Mai 18, 2015
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – § 19 EStG
Was sind "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"?
Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz § 19
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Geldzahlungen wie Lohn, Gehalt und andere, die bei einem Arbeitsverhältnis ("nichtselbständige Arbeit") typischerweise gezahlt werden. Im Einkommensteuergetz ist festgelegt, wie diese und andere Einkünfte von "natürlichen Personen" steuerlich zu behandeln sind. Es gibt für alle Einkünfte bestimmte gleiche steuerliche Behandlungen - jedoch auch unterschiedliche. Gerade aus den Unterschieden ergeben sich legale Möglichkeiten, Steuern zu optimieren, für den Steuerpflichtigen besonders günstig zu gestalten. Im Einkommensteuergesetz (EStG) § 19 werden die "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", also die typischen sogenannten "Arbeitnehmereinkünfte" näher beschrieben.Wie steht das genau im Gesetz?
"Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehörenEinkommensteuergesetz (EStG) § 19 Abs. 1
- Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;
- Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen;
- laufende Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung."
Welche Vorteile können Sie aus Ihrem Wissen über "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" ziehen?
Oft werden in Arbeitsverträgen nur Bruttoeinkünfte vereinbart. Dafür werden in der Regel Tarife oder Ortsüblichkeit zugrunde gelegt.Was sollten Sie bei "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" beachten, um keinen Schaden zu erleiden?
Beachten Sie: Es gibt- rechtliche
- sozialversicherungsrechtliche
- steuerrechtliche und
- tarifrechtliche
Wie denken andere über "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"?
Bibel, Lukas 10.7: "... denn ein Arbeiter ist seines Lohnes wert." Deutsches Sprichwort: "Guter Lohn macht hurtige Hände." Friedrich Engels: "Die Löhne werden in jedem Fall durch Feilschen festgesetzt, und beim Feilschen hat der, welcher am längsten und wirksamsten Widerstand leistet, die größte Aussicht, mehr zu erhalten, als ihm zusteht." (Friedrich Engels, Das Lohnsystem; in: MEW, Bd. 19, S. 252) Quelle unbekannt: Was ist ein Katzenmensch? - Er schleicht zur Arbeit, legt die Pfoten auf den Tisch und wartet auf die Mäuse.Weiterführende Links zu "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"
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