Oktober 13, 2021
„2G“ oder „3G“ rechtlich zulässig und medizinisch begründet?
Rechtsgutachten: "2G" und "3G" verstoßen gegen Grundrechte
Der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek begründet in einem 111-seitigen Rechtsgutachten, warum er die "2G"- und "3G"-Regel für verfassungswidrig hält. Das Gutachten fertigte Prof. Murswiek im Auftrag der Initiative freie Impfentscheidung e.V. an.Zum Sachverhalt heißt es in dem Gutachten:
"Die Bundesregierung hat sich zwar darauf festgelegt, dass es in der COVID-19-Pandemie in Deutschland keine Impfpflicht geben solle. Seit einiger Zeit wird in den Medien und seitens der Politik aber immer wieder die Forderung erhoben, man müsse den „Druck auf die Ungeimpften erhöhen“, damit diese dazu gebracht werden, sich impfen zu lassen. Das Mittel der Wahl hierfür soll es sein, die Ungeimpften weitgehend vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben auszuschließen oder ihnen jedenfalls den Zugang zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben wesentlich zu erschweren. Die Ungeimpften, so heißt es seitens der Politik immer wieder, müssten die Konsequenzen ihres Verhaltens tragen. Während die Geimpften und die Genesenen „ihre Freiheiten zurückbekämen“, könne dies für die Ungeimpften nicht gelten."Zwar gäbe es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen, doch sie seien alle auf einen Bund-Länder-Beschluss (abgerufen am 13.10.2021, 18:02 Uhr) der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundskanzlerin vom 10.08.2021 und die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zurückzuführen. Danach sollen Ungeimpfte im Unterschied zu COVID-19-Geimpften und -Genesenen Zugang zu bestimmten Einrichtungen, zu Veranstaltungen in Innenräumen, zu Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen sowie zu Großveranstaltungen (auch in freier Luft) nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests erhalten sollen. Die Kosten für die Tests sollen (ab 11.10.2021) die Ungeimpften selbst tragen.
Zur Fragestellung des Gutachtens
Der Gutachter konzentriert sich in seiner Untersuchung auf die staatlichen Regelungen."Das Gutachten untersucht, ob die besonderen Beschränkungen der Freiheit Ungeimpfter, die oben beschrieben wurden, mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder die Grundrechte der Betroffenen verletzen. Das Gutachten konzentriert sich auf den grundsätzlichen Regelungsansatz, wie er im Bund-Länder-Beschluss vom 10. August 2021 zum Ausdruck kommt und geht nicht auf Einzelheiten der Regelungen in den Rechtsverordnungen der Länder ein, die teilweise sehr unterschiedlich sind. Besondere Regelungen der Länder – insbesondere hinsichtlich der Kriterien für den Ausschluss Ungeimpfter – bedürfen einer besonderen Untersuchung. Da in der politischen Diskussion zunehmend die Forderung erhoben wird, die 3G-Regel durch die 2G-Regel zu ersetzen, geht das Gutachten auch auf 2G als Zugangsvoraussetzung ein."Die von Privatunternehmen, privaten Arbeitgebern oder privaten Auftraggebern ausgeübte Einwirkung auf Ungeimpfte (wie beispielsweise bei Sportveranstaltungen und Künstlerauftritten) sei nicht Gegenstand des Gutachtens. Zusammenfassend heißt es im Gutachten:
"Fazit: Alle Benachteiligungen der Ungeimpften durch die 2G- und 3G-Regeln sowie durch die Vorenthaltung einer Quarantäneentschädigung lassen sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen und müssen sofort aufgehoben werden."
Für individuelle Impfentscheidung
Wogegen Dietrich Murswiek seinen staatsrechtlichen Standpunkt geltend macht, ist auch für die "Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung" (ÄFI) dringend veränderungsbedürftig. Dr. med. Steffan Rabe begründet als Sprecher des Vereinsvorstands:- "2G" ist eine Impfpflicht,
- "2G" ist eine Erpressung,
- "2G" ist eine Diskriminierung,
- "2G" ist die systematische Spaltung unserer Gesellschaft, daher
- "#2Ggehtgarnicht"
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