Oktober 28, 2020
Infektionsschutzgesetz- Ausgleich für Betroffene
Infektionsschutzgesetz nutzen
[aartikel]B086WM9X8Y:left[/aartikel]BRANDAKTUELL hat Wolfgang Rademacher einen neuen Ratgeber herausgebracht: "Vollkasko für Bundesbürger". Darin gibt er zahlreiche Hinweise, wie Bürger das Infektionsschutzgesetz nutzen können, um den Staat zur Kasse zu bitten. Denn auf uns prasseln fast schon im Sekundentakt alarmierende Meldungen über "Infektionen", "Fallzahlen", "Inzidenzwerte" ... ein. Doch über unserer Rechte erhalten Sie nur an wenigen Stellen informationen - schon gar nicht über die öffentlich rechtlichen Medien. Deshalb seine Empfehlung: "Lassen Sie sich nicht mit weniger Geld abspeisen, als Ihnen zusteht: So holen Sie sich jetzt ALLES zurück!" Worum geht es?- um die gesetzlich verankerte komplette Erstattung der Verdienstausfälle und Aufwendungen gemäß Infektionsschutzgesetz bei staatlichen Maßnahmen im Katastrophenfall! Geld vom Staat – in VOLLER Höhe Ihrer Verluste!
- Für Unternehmer, Arbeitnehmer, Selbstständige enthalten: Adressliste mit kompetenten Ansprechpartnern!
Ein Anruf wurde zum Auslöser für den Ratgeber
Als Auslöser für seinen Ratgeber verweist er auf "ein Telefongespräch mit einem der besten, dynamischsten und wendigsten Strafverteidiger in Deutschland". Es habe ihm die Augen geöffnet. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich holen, was ihr oder ihm zusteht – und zwar dank der offiziell verkündeten staatlichen Verordnungen. Was war passiert?"Wutschnaubend kam er irgendwann in dieser Woche morgens um halb zehn zurück in seine Kanzlei. Zuvor war er wegen einer Strafsache bei seinem Prozesstermins am Amtsgericht gewesen – und war dort abgeblitzt. Diese Terminabsage war mit erheblichen finanziellen Einbußen für den Anwalt verbunden. Kein Wunder, dass er bei seiner Rückkehr wie der Teufel über die aus seiner Sicht 'übertriebenen Maßnahmen des Staates' bei Gericht schimpfte. Welches verdienstschädigende Theater doch um das Coronavirus gemacht würde! Was war geschehen? Er hatte mit seinem Mandanten einen amtsgerichtlichen Termin, der um 9 Uhr stattfinden sollte. Vor dem Gerichtssaal stand die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle und kennzeichnete alle Termine, die nach Ansicht des Gerichtes 'im Moment nicht so wichtig' seien. Erstaunt fragte der Jurist die Sachbearbeiterin, warum der Termin aufgehoben werde. Ob sie eventuell schwanger sei? Lachend antwortete die Dame: 'Nee, das ist wegen des Coronavirus, und es wird hier bei Gericht noch eine ganze Ecke anderer Termine aufgehoben.'"Doch dann fand er die Lösung: Denn gemäß des gültigen bundesdeutschen Infektionsschutzgesetzes § 56 habe jeder deutsche Bürger das Recht, sich sämtliche finanziellen Ausfälle vom deutschen Staat entschädigen zu lassen. Voraussetzung: diese Einbußen beruhen auf staatlich angeordneten Einschränkungs-Maßnahmen - sie seien also das Resultat offizieller Anordnungen. Dieses Ereignis war für Wolfgang Rademacher die Initialzündung. Wenn Sie durch die Corona-Maßnahmen in wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, dann finden Sie Hilfe in seinem Ratgeber!
Nutzen Sie Ihre Rechte gemäß Infektionsschutzgesetz
Nutzen Sie einfach diese bewusst kaum bekannt gemachten gesetzlichen Möglichkeiten, um den Staat für Ihre Verluste aufkommen zu lassen."Seit dem Jahr 2001 bietet Deutschland Ihnen nämlich für solche Katastrophenfälle einen finanziellen Vollkaskoschutz an. Was allerdings nur die Allerwenigsten wissen."Das Wichtigste: Es spielt keine Rolle, ob Sie Arbeiter sind, Angestellter oder Unternehmer … Sie haben einen staatlichen Anspruch auf 100-%-Erstattung der Einnahmeverluste, sofern diese unmittelbar durch staatliche Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz entstanden sind. Diese Ansprüche sind unabhängig von den Hilfs-Maßnahmen, die aktuell zusätzlich beschlossen werden. Das heißt klipp und klar:
- Als Unternehmer erhalten Sie Ihren entgangenen Gewinn, und Ihre laufenden Kosten werden erstattet!
- Als Arbeitnehmer müssen bekommen Sie den ganzen Lohn zu 100 % erstattet.
- Und als Arbeitgeber müssen Ihre Arbeitnehmer nicht im Stich lassen. Sie können vielmehr Kurzarbeitergeld anmelden.
Auch dass noch: Adressliste
Und als Bonus erhalten Sie zusätzlich noch eine Adressliste mit richtigen und seriösen Ansprechpartnern, die mit der Bundesbehörde bereits intensive Gespräche bezüglich der Inanspruchnahme geführt haben. Auf diese Menschen können Sie zugehen, wenn Sie in dieser existenziellen Frage auf unerwartete Hindernisse stoßen sollten. [thrive_text_block color="note" headline="Empfehlung"][aartikel]B086WM9X8Y:right[/aartikel]Lesen Sie dieses Buch und vieles werden Sie danach klarer sehen. Der Autor hat Informationen zusammengetragen und "mundgerecht" aufbereitet. Damit können Sie schneller und leichter Ihre Rechte nutzen. Denn es geht um Ihr Geld, Ihr Vermögen, für viele sogar um ihre wirtschaftliche Existenz! Das Problem kennt Wolfang Rademacher aus eigener bitterer Erfahrung. Denn vor Jahre geriet er selbst in die Bredouille. Nur durch cleveres Ausnutzen völlig legaler juristischer Gegenmaßnahmen kam er wieder heraus. Seitdem schreibt er fundierte Ratgeber zur alternativen Entschuldung. Weitere Themen sind die Abwehr von Zwangsvollstreckungen, Finanzierungen ohne Bank, Akquise im Internet u. v. a. m. [/thrive_text_block] Siehe auch: VGSD-Telefonkonferenz, 13.11.2020Ähnliche Beiträge