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Januar 16, 2025

13 Steueränderungen und was haben Sie davon?

Steueränderungen werden uns jedes Jahr offiziell als großzügige Entlastung verkauft. Fragen Sie sich auch jedes Mal: Was hab ich davon?

Steueränderungen 2025: Was Arbeitnehmer und Rentner wissen sollten

Steueränderungen im Überblick

Mit dem Jahressteuergesetz sollen ab dem 01. Januar 2025 in Deutschland erneut die Einkommen entlastet werden. Jedes Jahr hoffen Steuerpflichtige, dass das Versprechen wahr wird. Welche Steueränderungen betreffen uns 2025 und was haben wir davon? Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
  1. Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro. Folglich bleiben Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei. Dies entlastet insbesondere Steuerpflichtige mit geringerem Einkommen.
  2. Anpassung des Einkommensteuertarifs: Um die sogenannte "kalte Progression" zu mildern, werden die Tarifeckwerte um 2,6 % "nach rechts verschoben". Dadurch sollen Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerlast führen.
  3. Unterstützung von Familien: Der Kinderfreibetrag steigt um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil (insgesamt 6.672 Euro pro Kind). Gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld nur um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat.
  4. Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze steigt von 36.260 Euro auf 39.900 Euro. Deshalb müssen weniger Steuerpflichtige Solidaritätszuschlag zahlen.
  5. Neue Regeln bei Abfindungen: Die Fünftelregelung muss aktiv in der Steuererklärung beantragt werden, und Abfindungen werden im Auszahlungsmonat wie Arbeitslohn voll versteuert. Die Steuerermäßigung aufgrund der Fünftelregelung wird erst im Folgejahr wirksam.
  6. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen: In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze auf 5.512,50 Euro pro Monat, in der Rentenversicherung auf 8.050 Euro pro Monat (alte Bundesländer).
  7. Anhebung der Versicherungspflichtgrenze: Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt, und zwar auf 6.150 Euro pro Monat.
  8. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen: Anlagen bis 30 Kilowatt (peak) sind unabhängig von der Gebäudeart steuerfrei. Das kann für die Eigentümer vorteilhaft sein, muss aber nicht.
  9. Erhöhung des Mindestlohns: Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Demzufolge steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat.
  10. Erhöhung der Pauschale für Erbfallkosten: Die Pauschale für abzugsfähige Erbfallkosten beträgt 2025 statt 10.300 Euro nunmehr 15.000 Euro.
  11. Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen: Ab 2025 können Unterhaltszahlungen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie per Überweisung erfolgen. Ihre Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt.
  12. Anpassungen bei der Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung werden angehoben. Der Umsatz im Vorjahr darf nun bis zu 25.000 Euro betragen, und im laufenden Jahr bis zu 100.000 Euro, ohne dass Umsatzsteuer erhoben wird.
  13. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von zehn auf acht Jahre verkürzt, um den Aufwand in der Buchhaltung zu reduzieren. Doch Vorsicht: Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung bleibt bei 10 Jahren. Wie wollen Sie sich wehren, wenn Sie keine Belege mehr haben?

Offizielle Begründung der Bundesregierung

Die Bundesregierung führt mehrere Gründe für die Steueränderungen an:

Entlastung der Bürger

Die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Anpassung des Einkommensteuertarifs sollen die Auswirkungen der Inflation abmildern und sicherstellen, dass das steuerfreie Existenzminimum gewahrt bleibt. Damit würde verhindert, dass der Staat zum "Inflationsgewinner" wird.
Quelle: https://www.mehrwertsteuerrechner.de/inflation/inflation-deutschland/

Vermeidung der kalten Progression

Durch die "Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte" soll sichergestellt werden, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerlast führen. Ist die Inflationsrate jedoch höher als die "Rechtsverschiebung", so steigt dennoch die Steuerlast und der Staat wird zum "Inflationsgewinner".

Familienfreundliche Politik

Die Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds verkauft die Bundesregierung als finanzielle Unterstützung der Familien und Förderung sozialer Gerechtigkeit. Da "nicht einmal mehr die Hälfte der Einwohner Deutschlands [...] heute noch in einer Familie" lebt, wäre es wohl auch nötig.

Wirtschaftliche Stimulierung

Die Maßnahmen sind Teil einer "Wachstumsinitiative", die den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen soll. Denn diese Steueränderungen sollen der Wettbewerbsfähigkeit des Landes zugutekommen.

Alternative Sichtweise

Aus einer alternativen Perspektive dürften die Steueränderungen weniger dem Wachstum dienen, als vielmehr dazu, soziale Spannungen zu entschärfen und die Arbeitskraft der Erwerbstätigen arbeitsfähig zu halten. Indem der Staat das steuerfreie Existenzminimum erhöht, versucht er zwischen den Interessen immer kleinerer Teile des Großkapitals und den Werktätigen zu vermitteln. Demgegenüber stabilisiert die Anpassung des Einkommensteuertarifs das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital, von Arm und Reich, um soziale Konflikte zu vermeiden.

Systematische Vermögensumverteilung

Das verdeutlicht auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenze. Denn Höherverdienende mit einem höheren als dem 1,6-fachen Durchschnittseinkommen können sich profitträchtigeren privaten Lösungen zuwenden. Darauf entfällt günstigenfalls auch eine geringere Steuerbelastung, beispielsweise durch nur 25 % Kapitalertragsteuer statt bis zu 45 % Einkommensteuer. Je höher Einkommen und Vermögen, desto größer der Vermögenszuwachs.

Illusion von sozialer Gerechtigkeit

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergelds um 5 Euro pro Monat sollen den Eindruck sozialer Gerechtigkeit schaffen. Jedoch: "Fast jedes fünfte Kind ist armutsgefährdet".

Verschärfung bei Abfindungen

Die neue Regelung zur Fünftelregelung soll zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen führen. Für die betroffenen Abfindungsempfänger bedeutet sie jedoch einen unwiederbringlichen Liquiditätsverlust, einen Zinsverlust und beeinträchtigt die finanzielle Sicherheit. Zudem benachteiligt sie alle, die nicht rechtzeitig mit möglichen steuerliche Gestaltungen gegensteuern.

Empfehlung

Peter Lüdemann, einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler, entlarvt in "Abgezockt und kaltgestellt" schonungslos das deutsche Steuerrecht.

Handlungsempfehlung

Aus diesen Gründen fragen Sie sich möglicherweise: Möchte ich lediglich mehr Geldeinkommen, von dem mir durch Steuern und Sozialabgaben ein großer Teil abgezogen wird? Oder will ich eine persönliche Steuerstrategie, um meine finanzielle Sicherheit zu erhöhen?

Schritte zur Optimierung

Grundsätzlich muss also jeder entscheiden, ob diese Steueränderungen für die eigene finanzielle Sicherheit und den Wohlstand ausreichen, oder nicht. Wenn nicht, dann stellt sich als Nächstes die Frage: Wollen Sie nur mehr Gehalt verhandeln (von dem Ihnen gleich wieder mehr als die Hälfte abgezogen wird), oder wollen sie auch Ihre persönliche Steuerreform durch Steuern sparen und in Vermögen umwandeln?

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Ihr Thomas Schulze