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Januar 13, 2022

Rundfunkbeitrag – Zahlung stoppen?

Rundfunkbeitrag - Zahlung stoppen. "Keinen Cent mehr von uns für ein einseitiges ARD/ZDF" fordert die Aktion Leuchtturm ARD

Bundesverfassungsgericht: Sachsen-Anhalt "verletzt Rundfunkfreiheit"

Im Jahr 2021 verweigerte Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland seine Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. ARD, ZDF und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschied dazu am 20.07.2021:
"Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vom 10. bis 17. Juni 2020 (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt."
Allerdings entschied das BVG gleichzeitig, das zur Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Rundfunkbeitrag nur übergangsweise um 86 Cent ab August 2021 steigt.
"Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung der Beschwerdeführer durch den Rundfunkbeitrag."

Verfahren zur Beitragsfestsetzung

Der Bedarf für den Rundfunkbeitrag wird in einem dreistufige Verfahren festgesetzt:
  1. Die Rundfunkanstalten melden auf der Grundlage ihrer Programmentscheidungen ihren Finanzbedarf an (Bedarfsanmeldung, § 1 RFinStV)
  2. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags halten und ob der daraus abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. (Überprüfung der Bedarfsanmeldung, §§ 3, 5 RFinStV)
  3. Die Länder setzen den Beitrag fest (Beitragsfestsetzung, § 7 RFinStV)

Allgemeine Grundsätze laut Medienstaatsvertrag

Gemäß § 3 Medienstaatsvertrag gelten für die öffentlich-rechtliche Sender Allgemeine Grundsätze zur Programmgestaltung:

"Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken."

Und in § 26 heißt es:
"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen
umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen."

Vertrauen in Funk und Fernsehen auf Tiefstand

Offensichtlich werden die Sender diesem Auftrag immer weniger gerecht. Wie Gabor Steingart im Morning Briefing vom 13.01.2022 berichtet sank gemäß einer Forsa-Studie gegenüber dem Vorjahr 2021/22 das Vertrauen der Bürger
  • zum Rundfunk um 3 % auf nur 55 %,
  • zum Fernsehen um 5 % auf gar nur 32 %.
Zu diesem Vertrauensverlust tragen unter anderem neben der gefühlten einseitigen und undifferenzierten Berichterstattung über die "Corona-Maßnahmen" und die internationale Politik auch die "Offenbarungen" und Kritiken von Journalisten bei.
  • So stutzte Ringier-CEO Marc Walder seine Mitarbeiter zurecht, dass sie "die Regierung unterstützen durch unsere mediale Berichterstattung, dass wir alle gut durch die Krise kommen."

Bürger wehren sich gegen Rundfunkbeitrag

Nunmehr hat sich mit Jimmy C. Gerum, Filmproduzent aus Bayern (u.a. "So weit die Füße tragen") vorgewagt, um den den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu veranlassen, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Er verlangt, dass ARD und ZDF ihrer Pflicht zu einer ausgewogenen Berichterstattung nachkommen. Im Interview mit Albrecht Müller am 12.01.2022 auf den NachDenkSeiten erklärt er:
"Ich habe eine Website gegründet, die die wesentlichen Verfehlungen des öffentlichen Rundfunks dokumentiert, vor allem die drei gesetzlich verankerten Säulen Pluralismus, Ausgewogenheit und Staatsferne werden kontinuierlich schwer verletzt. Daher gründete ich das Aktionsbündnis Leuchtturm ARD, das die Bürger darüber aufklärt, dass wir unsere Rundfunkgebühren so lange zurückhalten dürfen, bis der öffentliche Rundfunk einlenkt und seinem gesetzlichen Auftrag endlich Folge leistet. Unsere Welt funktioniert leider vielfach über Geld. Und dieses Geld entziehen wir dem ÖRR in unserem Protestjahr 2022. Damit wollen wir die Verantwortlichen für diese untragbaren Zustände unter Druck setzen."
Auf der Webseite der Aktion Leuchtturm ARD beschreibt er die Möglichkeiten der Bürger, um dieses Ziel zu erreichen.

* * *

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16 u.a. - Leitsätze

"3. Die Landesgesetzgeber durften die Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen in der Annahme anknüpfen, das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde typischerweise in der Wohnung in Anspruch genommen. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen
kommt es nicht an. Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme von Inhabern von Betriebsstätten und von nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Kraftfahrzeugen zusätzlich zur Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich. 4. Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.

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Ihr Thomas Schulze