Februar 10, 2022
Ehevertrag kann Scheidung erleichtern
Ehevertrag kein Misstrauensbeleg
(djd). Für Heiratswillige ist 2022 reich an Schnapszahltagen, an denen sich der Bund fürs Leben unvergesslich besiegeln lässt. Den Zauber, der diesem Anfang innewohnt, wollen sich viele dabei nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag trüben lassen. Er gilt als unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis. Doch das Gegenteil ist richtig. Das Paar verspricht sich mit einem Ehevertrag gem. BGB § 1408, im Guten auseinanderzugehen, falls es wider Erwarten mit der Ehe nicht klappen sollte. Die Eheleute haben dadurch Klarheit und Planungssicherheit. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Ehe nicht hält, ist groß – 2020 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei 38,5 Prozent. „Besser also in guten Tagen für schlechte vorsorgen“, rät Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (www.notar.de). In einem Beratungsgespräch mit einer Notarin oder einem Notar wird zunächst die Ausgangslage geklärt. „Wir stellen Fragen, an die die Eheleute häufig gar nicht gedacht hätten“, erläutert Thelen. „Die Erforschung des Willens beider Seiten in Bezug auf mögliche Ereignisse in der Zukunft ist essenziell“, so Thelen weiter. [aartikel]386851287X:left[/aartikel]Natürlich kommt es vor, dass die Partner unterschiedliche Vorstellungen von einzelnen Punkten haben. Die Notarin oder der Notar steht beiden Parteien beratend und neutral zur Seite. Zu echtem Streit kommt es aber selten, denn die Eheleute befassen sich mit diesen empfindlichen Themen zu einem Zeitpunkt, an dem sie eine gemeinsame Zukunft planen. „Werden die Themen hingegen erst besprochen, wenn die Ehe bereits in einer Krise ist, stehen häufig verletzte Gefühle im Weg und die Kompromissbereitschaft sinkt gegen Null“, so Thelen. Übrigens sind diese Beratungstermine alle in der vom Gesetzgeber für den Ehevertrag vorgesehenen Notargebühr enthalten. Die gesetzliche Höhe der Gebühr orientiert sich am Vermögen der Eheleute und ist daher sozialverträglich gestaltet. Ist der gemeinsame Wille des Paares erforscht, prüft die Notarin oder der Notar, ob die gesetzlichen Regelungen bereits die Vorstellungen der Parteien abbilden. Manchmal kommen die Beteiligten zu dem Ergebnis, dass ein Ehevertrag nicht erforderlich ist. In vielen Fällen aber entsprechen die im Gesetz normierten Folgen einer Scheidung nicht den Vorstellungen der Ehepartner. Wer etwa während der Ehe ein Unternehmen aufbaut, kann im Scheidungsfall hart von dem Zugewinnausgleich betroffen sein. Auch kann es sinnvoll sein, den Wertzuwachs von geerbtem Vermögen vom Zugewinnausgleich auszunehmen oder einen individuellen Unterhaltsanspruch für den kinderbetreuenden Ehegatten zu vereinbaren. Kreativität und Individualität sind hierbei kaum Grenzen gesetzt.Ähnliche Beiträge