Offener Brief der Anwälte für Aufklärung an Leopoldina
"Eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe der Leopoldina – die Nationale Akademie der Wissenschaften – hatte in ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zur Corona-Virus Pandemie erklärt: '
.' Ein wissenschaftlicher Nachweis war dieser Stellungnahme allerdings leider nicht beigefügt.
Da sich die Gerichte – etwa bei der Überprüfung von Quarantäne-Maßnahmen nach positivem PCR-Test - inzwischen auch auf diese Aussage berufen, bitten die Anwälte für Aufklärung diese Professorinnen und Professoren der Leopoldina um eidesstattliche Versicherung der folgenden Aussage: '
.'
Diese Erklärung ist deshalb notwendig, weil es eine Vielzahl anderer Stimmen gibt, die genau das Gegenteil behaupten, dass nämlich der PCR-Test keine Infektionen nachweisen kann. Einige dieser Zitate können Sie im beigefügten 4. Offenen Brief der Anwälte für Aufklärung nachlesen. Wir Anwälte sind nun verunsichert, wie wir unsere Mandanten beraten sollen. Wir halten es daher für zielführend und sinnvoll, die mitwirkenden Mitglieder der Leopoldina um Unterstützung und schriftliche Bestätigung ihrer Aussage zu bitten."