Oktober 31, 2020
Widerstand im Dritten Weltkrieg
Situationsanalyse
Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Die medial inszenierte Vortäuschung der außerordentlichen Gefährlichkeit und Lebensbedrohlichkeit des SARS-CoV-2-Virus hat die politische Legitimation herbeigeführt, das Infektionsschutzgesetz zu ändern und auf dieser Grundlage Rechtsverordnungen der Landesregierungen zu erlassen, welche zahlreiche verfassungsmäßig garantierte Grundrechte bundesweit auf unabsehbare Zeit außer Kraft setzen. Da gemäß Artikel 19.2 unseres Grundgesetzes (GG) kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf, stellen diese Maßnahmen einen organisierten Verfassungsbruch und demnach einen gezielten Versuch dar, wesentliche Bestandteile unserer Verfassung zu beseitigen. Bei den verantwortlichen Politikern handelt es sich deswegen um aktive Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Durch die Methode der formal legalisierten Beseitigung von Menschen- und Bürgerrechten ist es gelungen, eine in wesentlichen Teilen freiheitlich und demokratisch organisierte Gesellschaft in eine Verordnungsdiktatur umzugestalten, die in ihrer Durchsetzung polizeistaatliche Züge trägt und zunehmend tragen wird.Gesellschaftliche Folgen
Die Folgen der durch Rechtsverordnungen erlassenen Maßnahmen zeigen sich gesamtgesellschaftlich in den Bereichen von Wirtschaft, Recht und Kultur:- Wirtschaftliche Betätigungsverbote und -einschränkungen führen zu schweren finanziellen Folgen für Privathaushalte mit Arbeitslosigkeit und erheblichen Einkommensverlusten, für Unternehmen in Form von Überschuldung und Insolvenzen sowie für den Staatshaushalt, dessen massiv anwachsende Schuldenlast die finanz- und wirtschaftspolitischen Spielräume nachhaltig beschränken wird.
- Wesentliche Freiheitsrechte der Menschen sind erheblich eingeschränkt, so die im Grundgesetz verankerten Rechte der Freiheit der Person in Art. 2, der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 10, der Freizügigkeit entsprechend Art. 11 und der Berufsfreiheit gemäß Art. 12. Die Maskenpflicht verletzt das selbstverständliche Recht auf die freie Wahl der eigenen Kleidung, das Abstandsgebot verletzt das Recht auf die Freiheit des ungezwungenen Umgangs mit anderen Menschen und so weiter.
- Aufgrund von Veranstaltungsverboten sind die Möglichkeiten der Ausübung sowie der Rezeption von Kultur in weiten Teilen stark eingeschränkt oder verunmöglicht. Dies hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen für Kulturschaffende und Veranstalter, sondern auch die geistige beziehungsweise kulturelle Ver(bl)ödung der Gesellschaft zur Folge.
Die Gegner
Der Erfolg der gegnerischen Strategie ist auf das virtuose Zusammenwirken dreier Hauptakteure zurückzuführen, nämlich auf die planvolle Koordination von Politik, Medien und instrumentalisierter Wissenschaft. Das Zusammenspiel hat die folgende Struktur:- Als zwingend ausgegebene politische Maßnahmen bedürfen der wissenschaftlichen Begründung. Die Politik muss also geeignete Wissenschaftler damit beauftragen, ihr die benötigten Daten, Erkenntnisse und Expertisen zu liefern.
- Die entsprechenden Wissenschaftler müssen der Bevölkerung bekannt gemacht und als konkurrenzlos vorgestellt, das heißt durch die Medien öffentlich monopolisiert werden.
- Die Politik lässt sich nun durch die gemäß ihren eigenen Intentionen ausgewählten und monopolisierten Wissenschaftler beraten.
- Nunmehr hat die Politik die wissenschaftliche Legitimation, um die Freiheitsrechte ihren Wünschen und Vorstellungen gemäß einzuschränken.
- Die verhängten Freiheitseinschränkungen werden dann durch die Medien und die ausgewählten Wissenschaftler gerechtfertigt und als alternativlos dargestellt; gegebenenfalls werden auch verschärfte Maßnahmen gefordert.
- Es ist eine wesentliche Aufgabe der Medien, die wissenschaftliche Opposition wirkungsvoll zu unterdrücken, das heißt zu ignorieren oder zu diskreditieren, wobei die monopolisierten Wissenschaftler entsprechend assistieren.
- Schließlich werden die Bürger selber veranlasst — und gegebenenfalls durch Medien und Politik zusätzlich motiviert —, Andersdenkende und -handelnde zu bekämpfen. Damit wird der Konflikt mitten in die Bevölkerung hineingetragen.
Die Opfer
Eines der wichtigsten Merkmale der gegenwärtigen Situation ist der Umstand, dass mutmaßlich ungefähr 80 Prozent der Bevölkerung die von der Politik verhängten Freiheitsbeschränkungen befürworten. Nicht selten — aber möglicherweise keineswegs mehrheitlich — ist Angst vor Ansteckung, Krankheit und Tod ein persönliches Motiv dieser Menschen. Ein allgemeines Kriterium ist jedoch ihre Mediengläubigkeit in Bezug auf die vermittelten Informationen und ihre Politikgläubigkeit in Bezug auf die Sinnhaftigkeit der verhängten Maßnahmen, also Naivität und mangelndes Urteilsvermögen. Daraus folgt zunächst, dass die Politik im Einverständnis mit der Mehrheit der Bevölkerung handelt und insofern in einem gewissen Sinne demokratisch legitimiert ist. Das bedeutet keineswegs eine grundgesetzliche Rechtfertigung der Freiheitsbeschränkungen, da die Geltung der Grundrechte der Mehrheitsmeinung entzogen ist. Die grob geschätzten zwanzig Prozent der „Freiheitskämpfer“ haben also nicht nur Politik, Leitmedien und staatlich wie medial geförderte Wissenschaft, sondern auch achtzig Prozent der Bevölkerung zu ihren Gegnern. Diese achtzig Prozent sind allerdings in demselben Maße von wirtschaftlichem Ruin, Freiheitsverlust und Kulturzerstörung betroffen. Die Gesellschaft zieht sich demnach in Gestalt einer willig mitagierenden Mehrheit selber in den Abgrund, indem sie die Fundamente für Freiheit, Demokratie, Wohlstand, Kultur, Bildung und so weiter aktiv mitzerstört: Die gegenwärtige Krise hat den Charakter einer Selbstzerstörung der Kultur und der Gesellschaft durch ihre Bürger, das heißt einer — freilich unbewussten — Kriegsführung gegen sich selbst. Aristoteles unterscheidet bei der Verursachung eines Phänomens zwischen „Wirkursache" und „Materialursache". In diesem Sinne treffen die Praktiken der Kriegsinitiatoren aus Politik, Medien und Wissenschaft als Wirkursache auf eine allgemein verbreitete Disposition der Menschen zu Autoritätshörigkeit und blindem Gehorsam als Materialursache. Nur weil es gelungen ist, Menschen massenhaft zu geistig unselbständigen Systemmarionetten zu formen, können die politischen, medialen und pseudowissenschaftlichen Aktivitäten der Kriegsinitiatoren überhaupt erfolgreich sein. Um diese Umerziehung begreifen zu können, wäre es erforderlich, weit in der Geschichte der Bundesrepublik zurückzugehen, zumindest bis in die Zeit des einsetzenden Neoliberalismus. Eine Hauptverantwortung für die Ausbildung von Menschen zu Systemmarionetten trägt jedenfalls die staatlich organisierte Bildungspolitik.Psychische Folgen
Der Oberbegriff aller den Menschen durch die Politik aufgedrängten Maßnahmen ist die Kontraktion, das heißt der erzwungene Rückzug des Menschen von der Welt auf sich selber und die Zusammenziehung, also Verengung, des eigenen Seelenlebens.- Die Maskenpflicht anonymisiert und „entmündigt“ die Menschen und drängt ihren individuellen Selbstausdruck zurück: Das Gesicht wird eingekerkert.
- Das Abstandsgebot isoliert die Menschen und wirft sie auf sich selbst zurück.
- Besuchs- und Veranstaltungsverbote isolieren die Menschen voneinander und treiben sie in die Vereinzelung.
- Homeoffice und Homeschooling haben dieselben Wirkungen und drängen darüber hinaus Partner und Familien auf engem Raum zusammen, was vielfach zu Aggressionen und Spannungen führt.
- Quarantäne drängt den Menschen in seine privaten Räumlichkeiten zurück.
- Verordnungen und Anordnungen engen Menschen durch Verbote in ihrem Handlungsspielraum ein.
- Steigende Infektions- und Todeszahlen erzeugen Angst vor Krankheit und Tod und führen dadurch zur Abschnürung des Seelenlebens.
- Bußgelder und andere rechtliche Sanktionen erzeugen ebenfalls Angst.
- Die Einschüchterung der Opposition durch Diffamierung und Maßregelungen ist gleichfalls geeignet, Angst zu erzeugen — nämlich vor der Konfrontation mit einer Übermacht.
- die Überzeugung von der gesundheitlichen Rechtfertigung der getroffenen Maßnahmen,
- den blinden rechtlichen Gehorsam und
- die Gewohnheit, das heißt die Herausbildung eines dauerhaft konditionierten Verhaltens.
Kulturelle Perspektiven
Am schlimmsten sind von den politischen Attacken die Schwachen und Hilflosen in unserer Gesellschaft betroffen, also die Kinder und Jugendlichen, die kranken und die alten Menschen. Falls nun aber die Kinder — deren Verhalten auf Nachahmung sowie auf der Anerkennung von Autoritäten basiert — weltweit über mehrere Jahre den momentanen oder noch drastischeren gesellschaftlichen Verhältnissen ausgesetzt wären, würde eine Generation herangezogen werden, die zu Freiheit und Selbstverwirklichung pathologisch unfähig sein wird. Die jetzige Kinder- und Jugendlichen-Generation würde folglich auch niemals in die Lage versetzt werden, entsprechende Fähigkeiten an kommende Generationen weiterzugeben. Damit gehörten Freiheit und Demokratie endgültig der Vergangenheit an, und die Gestaltung der Gesellschaft wäre weltweit vollständig in die Hände einer kleinen Funktionselite gegeben. Der dritte Weltkrieg wäre dann mit Sicherheit der letzte.Ziele und Mittel
Untaugliche Mittel
Jede — auch eine aufgedrungene und deswegen unfreiwillige — Konfliktführung ist gut beraten, sich klar bestimmte Ziele zu setzen, um die eigenen Kräfte und Anstrengungen gezielt ausrichten zu können. Der allersicherste Weg zum Verlieren eines Konflikts sind unrealistische Ziele. Hier ist die Gefahr des Scheiterns besonders groß. Es ist also unbedingt anzuraten, sich von allen zwar attraktiven, jedoch nicht erreichbaren Zielsetzungen zu befreien. Zielsetzungen sind insbesondere dann unrealistisch, wenn keine Mittel vorliegen, um die jeweiligen Ziele erreichen zu können. Zunächst seien deswegen einige untaugliche Mittel erörtert:- Forderungen lassen sich nur durchsetzen, wenn der Gegner entweder gewillt ist, auf die Forderungen einzugehen, oder wenn man über geeignete Druckmittel verfügt, den Gegner zur Erfüllung der eigenen Forderungen zu nötigen. Die Opposition gegen die Corona-Maßnahmen verfügt aber über keinerlei Druckmittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber Politik und Medien und kann deswegen beliebig lange beliebig viele Forderungen stellen, ohne dass irgendeine Erfolgsaussicht auf deren Durchsetzung bestünde. In der gegenwärtigen Situation Forderungen zu stellen, ist ebenso sinnvoll wie eine Lösegeldforderung ohne vorangegangene Entführung.
- Demonstrationen zeigen auf ersichtliche Weise, dass ein Widerstand in der Bevölkerung existiert, und die Bilder großer Menschenmengen und überfüllter Plätze signalisieren eindrucksvoll eine beträchtliche Größe des Widerstandes. Demonstrationen sind daher als psychologisches Kampfmittel nicht ohne Bedeutung; keinesfalls sind sie jedoch geeignet, irgendwelche Forderungen durchsetzen: Die Politik muss sich für Demonstrationen — das heißt für bloße Meinungskundgebungen — nicht interessieren, da von ihnen keine Gefahr ausgeht, und kann sie deswegen ignorieren, was sie auch tut und weiterhin tun wird.
- Argumentation ist zwecklos, wenn der Gegner von vornherein entschlossen ist, sich nicht überzeugen zu lassen. Diese Situation liegt nicht nur bei fast allen Politikern und Medienfunktionären vor, sondern auch beim absoluten Großteil der Bevölkerung: Die Entscheidung über die eigene geistige Ausrichtung fällt nicht auf der Erkenntnis-, sondern auf der Willensebene, das heißt der eigene Entschluss steht — übrigens bei den Gegnern der Corona-Maßnahmen ebenso wie bei deren Initiatoren und Befürwortern — zumeist von vornherein fest.
- Kontroverse Diskussionen sind aus genau diesem Grund fast immer sinnlos. Sich wechselseitig Überzeugungen und Argumente an den Kopf zu werfen, dürfte eine der nutzlosesten und zeit- wie energieraubendsten Freizeitbeschäftigungen in dieser Hinsicht sein. Weil sinnlose Diskussionen so viel Zeit und Energie auf nutzlose Tätigkeiten verschwenden und damit von sinnvolleren Aktivitäten ablenken, sind sie nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich und kontraproduktiv. Zudem verhärten derartige Diskussionen die Fronten und machen diese damit undurchlässig. Fronten undurchlässig zu machen, ist aber eine strategische Fehlleistung, die, militärisch gesprochen, zu einem unauflösbaren regungslosen Stellungskrieg ohne Landgewinn führt.
- Parlamentarische Opposition wäre zu Zeiten von WIDERSTAND 2020 eine realistische Option gewesen: Wenn es gelungen wäre, nahezu alle Corona-Gegner hinter einer Partei zu versammeln, wäre diese mit einiger Sicherheit in den Bundestag und in einige Landesparlamente eingezogen. Diese Möglichkeit besteht mittlerweile nicht mehr, denn es ist das passiert, was unter keinen Umständen hätte passieren dürfen: Es haben sich mehrere Kleinstparteien gebildet, von denen keine eine realistische Chance zur Überwindung der 5-Prozent-Hürde besitzt. Diese Zersplitterung zeigt zusammen mit einer Fülle eklatanter amateurhafter Fehlleistungen auf den Gebieten der internen Strukturierung, Mitgliederinformation, Öffentlichkeitsarbeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und so weiter, dass die zur politischen Arbeit notwendige Professionalität in der Bewegung nicht vorhanden ist. Das ist als solches überhaupt nicht zu kritisieren, sollte aber zu einer realistischen Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten führen, um derartig aufwendige und kräfteraubende Tätigkeiten in Zukunft zu unterlassen. Die kümmerliche Entwicklung von WIDERSTAND 2020, WIR 2020, DIE BASIS und so weiter hat das Vertrauen potenzieller Sympathisanten und Wähler in die Sinnhaftigkeit eines politischen Engagements nachhaltig und möglicherweise irreparabel zerstört. Auch hier würde es also darauf ankommen, keine weiteren Kräfte zu verschwenden.
- Regierungsbeteiligungen hätten auch im Rahmen einer parlamentarischen Arbeit niemals zur Debatte gestanden: Alle etablierten Parteien hätten sich einer Zusammenarbeit kategorisch verweigert; der einzige potenzielle Kooperationspartner wäre die Alternative für Deutschland (AfD) gewesen, was wiederum vermutlich zu einer Zersplitterung in der Fraktion der Widerständler geführt hätte. Eine Mitwirkung an Gesetzesbeschlüssen und Rechtsverordnungen beziehungsweise an deren Aufhebung wäre damit von vornherein aussichtlos gewesen. Zwar hätte eine parlamentarische Beteiligung der Opposition einen erheblich besseren Stand für ihre Öffentlichkeitsarbeit verschafft; jegliche Mitwirkung an Beschlüssen bezüglich der Corona-Maßnahmen wäre jedoch absolut ausgeschlossen.
- Widerstand im Sinne von Art. 20.4 GG wäre zwar sachlich möglicherweise begründet und angebracht, wird aber zu keinerlei Erfolgen führen. Wer derartigen Widerstand leistet, gibt sich damit selber zum Abschuss durch Exekutive und Judikative frei und wird aus dem Verkehr gezogen und rechtlich belangt werden: Die staatlichen Organe sind bis auf Weiteres allemal stark genug, jeden gewaltsamen Widerstand zu unterdrücken. Zudem ist das verfassungsmäßig garantierte Widerstandsrecht lediglich gewährt, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Die Möglichkeit einer Abhilfe gegen Aktivitäten zur Beseitigung unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist aber noch nicht abschließend geklärt, da der zur Verfügung stehende Rechtsweg noch nicht konsequent ausgeschöpft wurde.
Illusorische Ziele
Aus der Untauglichkeit der soeben erörterten Mittel folgt die Sinnlosigkeit solcher Zielsetzungen, die sich lediglich mit diesen Mitteln erreichen lassen:- Änderung der gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse: Die meisten Menschen werden sich weiterhin fest im Griff der von ihnen favorisierten Medien befinden und in deren Sinn lenken lassen. Die Einsicht, von diesen Medien und der Politik systematisch belogen zu werden, würde das Weltbild dieser Menschen auf den Kopf stellen und sie aufgrund ihrer bereits in der Schule und dann im weiteren Leben antrainierten Urteilsunfähigkeit und geistigen Unselbständigkeit in einen Zustand vollständiger Orientierungslosigkeit versetzen, was zu panischen Angstzuständen führen müsste. Die Stumpfheit und bisweilen auftretende Hysterie, mit der diese Menschen es ablehnen, alternative Informationen auch nur zur Kenntnis zu nehmen — geschweige denn, sich mit ihnen zu beschäftigen —, ist also psychologisch gut gerechtfertigt, denn dieser Verdrängungs- und Abwehrmechanismus stellt einen wirksamen Schutz vor absoluter Überforderung und dem Zusammenbruch des eigenen Weltbildes und der darauf gegründeten Lebensführung dar. Es ist deswegen illusorisch, eine gesellschaftliche Mehrheit von Corona-Gegnern anzustreben.
- Politische Reformen kommen mittels der Verabschiedung von Gesetzesvorlagen durch parlamentarische Mehrheiten zustande. Hier ist der Grund der Sinnlosigkeit einfach zu formulieren: Keine Beteiligung an parlamentarischen Mehrheiten = keine politische Mitgestaltung.
- Gesellschaftliche Neugestaltung jenseits politischer Mehrheiten, das heißt durch die Errichtung alternativer Strukturen in Wirtschaft, Kultur, Bildung und so weiter, wird aufgrund der Akzeptanz der herkömmlichen Strukturen durch die große Bevölkerungsmehrheit und aufgrund der Unwilligkeit der Politik, strukturelle Veränderungen zuzulassen, nicht in größerem Umfang zustande kommen können. Politische und mediale Blockaden und Attacken sind zu mächtige Hinderungsgründe, als dass gesellschaftliche Veränderungen größeren Ausmaßes realistisch wären. Zudem fehlt es den Initiatoren derartiger Bestrebungen sehr häufig an entsprechender Sachkompetenz, Professionalität und Selbstdisziplin, als dass diesbezüglich ein größeres Potenzial ersichtlich wäre. Hierzu zählt auch die verbreitete Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die Ursachen für Misserfolge bei sich selber zu suchen.
- „Endsieg“ über den Gegner: Auch durch einzelne Erfolge wird das hochgradig effiziente Netz wirtschaftlicher, politischer und kultureller Eliten weder aufzulösen noch in seinen Zielsetzungen und der Effektivität seiner Methoden –also in seiner Macht — dauerhaft wesentlich zu schwächen sein. Da sich Struktur und geistige Verfassung der Menschheit erheblich ändern müssten, um weltweit agierende, strategisch vernetzte Funktionseliten unschädlich zu machen oder aufzulösen, wird man in den nächsten Jahrzehnten und möglicherweise Jahrhunderten davon ausgehen müssen, sich immer wieder machtvollen und gefährlichen Angriffen ausgesetzt zu sehen, deren Ziel stets die Vernichtung von Freiheit und individueller Selbstbestimmung ist, weil angestrebte Macht über Menschen keine Freiheit erträgt. Ein endgültiger Sieg über den Gegner wird daher nicht zu erringen sein: Es lassen sich zwar Schlachten gewinnen, nicht aber der Krieg.
Erwägenswerte Mittel
Ob die nachfolgend genannten Mittel tauglich sind, kann sich erst in ihrer Anwendung erweisen. Jedenfalls sind sie nicht offensichtlich untauglich und deswegen genauer zu erwägen.- Verfassungsklagen: Zwar ist vom Bundesverfassungsgericht aufgrund der Besetzung seiner Mitglieder durch Bundestag und Bundesrat — Art. 94 GG — keine politische Neutralität zu erwarten, da hier die Kontrollierten ihre Kontrolleure selber wählen. Und ebenso haben die deutschen Verfassungsrechtler — die demselben staatlich kontrollierten Bildungssystem entstammen wie die Richter — angesichts der massiven Grundrechtsverletzungen eklatant versagt. Dennoch steht eine endgültige Klärung des Sachverhalts noch aus, und zwar insbesondere der Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ vorliegt, welche — auch in diesem Fall selbstverständlich nur zeitweilig — die Einschränkung von Grundrechten rechtfertigen könnte. Eine Entscheidungsschlacht auf höchstrichterlicher Ebene in dieser Angelegenheit müsste schon deswegen geführt werden, da Art. 20.4 GG das Recht zum Widerstand nur für den Fall vorsieht, dass eine andere Abhilfe gegen den Versuch der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nicht möglich ist. Ein entsprechender Vorstoß bedarf, um größtmögliche Erfolgsaussichten und publizistische Wirksamkeit zu erlangen, einer entsprechend gut koordinierten und professionellen Vorbereitung und Durchführung.
- Klagen gegen einzelne Maßnahmen: Klagen gegen einzelne Bestandteile von Rechtsverordnungen könnten insbesondere dann Erfolg haben, falls sich die Wirkungslosigkeit der betreffenden Maßnahmen einerseits und deren unzumutbar schädigender Charakter für bestimmte Bevölkerungsgruppen andererseits plausibel machen lässt. Gegebenenfalls lassen sich diese Klagen je nach Zuständigkeit bis zu den obersten Bundesgerichtshöfen — Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht — tragen, wenngleich für deren Besetzung ebenfalls die Politik zuständig ist — vergleiche Art. 95.2 GG. Die Aufhebung einzelner Maßnahmen — insbesondere in Bezug auf das Versammlungs- und Veranstaltungsrecht — könnte den rechtlichen Spielraum der Opposition unter Umständen erheblich erweitern und wäre insofern von besonderem Interesse.
- Schadensersatzklagen: Dieses mächtige Instrument, welches § 56 des Infektionsschutzgesetzes zur Verfügung stellt, ist bisher noch gar nicht genügend bekannt und daher von den Betroffenen auch nicht umfassend genutzt worden. Die Schadensersatzsummen, die hier aufgrund des Verdienstausfalls von Selbständigen, Arbeitnehmern und Unternehmen zusammenkämen, würden bei ihrer gesetzlich garantierten Durchsetzung Dimensionen erreichen, die gesellschaftliche Umwälzungen und eine politische Struktur- oder sogar Staatskrise zur Folge haben könnten. Hier würden die Kosten des sogenannten Infektionsschutzes mitsamt ihrer volkswirtschaftlichen Konsequenzen deutlich und könnten dessen wirklichem oder vermeintlichem Nutzen gegenübergestellt werden, was bei nicht wenigen Menschen zu einer Infragestellung ihrer Prioritätssetzung und damit zu einer Änderung ihrer Grundüberzeugungen führen könnte. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der von Dr. Reiner Fuellmich vorgestellte Ansatz einer Produkthaftungsklage gegen die Initiatoren des PCR-Tests — Drosten, Wieler & Co — von besonderem Interesse, insbesondere weil die Aktion mit großem strategischem und handwerklichem Können geplant ist (1).
- Information und Aufklärung bleiben trotz der Resistenz und Urteilsunfähigkeit des größten Teils der Bevölkerung von zentraler Wichtigkeit, da Menschen ihre Situationsbeurteilung zumeist weniger aus unmittelbarer Beobachtung, sondern aufgrund ihnen vermittelter Informationen gewinnen. Aus ihrer Situationseinschätzung folgt dann, welche praktischen Maßnahmen sie zur Bewältigung der jeweiligen Situation für geeignet oder erforderlich halten. Und auch die Einschätzung der Effektivität von Maßnahmen beruht hauptsächlich auf Informationen. Da es sich bei der gegenwärtigen Auseinandersetzung vor allem um einen Informationskrieg handelt, entscheidet die Effizienz des jeweiligen Informationssystems — also die Darstellung und Verbreitung von Informationen — ganz wesentlich über Erfolg oder Misserfolg.
- Emotionale Beeinflussung: Die gegnerische Partei hat zur Durchsetzung ihrer Ziele ein beeindruckendes Emotionsmanagement inszeniert. Zwar sollte eine Bewegung, die sich als freiheitlich versteht, auf emotionale Manipulation verzichten; nichtsdestoweniger kommt es aber darauf an, auch — und gerade — das Gefühlsleben der Menschen zu erreichen. Dies ist durch eine rein rationale Argumentation nicht zu bewirken, sodass eine wichtige Aufgabenstellung darin besteht, rationale Inhalte in emotional berührenden Formen darzustellen.
- Mobilisierung von Interessengruppen: Viele gesellschaftliche Interessengruppen aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und so fort werden durch die verhängten Corona-Maßnahmen massiv geschädigt oder sogar ruiniert, zumeist ohne dass diesen Menschen das Ausmaß der Schädigung und deren Nutzlosigkeit hinreichend deutlich ist. Selbstverständlich überwiegt auch hier die Anzahl der Unbelehrbaren, die es als alternativlos ansehen, dem vermeintlichen Schutz von Gesundheit und Leben alle anderen Werte zu opfern. Die anderweitig überzeugbaren Menschen zu erreichen, stellt aber eine wichtige Aufgabe dar, um die gesellschaftliche Opposition auf ein möglichst breites und durchschlagskräftiges Fundament zu stellen.
- Entwurf von Zukunftsperspektiven: Eine über die Bewältigung der gegenwärtigen Situation hinausgehende Aufgabe besteht darin, sich klar darüber zu werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssten, um zukünftige Krisen gleichen oder noch schlimmeren Ausmaßes zu verhindern. Hierbei geht es nicht darum, weitreichende visionäre Zukunftsentwürfe zu ersinnen, die angesichts der bestehenden Machtstrukturen und insbesondere der Verfassung des größten Teils der Menschen in unserer Gesellschaft ohnehin nicht realisierbar wären. Gerade hier ist die Gefahr nutzloser Illusionen am größten — siehe oben. Aber Ansätze zu einer Neuorientierung von Kultur und Bildung müssten unbedingt umgehend unternommen werden, um die Entwicklungspotenziale von Menschen nicht weiterhin so weit verkümmern zu lassen, dass eine langfristige positive Entwicklung unserer Gesellschaft durch die gegenwärtige Krise nicht von vornherein verunmöglicht wird. Auf eine solche Ausrottung der Möglichkeiten zu individueller Selbstverwirklichung — und damit auf eine umfassende Kulturzerstörung — zielen die gegenwärtigen Maßnahmen nämlich ab.
Möglicherweise erreichbare Ziele
Realistisch sind solche Ziele, zu deren Erreichung die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Dazu könnten gehören:- Vergrößerung der Opposition: Größe — genauer: Extension — ist ein wichtiges Merkmal gesellschaftlicher Opposition. Hier liegen — trotz der aussichtslosen Borniertheit vieler Menschen — vermutlich noch erhebliche ungenützte Möglichkeiten der Umstimmung und Aktivierung von Menschen aus den unterschiedlichsten Interessengruppen unserer Gesellschaft.
- Erzeugung ambivalenter Einstellungen: Die Voraussetzung für das Erwägen alternativer Einstellungen ist der Zweifel an der Richtigkeit seiner gegenwärtigen Überzeugungen. Daraus ergibt sich die Frage: Wie lassen sich Menschen zu einer ambivalenten Einstellung gegenüber ihrer eigenen Einstellung bewegen, damit sie aus der erreichten Unsicherheit heraus in einen Prozess des selbständigen Nachdenkens hineinkommen? Dieser — gewissermaßen pädagogische — Ansatz will Menschen nicht von der Richtigkeit einer alternativen Ansicht überzeugen, sondern ihnen die Fragwürdigkeit ihrer eigenen Ansicht bewusst machen.
- Zurücknahme von Maßnahmen: Da die von der Politik verhängten Maßnahmen unsere Gesellschaft und deren zukünftige Entwicklungsperspektiven sehr weitgehend zerstören, bleibt es eine notwendige Zielsetzung, die Zurücknahme dieser Maßnahmen so weit wie möglich zu erreichen. Dass sich eine solche Zielsetzung nicht durch bloße Forderungen durchsetzen lässt, wurde oben bereits erörtert. Hier bedürfte es also eines anderen Konzepts.
- Die Nutzung rechtlicher Freiräume ist vermutlich noch nicht ausgeschöpft. Hier wäre ein entsprechendes Ausmaß an Kreativität gefragt, wie sich innerhalb der momentan rechtlich zugelassenen Spielräume noch wirkungsvoller agieren lässt, da verordnungswidrige oppositionelle Aktivitäten die Gefahr staatlicher Sanktionen, Verbote und Auflösungen mit sich bringen und insofern zu erheblichen Reibungsverlusten führen. Andersherum formuliert: Jede Konfrontation mit der Staatsgewalt sollte zuvor genau auf ihre Gefahren, Risiken und Nebenwirkungen sowie auf ihr Potenzial und ihren möglichen Wert hin untersucht werden.
- Entwicklung neuer Strukturen und Fähigkeiten: Der jetzigen Opposition fehlt es in ihrer Gesamtheit an einer wirkungsvollen und arbeitsfähigen Struktur. Stattdessen bildet sie — was zunächst auch kaum anders möglich ist — ein diffuses Durcheinander unterschiedlichster sinnvoller, sinnloser und auch kontraproduktiver Initiativen. Viele dieser Initiativen scheitern daran, dass sie die Fähigkeiten sowohl ihrer Initiatoren als auch der durch sie angesprochenen Menschen überfordern. Es kommt also nicht nur auf die Entwicklung einer effektiven Struktur der Oppositionsbewegung an; ebenso wird es erforderlich sein, intensiv an der Entwicklung derjenigen Fähigkeiten zu arbeiten, die erforderlich sind, um die ins Auge gefassten Aktivitäten erfolgreich durchführen zu können. Da etwas anderes als „Learning by Doing“ angesichts der Dringlichkeit des Handlungsbedarfes kaum möglich ist, muss diese Fähigkeitsbildung so bewusst und konzentriert wie möglich betrieben werden. Die entscheidende Voraussetzung hierfür ist die kontinuierliche Bereitschaft zu Selbstreflexion und Selbstkritik.
- Aufbau eines effektiven Informationssystems: Das Hauptkriterium des überwältigenden Erfolges der Corona-Politik ist die Perfektionierung eines weltweit funktionierenden Informationssystems. Wenn der gegenwärtige Krieg primär ein Informationskrieg ist, dann wird er auch auf dieser Ebene gewonnen und verloren. Neben guten Ansätzen vernachlässigen viele Initiativen diesen Aspekt mehr oder weniger ganz. Das dürfte keinesfalls so bleiben, wenn die Opposition eine Aussicht auf Erfolg anstrebt. Einer Vereinheitlichung der Oppositionsstruktur muss deswegen eine Vereinheitlichung der Informationsstruktur entsprechen.
- Konzertierte Aktionen: Der Begriff der konzertierten Aktion besagt, dass eine anspruchsvolle Zielsetzung nur zu erreichen ist, wenn die beteiligten Akteure — die sich durch höchst divergente Interessenlagen, Fähigkeiten, Potenziale und Aktivitäten voneinander unterscheiden — ihre unterschiedlichen Aktionen zu einem „Gesamtkonzert“ aufeinander abstimmen. Dazu ist sowohl ein Ablaufplan als auch ein zumindest ungefährer Zeitplan erforderlich: Der Ablaufplan beinhaltet, welche Aktionen in welcher Reihenfolge nacheinander, parallel oder überlappend jeweils mit welcher Intensität durchgeführt werden sollen, während der Zeitplan diese Dramaturgie — so weit wie möglich — in einen zeitlichen Rahmen bringt.
- Entwicklung neuer Kultur- und Bildungsformen: Die verhängten Maßnahmen zeigen, dass der Staat in der Lage ist, das kulturelle Leben und die Bildung von Menschen nach Belieben zu behindern und zu zerstören. Das liegt zwar auch, aber nicht nur an der Menschenfeindlichkeit unserer Politik und der verantwortlichen Politiker. Ebenso könnte es sein, dass die gegenwärtigen Kultur- und Bildungsstrukturen zu anfällig für externe Beeinflussung und Sabotage sind. Vor allem ist zu beachten, dass es das primär auf Folgsamkeit und Gehorsam gegründete staatliche Bildungssystem ist, welches den gegenwärtig überwiegenden Menschentypus — die autoritätshörige Systemmarionette — massenhaft produziert hat. Der Entwurf freier, von staatlichen Machtinteressen unabhängiger Bildungsmöglichkeiten zählt demzufolge zu den allerdringendsten Aufgaben, wenn das Recht jedes Menschen auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2.1 GG und das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entsprechend § 1, Buch 8 Sozialgesetzbuch (SGB) in unserer Gesellschaft eine Zukunft haben sollen.
Quellen und Anmerkungen: (1) Siehe corona-schadensersatzklage.de
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