Urteile und Juristen setzen sich zunehmend kritisch mit politisch motivierten Corona-Maßnahmen auseinander.
Urteile gegen Corona-Politik
Verfassungsgerichtshof Saarland kippt Corona-Regelung
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die strengen Corona-Regelungen der Politik gekippt.
Das Gericht verwies darauf, selbst unter Virologen herrsche offenbar „Unklarheit, wie das Virus konkret wirkt und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet sind, seine Ausbreitung zu vermindern oder ihr entgegenzutreten“.
„‚Insgesamt kann in ganz Deutschland die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden.'“
Deshalb seien Ausgangsbeschränkungen als besonders einschneidende Maßnahme „nicht mehr erforderlich“.
Quelle: focus.de, 01.05.2020
Berufungsgericht Portugal: Quarantäne aufgrund positiven PCR-Tests unzulässig
In einem Urteil vom 11.11.2020 erklärte ein Berufungsgericht in Portugal die automatische Anordnung von Quarantäne aufgrund eines positiven PCR-Tests auf SARS-CoV-2 für unzulässig.
„Das Gericht betont, dass es ausschließlich Sache eines zertifizierten Arztes sein dürfe, eine Person für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Einer Regierungsbehörde oder einem Gericht komme diese Befugnis nicht zu…
Entsprechend sei es aber auch unzulässig, freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege eines Automatismus an einen von einer Behörde veranlassten PCR-Test zu knüpfen … Das Gericht stellte zudem, fest, dass die Gesundheitsbehörde der Azoren dadurch gegen Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte verstoßen habe.
Bezüglich der Verlässlichkeit von PCR-Tests als solchen hat das Gericht ebenfalls Zweifel anklingen lassen. Solche seien ‚an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht'“.
Quelle: epochtimes.de, 23.11.2020
Amtsgericht Weimar: Lockdown-Politik in Deutschland nichtig
„Diese Verordnung war und ist der Ansicht des Thüringer Amtsgerichts nach allerdings nichtig, weil sie sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt. Dafür führt das Urteil sowohl formell als auch materielle Gründe an: Für den Erlass einer so weitreichenden Vorschrift wäre nämlich nicht die Exekutive zuständig gewesen, sondern die Legislative.“
Verwaltungsgericht Wien: Corona-Politik ohne Basis
„Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien über eine Beschwerde der FPÖ gegen die ihrer Ansicht nach grob rechtswidrige Untersagung einer angemeldeten Kundgebung. Das Gericht zerriss in seinem Urteil die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in der Luft. Unter Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Gericht, dass die Krankheitsdefinitionen Anschobers falsch und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet wäre.“
Quelle: report24.news, 31.03.2021
In Belgien keine Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen
Ein Richter hat im Eilverfahren in Brüssel entschieden, dass die Rechtsgrundlage, auf die sich alle Corona-Maßnahmen stützen, unzureichend ist. Er gibt in seinem Urteil der Regierung 30 Tage Zeit, diese Rechtsgrundlage zu liefern oder die Maßnahmen zurückzuziehen. Die Innenministerin Annelies Verlinden will Einspruch zu erheben.
Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt. Die Entscheidungen per ministeriellen Erlassen während der Corona-Pandemie hätten keine Rechtsgrundlage. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5.000 Euro täglich – aber maximal 200.000 Euro – vor, falls es nicht umgesetzt wird.
Quelle: standaard.be, 31.03.2021
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Das Netzwerk KRiStA warnte am 12.04.2021 vor der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetze.
„Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:
‚Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.‘
Nach seiner Ansicht
‚…dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln‘.
Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte ‚Corona-Notbremse‘, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.“ (netzwerkkrista.de, 12.04.2021)
Beschluss des Familiengerichts Weimar
„Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren (Az.: 9 F 148/21) beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).“ (2020news.de, 14.04.2021)
In diesem Rubikon-Interview erläutert Rechtsanwältin Viviane Fischer die brisantesten Inhalte des aufsehenerregenden Weimarer Gerichtsurteils und erklärt, welche Auswirkungen dieses auf die Test- und Maskenpflicht an Schulen haben könnte.
Amtsgericht Weilheim urteilt gegen Mund-Nasen-Schutz in Schulen
Das Amtsgericht Weilheim urteilte am 13.04.2021 zugunsten Betroffener „wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG„:
„Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“
Den Beschluss veröffentlichte Tichys Einblick.
Verwaltungsgericht Arnsberg kippt Ausgangssperre im Märkischen Kreis
Das Verwaltungsgericht bezog sich in seinem Urteil auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, wonach zudem zahlreiche Ausbrüche in Privathaushalten, Kindertageseinrichtungen und zunehmend auch in Schulen sowie dem beruflichen Umfeld stattfänden.
Daraus abzuleiten , dass private Kontakte zur Nachtzeit im Kreisgebiet einen ins Gewicht fallenden Anteil am gesamten Infektionsgeschehen haben sollen, sei nicht nachvollziehbar.
Derartige Einschränkungen seien nur zulässig,
„sofern ansonsten – auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen – eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens ‚erheblich‘ gefährdet wäre. Das allerdings habe der Märkische Kreis in seiner Allgemeinverfügung nicht hinreichend dargelegt, heißt es in der Pressemitteilung.“ (ikz-online.de, 13.04.2021)
Magdeburger Gericht kassiert Schnelltestpflicht an Sachsen-Anhalts Schulen
Die Magdeburger Volksstimme berichtete am 13.04.2021, über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Das Gericht hat die am 12.04.2021 eingeführte Corona-Schnelltestpflicht an Sachsen-Anhalt Schulen vorerst kassiert (AZ: 7 B 80/21 MD).
„Die Richter gaben dem Eilantrag von Eltern eines Grundschülers aus Osterburg statt, informierte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Demnach muss die Grundschule dem Kind vorerst auch dann Zugang zur Schule gewähren, wenn es sich einem Schnelltest verweigert.“
Urteile bisher nur selten für Kläger erfolgreich
Die Urteile sind nur eine kleine Auswahl Corona-bezogenen Urteile. Bis Mitte März 2021 lagen mehr als 10.000 Verfahren bei Verwaltungsgerichten gegen staatliche Corona-Regeln vor – erfolgreich war davon jedoch nur ein geringer Prozentsatz.