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September 4, 2016

Frist – Fristberechnung nach BGB § 187ff

Frist - jeder von uns ist täglich mit Fristen beschäftigt. Spätestens wenn Geld oder Rechte auf dem Spiel stehen, wollen wir genau wissen: Wann beginnt eine Frist? Wie lange dauert sie? Wann endet sie?

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Frist und Fristberechnung?

Gleich ob es um
  • Fristen zur Erledigung von Aufträgen oder Projekten;
  • Kündigungsfristen (für ein Arbeitsverhältnis, einen Mietvertrag, einer Mitgliedschaft im Fitnessclub...);
  • eine Widerspruchsfrist, Einspruchsfrist oder Klagefrist;
  • Zahlungsfristen (für Miete, Beiträge, Gebühren, Raten...);
  • Verjährungsfristen
oder andere Fristen geht - Fristen schaffen Planungssicherheit und eine Fristversäumnis führt oft zu erheblichen Nachteilen oder Kosten. Deshalb sollte jeder die gesetzliche Grundlage für Frist und Fristberechnung kennen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ereignisfrist und Beginnfrist. Ereignisfristen sind beispielsweise Kündigungsfristen oder Einspruchsfristen. Sie beginnen nach dem Eintritt oder der Bekanntgabe eines Ereignisses (des Tages), zum Beispiel um null Uhr des Tages nach der Bekanntgabe einer Kündigung. Eine Beginnfrist läuft ab einem festen Zeitpunkt. Sie beginnt um null Uhr des Tages, beispielsweise des Geburtstages. Ein Fristende fällt immer auf den Ablauf des letzten Tages der Frist (der Woche, des Monats, des Quartals, des Halbjahres oder Jahres).  

Wie steht das genau im Gesetz?

 
§ 187 Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters. BGB § 187
§ 188 Fristende (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. (3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. BGB § 188
 

Welche Vorteile können Sie aus Ihrem Wissen über Frist und Fristberechnung ziehen?

Wer Fristen und die Fristberechnung genau kennt, kann zunächst schon einmal unnötigen Stress vermeiden und lässt sich nicht unnötig unter Druck setzen. Denn wer dagegen unsicher ist, hat schneller Angst, etwas Wichtiges zu verpassen oder verfällt gar in Panik. Doch Ruhe und Gelassenheit sind oft gerade bei der Einhaltung von Fristen ratsam, um Fehler zu vermeiden. Wer Fristen und die Fristberechnung genau kennt, kann planmäßiger handeln und effizienter seine Ziele erreichen. Beispielsweise lassen sich unter Berücksichtigung der Fristen umfangreiche Arbeiten in Teilschritte (Meilensteine) gliedern. Das erlaubt uns viel genauer zu kontrollieren, wie weit wir einem Ziel näher gekommen sind. Wir lassen uns von solchen Zielverfolgungskurven stark motivieren und erkennen frühzeitig Abweichungen und Zeitpuffer.  

Was sollten Sie bei Fristen und Fristberechnung beachten, um keinen Schaden zu erleiden?

Mit dem Ablauf einer Frist gehen oft unwiederbringlich Chancen verloren oder treten Schäden ein. Wer beispielsweise eine Kündigungsfrist verpasst, kann erst zum Ablauf der nächsten Frist kündigen und verliert dadurch vielleicht einen lukrativeren Arbeitsplatz. Wer dagegen die Klagefrist gegen eine Kündigung verpasst, verspielt möglicherweise die Chance auf Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine Entschädigung (Abfindung). Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie zum Fristende beachten: Eine Frist kann gemäß BGB zwar an jedem beliebigen Tag beginnen, jedoch nicht an einem Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag enden. Wenn der letzte Tag einer Frist auf einen der genannten Tage fällt, verlängert sie sich nach § 193 BGB automatisch auf den nächsten Werktag. Ein Fristende kann deshalb auch in den Bundesländern auf verschiedene Tage fallen, weil nicht alle Feiertage bundeseinheitlich sind.  

Wie denken andere über Fristen und Fristende?

Paul von Heyse (1830 - 1914): "Nur eins beglückt zu jeder Frist: Schaffen, wofür man geschaffen ist." Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832):

"Zwischen heut' und morgen Liegt eine lange Frist; Lerne schnell besorgen, Da du noch munter bist."

Epiktet (um 50 n. Chr. - 138): "Hast du zur Besinnung Frist gewonnen, so wirst du leicht dein Meister sein."

Michail Gorbatschow: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."  

Weiterführende Links zu Betriebsübergang

Fristenrechner KKH-Entgeltfortzahlungsrechner KKH- Mutterschutzrechner

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