Innere Führung der Bundeswehr – für Verteidigung oder Kriegstreiberei
Wirbt die Bundeswehr mit Steuergeld für Kriegstreiberei? Wie ist dies mit dem Grundgesetz vereinbar? Bundeswehr und NATO-Konfrontationskurs Grundgesetz Art 26 (1) „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Wie ist … Innere Führung der Bundeswehr – für Verteidigung oder Kriegstreiberei weiterlesen
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