weise äußern, die das Recht der anderen auf Freizügigkeit und das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft einschränkt.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ich kann der Bundesregierung nur raten, die Kürzungen komplett zurückzunehmen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Man kann nicht über Nacht zwei Finanzierungsgrundlagen streichen, ohne vorher miteinander zu reden. Deshalb müssen die Maßnahmen zurückgenommen werden.“

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger: „Es ist gut, dass die Ampel das in Teilen zurückgenommen hat. Es muss ganz vom Tisch oder Alternativen her, wie die zusätzliche Belastungen nicht zur finanziellen Überforderung führen“.

Vor allem Bundespolitiker – die mit ihrer Gesetzgebung die Proteste ausgelöst haben – wittern „Umsturz“:

Bundeskanzler Scholz: „Kritik ist Teil der Demokratie. Sie ist nötig und gehört dazu. Darüber darf sich keiner beschweren. Ich tue es jedenfalls nicht … Der Zweck heiligt natürlich nicht alle Mittel.“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Es kursieren Aufrufe mit Umsturzfantasien. Extremistische Gruppen formieren sich, völkisch nationalistische Symbole werden offen gezeigt. Es wird sichtbar, dass in den letzten Jahren etwas ins Rutschen geraten ist, was den legitimen demokratischen Protest und die freie Meinungsäußerung entgrenzt.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser warnt: „… dass Rechtsextremisten und andere Demokratiefeinde versuchen, die Proteste zu unterwandern.“

Goethe über die Durchsetzung von Recht

Anmerkung: Im Jahr 2017 hat der Rechtsanwalt Rolf Geffken (1949 – 2023) in folgendem Video einmal Gedanken dazu geäußert, wie Johann Wolfgang von Goethe die Durchsetzung von Recht beurteilt hat. Nicht nur für die Durchsetzung von Recht in Prozessen gilt: Recht heißt nicht Friede, Freude, Eierkuchen!

Recht haben und Recht bekommen – das sind zwei ganz verschiedene Dinge.

 

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Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze

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