• Home
  • |
  • Blog
  • |
  • Lohnsteuer – Fünf Tipps zum Steuern sparen

Januar 14, 2025

Lohnsteuer – Fünf Tipps zum Steuern sparen

Lohnsteuer ganz einfach erklärt: So nutzen Sie Ihr Wissen, um Steuern zu sparen und finanzielle Vorteile zu sichern.

Was ist Lohnsteuer und wie lassen sich die Abzüge senken?

Die Lohnsteuer (LSt) ist eine Form der Einkommensteuer (ESt), die direkt bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einbehalten wird. Sie ist also keine besondere Steuer. Denn der Begriff beschreibt nur das Verfahren, dass die Lohnsteuer gleich von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG (Lohn, Gehalt …) abgezogen wird. Die Lohnsteuer gehört zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Quelle: https://de.serlo.org/wirtschaft/184763/steuern Lohnsteuer wird von "Arbeitgebern" an das Finanzamt abgeführt. "Arbeitnehmer" zahlen ihre Steuer somit automatisch mit jeder Gehaltsabrechnung.

Wie steht das genau im Gesetz?

Die rechtlichen Grundlagen zur Lohnsteuer und zum Lohnsteuerabzug sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, vor allem in den § 38 bis § 42f EStG.
§ 38 Erhebung der Lohnsteuer (1) Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird" ... (2) Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.
(3) Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten."

Welche Vorteile können Sie aus Ihrem Lohnsteuer-Wissen ziehen?

Mit dem sofortigen Abzug der Lohnsteuer will der Staat nicht nur sicherstellen, dass möglichst zeitnah und genau die Steuern einbehalten werden. Dazu dient der Steuerabzug bei jeder Lohnzahlung. Damit die Lohnsteuer auch möglichst in der richtigen Höhe einbehalten wird, sind den Steuerpflichtigen Lohnsteuerklassen zugeordnet. Darüber hinaus müssen die "Arbeitgeber" vor dem Lohnsteuerabzug elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gem. § 39 EStG von der Finanzverwaltung abrufen, wodurch weitere persönliche Faktoren berücksichtigt werden. Diese Merkmale ersetzen die Angaben auf der früheren Lohnsteuerkarte. Sie können von den Steuerpflichtigen bei ihrem Wohnsitzfinanzamt gemäß § 39a EStG beantragt und geändert werden. Das Verständnis der Lohnsteuerabzugsmerkmale bietet viele Vorteile:
  • Steuerklassen optimieren: Mit der Wahl der richtigen Steuerklasse können Ehepartner und Alleinerziehende Ihre monatlichen Abzüge erheblich senken.
  • Freibeträge beantragen: Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen "Arbeitgeber" dann schon bei jeder Lohnzahlung berücksichtigen.
  • Steuererklärung gewinnbringend nutzen: Steuerklassen und elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sollen eine möglichst genaue Steuerberechnung begünstigen. Doch prüfen Sie, auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, ob Sie damit vielleicht weitere Rückerstattungen erzielen.
  • Lohnsteuerrechner verwenden: Mit einem Lohnsteuerrechner können Sie die jeweiligen Abzüge und Vorteile im Voraus kalkulieren und entscheiden, wie Sie die größtmöglichen Vorteile erzielen.
  • Steuerfreie Sachleistungen nutzen: Nutzen Sie auch die Möglichkeiten, mit Ihrem "Arbeitgeber" steuerfreie Sachleistungen zu vereinbaren. Damit erreichen Sie in der Regel größere Vorteile als mit einer Erhöhung des Bruttolohns oder -gehalts.

Was sollten Sie beachten, um keinen Schaden zu erleiden?

Die meisten Steuerpflichtigen warten immer erst bis zur Steuererklärung, ob sie noch Steuern nachzahlen müssen oder Rückerstattungen bekommen. Dabei werden oft Steuern verschenkt, weil im Nachhinein kaum noch Korrekturen zulässig sind. Deshalb, vermeiden Sie die häufigsten Fehler:
  • Fehler bei Freibeträgen vermeiden: Beantragte Freibeträge müssen gerechtfertigt sein, sonst drohen Nachzahlungen.
  • Sonderzahlungen im Blick haben: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können in höhere Steuerabzüge münden, da sie den Steuersatz kurzfristig erhöhen.
  • Lohnersatzleistungen berücksichtigen: Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und andere sind zwar häufig steuerfrei, aber erhöhen aufgrund des Progressionsvorbehalts die Steuerlast. Kalkulieren Sie das rechtzeitig ein.
  • Steuerklassenwechsel prüfen: Ein Wechsel der Steuerklasse kann in bestimmten Lebenssituationen, wie Heirat, Trennung, Arbeitslosigkeit, sinnvoll sein – sollte aber gut durchdacht werden.
  • Beratung suchen und nutzen: Komplexe Sachverhalte und ständige Steueränderungen sind für den Einzelnen oft kaum hinreichend überschaubar. Scheuen Sie sich nicht, Experten zu konsultieren. Wie heißt ein oft gebrauchter Rat von Anwälten: Guter Rat ist teuer, kein Rat oft teurer.

Wie denken andere über „Lohnsteuer“?

Die Meinungen zu Steuern, also auch Lohnsteuer sind vielfältig. Während viele die automatische Abführung schätzen, empfinden andere die Abzüge als intransparent oder zu hoch. Foren wie gutefrage.net oder Diskussionsplattformen wie Reddit bieten spannende Einblicke in die Erfahrungen und Meinungen anderer Arbeitnehmer. Aus den USA: "Für alles gibt es eine Arznei, außer gegen Tod und Steuern." Deutsches Sprichwort: "Bete und arbeite, sei nicht faul, zahl fleißig deine Steuern und halte das Maul." Das Gehaltsaxiom: "Die Gehaltsaufbesserung ist gerade so hoch, dass man mehr Steuern bezahlen muss, aber zu niedrig, als dass man netto mehr ausgezahlt bekäme." Leo Trotzki (1879 – 1940): "Steuern, Löhne, Preise und Kredit sind die Hauptmittel der Verteilung des nationalen Einkommens, für die Stärkung bestimmter Klassen und die Schwächung anderer."

Weiterführende Links zu Lohnsteuerklassen nach § 38b EStG

Lohnsteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen BMF-Schreiben vom 13. 12. 2024 - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Ähnliche Beiträge

Thomas Schulze


Mit den Beiträgen will ich helfen, anhand ausgewählter Beiträge besser zu verstehen, "was die Welt im Innersten zusammenhält"

Ihr Thomas Schulze